Umlageversicherungen U1
Beiträge und Wissenswertes zur Umlage bei Krankheit
Alle Informationen zur Ausgleichskasse Ihrer mhplus und den aktuellen Umlagesätzen finden Sie hier.
Allgemein (Standard)
Umlagesatz: 2,4%
Erstattungssatz: 70%
Ermäßigt
Umlagesatz: 1,2%
Erstattungssatz: 50%
Erhöht
Umlagesatz: 3,1%
Erstattungssatz: 80%
Wahl der Umlagesätze
Grundsätzlich gilt der allgemeine Umlage-/Erstattungssatz, es sei denn es wird der erhöhte oder ermäßigte Satz gewählt.
Die Wahl eines Erstattungs-/Umlagesatzes wirkt grundsätzlich für die Dauer eines Kalenderjahres. Die Wahl muss bis zum 25.01. des betreffenden Kalenderjahres erfolgen.
Bei Neueröffnung eines Arbeitgeber-Kontos besteht generell eine Wahlmöglichkeit mit Wirkung zum Kontenbeginn.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen gelten für die U1:
- Die U1 ist für alle Arbeitgeber verpflichtend, die u.a. ausschließlich Auszubildende, Schwerbehinderten, Vorruhestandsgeldbeziehern, Personen in Freistellungsphase der Altersteilzeit, Personen in Elternzeit, sowie Wehr- und Zivildienstleistenden regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen
- Öffentlich-rechtliche Arbeitgeber sind ausgeschlossen
- Die Feststellung der Teilnahmeverpflichtung erfolgt durch den Arbeitgeber selbst
Leistungen
Bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers erhält der Arbeitgeber 70% der, an Arbeitnehmer und Auszubildende, geleisteten Entgeltfortzahlung erstattet.
Dabei wird das fortgezahlte Arbeitsentgelt auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung (RV) begrenzt.
Anspruch
Unter folgenden Voraussetzungen entsteht ein Anspruch auf die U1:
- Regelmäßige Entgeltfortzahlung
- Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit (AU) des Arbeitnehmers durch Krankheit
- Bestehen eines ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses seit mindestens 4 Wochen
Versicherter Personenkreis
Alle Arbeitnehmer (auch Angestellte - für geringfügig Beschäftigte ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig) und Auszubildende, die bei der mhplus versichert sind oder für die die mhplus zuständige Einzugsstelle für die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ist.
Beitragspflichtige Einnahmen
Beitragspflichtig ist das laufende Arbeitsentgelt (ohne Einmalzahlungen) der versicherten Personen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung (RV).
Wahl der Umlagesätze
Grundsätzlich gilt der allgemeine Umlage-/Erstattungssatz, es sei denn es wird der erhöhte oder ermäßigte Satz gewählt.
Die Wahl eines Erstattungs-/Umlagesatzes wirkt grundsätzlich für die Dauer eines Kalenderjahres. Die Wahl muss bis zum 25.01. des betreffenden Kalenderjahres erfolgen.
Bei Neueröffnung eines Arbeitgeber-Kontos besteht generell eine Wahlmöglichkeit mit Wirkung zum Kontenbeginn.
Laden Sie sich hier die Erklärung herunter:
Wahlerklärung zum Erstattungssatz U1