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Ein Mann vor der Skyline von New York. Er trägt eine Laptop-Tasche und telefoniert.

Beruflich ins Ausland Die Entsendung

Beschäftigte die aus Deutschland in die EU, den EWR oder die Schweiz entsandt werden, brauchen einen Nachweis, dass Sie weiter dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen. Dazu schickt der Arbeitgeber einen A1-Antrag an die Krankenkasse des Arbeitnehmers. Die Übermittlung an die Krankenkasse erfolgt maschinell.

Entsendebescheinigung als Nachweis

Die Krankenkasse prüft, ob es sich um eine Entsendung handelt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der Arbeitgeber die Bescheinigung der Entsendung maschinell zurückgemeldet. Das PDF-Dokument ist dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin auszuhändigen. Sie ist bei der Tätigkeit im Ausland mitzuführen und muss auf Verlagen vorgezeigt werden.

Durch eine frühe Anforderung der Entsendebescheinigung wird eine Beitragserhebung im Beschäftigungsstaat von vornherein vermieden.

Für Arbeitnehmer, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, stellt die Deutsche Rentenversicherung die Entsendebescheinigung aus.

Weitere Informationen

Der GKV-Spitzenverband hat für Sie als Arbeitgeber die wichtigsten Informationen zum Thema Entsendung zusammen gestellt.

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