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Eine Frau schneidet mit einem kleinen Kind Gemüse auf der Küchentisch. Auf dem Tisch sitzt ein Kleinkind und schaut zu.

Entlastung für Familien im Corona Shutdown

Einfacher Weg zum Kinderkrankengeld für gesetzlich Versicherte. Um Familien während der pandemiebedingten Schließung von Kindertageseinrichtungen und Schulen zu entlasten, hat die mhplus Krankenkasse den Zugang zum Kinderkrankengeld derzeit stark vereinfacht.

Wenn Eltern ihr Kind aufgrund der allgemeinen Schließung von Schulen und Kitas zu Hause betreuen müssen, bietet ihnen die Krankenkasse jetzt einen verkürzten Antrag zur Auszahlung des pandemiebedingten Kinderkrankengeldes an.

Bescheinigungen der Kita oder der Schule sind hierfür nicht erforderlich.

Stefan Montag, verantwortlich für die Versorgung der mhplus Versicherten, hierzu: „Uns genügt es, wenn die Eltern glaubhaft machen, dass die Voraussetzungen für den Antrag erfüllt sind.“ 
Den verkürzten Antrag finden Versicherte auf der Homepage unter.

Hintergrund: Zusätzlicher Anspruch auf Kinderkrankengeld

Aufgrund der pandemiebedingten Schließungen von Kitas und Schulen hat der Bundestag jetzt rückwirkend zum 5. Januar 2021 eine Sonderregelung zum Kinderkrankengeld beschlossen. Elternteile, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können im Jahr 2021 je gesetzlich krankenversichertem Kind bis zum vollendeten 12. Lebensjahr 20 statt 10 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen.

Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern haben Alleinerziehende insgesamt einen Anspruch auf maximal 90 Arbeitstage.
Vorausgesetzt wird, dass keine andere Person im Haushalt das Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann. 

Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen. Weitere Informationen zum Thema gibt es unter.

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