Meine Pflegeversicherung.
Jeder kann von heute auf morgen zum Pflegefall werden.
In Deutschland muss daher jeder Bürger neben der Kranken - auch eine Pflegeversicherung abschließen.
Diese Versicherungspflicht besteht sowohl für gesetzlich - als auch für privat Versicherte. Dadurch sollen bedürftige Menschen umfassend versorgt, und gleichzeitig pflegende Angehörige finanziell entlastet werden.
Als Mitglied bei der mhplus sind Sie automatisch auch pflegeversichert.
Weitere Informationen
Beiträge
Beitragssatz
- Der Beitragssatz beträgt 3,05 %.
- Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die nach dem 1. Januar 1940 geboren sind, zahlen einen Beitragszuschlag von 0,25 %.
Befreiung
Freiwillige Mitglieder können sich - wie in der gesetzlichen Krankenversicherung auch - von der Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Pflegeversicherung wählen.
Träger
Gesetzliche Pflegekassen
Die Pflegekassen als Träger der Pflegeversicherung bestehen als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Organe (z.B. Verwaltungsrat) der Pflegekasse sind Organe der Krankenkasse, bei der sie errichtet ist.
Private Pflegeversicherung
Die private Pflegeversicherung wird von den privaten Krankenversicherern durchgeführt.
Mitgliedschaft
Die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung folgt der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung (GKV)
- Freiwillige Mitglieder
in der GKV sind versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung, können sich jedoch innerhalb bestimmter Fristen befreien lassen und eine private Pflegeversicherung wählen. - Wer versicherungsfrei wird,
kann sich auf Antrag in der sozialen Pflegeversicherung weiter versichern. - Für die Ehegatten und Kinder der Versicherten
besteht eine Familienversicherung analog der in der GKV. - Mitglieder der privaten Krankenversicherung
müssen eine private Pflegeversicherung abschließen, deren Leistungen denen der sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherung entspricht.
Anspruchsberechtigung
Antrag stellen
Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung erhält, wer versichert ist, pflegebedürftig ist und einen Antrag stellt. Seit dem 1.1.1996 ist eine Vorversicherungszeit Bedingung für die Gewährung von Leistungen.
Die Vorversicherungszeit beträgt 2 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Antragstellung.
Finanzierung
Beiträge
Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Der Beitragssatz beträgt 3,30%.
Es gilt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.
Beitragszuschlag für Kinderlose
Kinderlose Mitglieder der Sozialen Pflegeversicherung, die nach dem Stichtag 01. Januar 1940 geboren sind, zahlen ab 01. Januar 2005 einen Beitragszuschlag von 0,25 %.
Ausgenommen sind
- Kinder und Jugendliche bis zu deren 23. Geburtstag
- sowie Bezieher von Arbeitslosengeld II und Wehr- und Zivildienstleistende.
Dieser Beitragszuschlag ist vom Mitglied alleine zu tragen.