
mhplus für Pflichtversicherte Unsere Beiträge
Grundsätzlich gilt in Deutschland für Beschäftigte die Sozialversicherungspflicht. Die meisten Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich über eine der gesetzlichen Krankenkassen zu versichern.
Einheitlicher Beitragssatz
Beschäftigte zahlen einen Krankenkassenbeitrag entsprechend des aktuell geltenden allgemeinen Beitragssatzes. Dabei zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte. Die mhplus erhebt für Mitglieder zudem einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz - dieser erhöht den Beitragssatz des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts.
Aktuelle Beiträge Ihrer mhplus
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %
für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
- Ermäßigter Beitragssatz 14,0 % für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch
- Beitragssatz für Rentenbezieher und Versorgungsempfänger 14,6 %
- Beitragssatz für Studenten
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag von 1,28 % und ist seit dem 1.1.2019 zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen.
Ausgenommen von der Krankenversicherungspflicht für Beschäftigte sind zum Beispiel:
- Beamte
- Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Beitragsbemessungsgrenze 2021
Krankenversicherung und Pflegeversicherung
4.837,50 Euro (Ost und West)
Rentenversicherung (18,6%) und Arbeitslosenversicherung (2,4%)
7.100,00 Euro (West) / 6.700,00 Euro (Ost)
Beitragsbemessungsgrenze 2020
Krankenversicherung und Pflegeversicherung
4.687,50 Euro (Ost und West)
Rentenversicherung (18,6%) und Arbeitslosenversicherung (2,4%)
6.900,00 Euro (West) / 6.450,00 Euro (Ost)
Unsere Auszeichnungen
Nicht nur wir sind von unseren Leistungen überzeugt – auch Tests belegen, dass die mhplus bei vielen Leistungen sehr gut abschneidet.
