Leistungen rund um Ihre Gesundheit

Hilfsmittel

Leistungen für alle Fälle

Sie benötigen medizinische Versorgung? Erfahren Sie hier welche Leistungen die mhplus für Sie übernimmt.

Zuzahlungen

Aktuelle Zuzahlungsübersicht

Versicherte leisten während eines Kalenderjahres nur bis zur Belastungsgrenze Zuzahlungen.
Mehr Informationen zur Belastungsgrenze finden Sie hier.

Alphabetische Übersicht der von den Versicherten zu leistenden Zuzahlungen:

Arzt-/Zahnarztbehandlung

entfällt bei Überweisungen, Schutzimpfungen, Vorsorge-, Früherkennungs- und Bonusuntersuchungen
Zuzahlung: je Quartal 10,– Euro

Arznei- und Verbandmittel

*pro Arzneimittel, maximal Kosten des Mittels eventuell zuzüglich Mehrkosten über Festbetrag
Zuzahlung: je Arzneimittel 10% des Abgabepreises - mindestens 5,– Euro, maximal 10,– Euro*

Fahrkosten

Fahrkosten werden übernommen bei ambulanter Behandlung in Ausnahmefällen (vorherige Genehmigung notwendig),
bei stationärer Behandlung, Rettungsfahrten, sowie bei Krankentransporten. Bei Rehabilitationsmaßnahmen – ambulant und stationär – entfällt die Eigenbeteiligung
Zuzahlung: je Fahrt 10% der Kosten - mindestens 5,– Euro, maximal 10,– Euro

Häusliche Krankenpflege

maximal 28 Kalendertage je Kalenderjahr
Zuzahlung: je Verordnung 10% der Kosten, zuzüglich 10,– Euro

Haushaltshilfe, Soziotherapie

Zuzahlung: je Tag der Leistung 10% der Kosten - mindestens 5,– Euro, maximal 10,– Euro

Heilmittel

z.B. Massagen, Krankengymnastik
Zuzahlung: je Verordnung 10% der Kosten, zuzüglich 10,– Euro

Hilfsmittel

Verbrauchsmittel 10% je Packung, maximal 10,– Euro für den Monatsbedarf je Indikation
Zuzahlung: je Packung/Verordnung 10% des Abgabepreises - mindestens 5,– Euro, maximal 10,– Euro

Krankenhausbehandlung

für maximal 28 Tage im Kalenderjahr, keine Zuzahlung bei teilstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung
Zuzahlung: je Tag Krankenhausaufenthalt 10,– Euro

Medizinische Vorsorge-/Rehabilitationsleistung

bei Anschluss- bzw. Indikations-Rehabilitation für maximal 28 Kalendertage je Kalenderjahr
Zuzahlung: je Tag 10,– Euro

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit. (Ausnahme: Fahrkosten, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung).

Eigenanteile

Eigenanteile (nicht Zuzahlungen) gelten für kieferorthopädische Behandlungen, Zahnersatz und künstliche Befruchtung.

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