Stationäre und teilstationäre Leistungen.
Welche Angebote können Sie in Anspruch nehmen?
Leistungen der Pflegeversicherung bemessen sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Erfahren Sie hier welche stationären Leistungen der Pflegeversicherung Sie in Anspruch nehmen können.
Leistungen der Pflegeversicherung
Teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege)
Teilstationäre Pflege ist die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Einrichtung.
Teilstationäre Pflege kann als Tages- oder Nachtpflege konzipiert sein. Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten in Abhängigkeit von dem jeweiligen Pflegegrad (mind. Pflegegrad 2) zusätzlich neben der Sachleistung oder dem Pflegegeld. Die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege.
Leistungen für teilstationäre Pflege
Die Leistungen für teilstationäre Pflege betragen monatlich (in Euro) maximal:
Pflegegrad | Höhe |
---|---|
2 | 689 Euro |
3 | 1298 Euro |
4 | 1612 Euro |
5 | 1995 Euro |
Kurzzeitpflege
Bei der Kurzzeitpflege werden im Bedarfsfall die Kosten für eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr bis zu einem Betrag von 1.612 EUR übernommen.
Grund für eine Kurzzeitpflege kann z. B. Urlaub der Pflegeperson sein.
Übernahmefähige Kosten
Übernahmefähig sind dabei die pflegebedingten Kosten.
Die Kosten für
- Unterkunft,
- Verpflegung und
- Investitionskosten
sind selbst aufzubringen.
Soweit Sie noch keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen haben, kann die Kurzzeitpflege unter Anrechnung auf den für die Verhinderungspflege zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 1.612,00 EUR auf 3.224,00 EUR verdoppelt werden.
Vollstationäre Pflege
Leistungen bei vollstationärer Pflege
Ab 2017 gilt in vollstationären Pflegeeinrichtungen ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für Pflegegrade 2 bis 5. Der Betrag ist völlig unabhängig von dem jeweiligen Pflegegrad. Somit zahlen alle Pflegebedürftigen einer Einrichtung den gleichen Eigenanteil. Zudem haben alle Pflegebedürftige in stationären und teilstationären Einrichtungen ab 01.01.2017 einen individuellen Anspruch auf Maßnahmen zur zusätzlichen Betreuung und Aktivierung.
Leistungen bei vollstationärer Pflege betragen monatlich in Euro:
Pflegegrad | Höhe |
---|---|
1 | 125 Euro (lediglich ein Zuschuss) |
2 | 770 Euro |
3 | 1262 Euro |
4 | 1775 Euro |
5 | 2005 Euro |
Im Rahmen dieser Leistungsbeträge werden die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für die Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in pauschalierter Form übernommen.
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
Die Pflegekasse zahlt 10 % des Heimentgelts, im Einzelfall höchstens 266 EUR monatlich.