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Telefon: 07141 9790-0
, E-Mail: info@mhplus.de
Ein Arzt und sein Patient sitzen an einem Tisch. Der Arzt hält ein Tablet in der Hand und zeigt darauf etwas dem Patienten.

Allgemeines zur Nutzung Nutzungsbedingungen der ePA

Die ePA ist ein Angebot der mhplus für Ihre Versicherten. Sie ist ein digitaler Gesundheitsmanager. Ihre Nutzung ist freiwillig und unterliegt bestimmten Bedingungen.

Der Gesundheitsmanager

Ziel der elektronischen Patientenakte ist es, medizinische Informationen zwischen Behandlern auszutauschen. Sie als User haben alle Ihre Daten stets griffbereit und unterstützen damit eine effektive und zielführende Therapie.

ePA nutzen und verwalten Nutzungsbedingungen

Die mhplus Krankenkasse, Franckstr. 8, 71636 Ludwigsburg, Telefonnummer: 07141 9790-0, E-Mail-Adresse: info@mhplus.de im Folgenden „Krankenkasse“ genannt, bietet Ihren Versicherten, im Folgenden „Nutzer“ genannt, ab dem 01. Januar 2021 auf Antrag und mit Einwilligung die Nutzung einer versichertengeführten, von der Gesellschaft für Telematik zugelassenen, elektronischen Patientenakte („ePA") gem. § 342 Abs. 1 SGB V als Kernelement der digitalen medizinischen Anwendungen in mehreren Ausbaustufen an.

Mit der ePA sollen den Versicherten auf Verlangen Informationen, insbesondere zu Befunden (zum Beispiel elektronische Arztbriefe), Diagnosen (zum Beispiel elektronische Notfalldaten), durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen (zum Beispiel der elektronische Medikationsplan) sowie zu Behandlungsberichten, für eine einrichtungs-, fach- und sektorenübergreifende Nutzung für Zwecke der Gesundheitsversorgung, insbesondere zur gezielten Unterstützung von Anamnese und Befunderhebung sowie eigene Gesundheitsdaten, barrierefrei elektronisch bereitgestellt werden.

Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen ("Nutzungsbedingungen") stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Registrierung und Nutzung der ePA durch die Versicherten der Krankenkasse ("Nutzer") dar. Sie gelten zwischen Krankenkasse und den Nutzern.

Weitere Informationen zur Funktionsweise der ePA, zu Übertragungsmöglichkeiten von bei der Krankenkasse gespeicherten Daten in die ePA, zu Übertragungsmöglichkeiten von Behandlungsdaten in die ePA durch Leistungserbringer, zu Übertragungsmöglichkeiten von Daten aus elektronischen Gesundheitsakten in die ePA, zu dem Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der ePA, zur technischen Zugriffsfreigabe in die Datenverarbeitung von Leistungserbringern, zu temporär nicht bestehenden Möglichkeiten der Einwilligungsbeschränkung, zu zusätzlichen Anwendungen und deren Funktionsweise einschließlich Datenverarbeitungen, Speicherort und Zugriffsrecht, zur sicheren Nutzung von Komponenten, die den Zugriff der Versicherten auf die ePA über eine Benutzeroberfläche geeigneter Endgeräte ermöglichen sowie zu der Möglichkeit und den Voraussetzungen Daten aus der ePA freiwillig zu Forschungszwecken freizugeben, kann dem Informationsmaterial entnommen werden, welches von dem Nutzer während der gesamten Laufzeit dieses Nutzungsvertrags abgerufen werden kann.

Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die zeitweise Überlassung der ePA in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, durch die jeweils verantwortliche Krankenkasse an deren Versicherten. Die ePA ermöglicht dem Nutzer die sichere Speicherung, Übermittlung und Verwaltung ihrer Gesundheitsdaten (zum Beispiel Befunde, Laborberichte, Arztbriefe)

  1. Die ePA wird dem Nutzer der Krankenkasse kostenlos zur Verfügung gestellt.
     
  2. Der Zugang zur ePA erfolgt über das Internet. Für das Vorhalten des Internetzugangs und der für den Zugang zur ePA erforderlichen Hardware ist der Nutzer verantwortlich. Der Nutzer muss die erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der ePA vorhalten. Zur Nutzung der ePA sind bestimmte technische Voraussetzungen notwendig.
     
  3. Über die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen hinaus, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Überlassung der ePA in einer bestimmten Form, in einer bestimmten Ausgestaltung oder mit bestimmten Funktionalitäten. Die Krankenkasse behält sich vor, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, einzelne – gesetzlich nicht vorgeschriebene – Funktionalitäten beziehungsweise Leistungen der ePA zu ändern, insbesondere Funktionen oder Leistungen zu erweitern, zu beschränken oder ganz oder in Teilen zu beenden. Der Nutzer wird rechtzeitig vor einer etwaigen Beendigung von Funktionen beziehungsweise Leistungen informiert und bekommt Gelegenheit, die von ihm gespeicherten Daten aus der ePA zu exportieren.
  4. Die ePA und/oder einzelne Anwendungen können infolge technischer Störungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Der Nutzer hat keinen Anspruch gegen die Krankenkasse darauf, dass die ePA und/oder die angebotenen Inhalte und Anwendungen stets oder zu bestimmten Zeiten verfügbar sind. Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, den Zugang zur ePA oder bestimmten Inhalten und Anwendungen jederzeit ununterbrochen und fehlerfrei zu gewährleisten.

Die Registrierung und der Vertragsschluss für die ePA erfolgt in deutscher Sprache. Für die Einrichtung und Nutzung der ePA muss der Nutzer sich registrieren.
Im Rahmen des Registrierungsvorganges wird der Nutzer aufgefordert die richtigen und vollständigen Informationen zu seiner Identität einzutragen.

  •  Am Anfang des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer die Möglichkeit, diese Nutzungsbedingungen, Informationsmaterialien und die
  •  ePA-Datenschutzerklärung zu lesen. Der Nutzer kann die Dokumente über die dargestellten Links downloaden und speichern.
  •  Der Nutzer muss zunächst die Nutzungsbedingungen akzeptieren und die Kenntnisnahme der ePA-Datenschutzerklärung bestätigen.
  •  Als nächstes muss der Nutzer in die Datenverarbeitungen in der ePA gegenüber der Krankenkasse datenschutzkonform einwilligen, wobei die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann.
  1. Sodann wird der Zugang zur ePA freigeschaltet, die zum Zweck der Einrichtung der ePA erforderlichen administrativen personenbezogenen Stammdaten des Nutzers werden von der Krankenkasse in die ePA transferiert, und das Konto des Nutzers wird angelegt. Die Freischaltung der ePA wird dem Nutzer in der ePA elektronisch angezeigt. Mit der Bestätigung der Freischaltung der ePA durch die Krankenkasse kommt der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und der Krankenkasse auf Basis dieser Nutzungsbedingungen zustande. Dem Nutzer werden die Bestätigung des Vertragsinhalts und die wesentlichen Informationen zum Nutzungsvertrag, einschließlich einer Kopie der Nutzungsbedingungen überlassen, so dass der Nutzer diese gesondert abspeichern kann.
     
  2. Mit Abschluss der Registrierung hat der Nutzer alle notwendigen Aktivitäten zum Erhalt der Authentifizierung abgeschlossen. Im Anschluss kann die Einrichtung der ePA durchgeführt werden.
     
  3. Der Nutzer ist berechtigt, den Prozess der Registrierung jederzeit abzubrechen, im Prozess eine Stufe zurückzuspringen, den Prozess zu pausieren und später fortzusetzen.
  1. Die ePA ist eine durch den Versicherten geführte elektronische Akte. Die Nutzung der ePA ist für alle Nutzer freiwillig. Der Nutzer kann, die Einrichtung der ePA jederzeit teilweise oder vollständig rückgängig machen.
     
  2. Der Nutzer muss gegenüber der Krankenkasse vollständige Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsbeziehung machen und die Daten bis zur Beendigung dieses Nutzungsvertrags auf aktuellem Stand halten. Der Nutzer darf auf der ePA nur Informationen speichern und verwalten, die nach bestem Wissen des Nutzers richtig sind.
     
  3. Der Nutzer darf die ePA nur für den vorgesehenen Leistungszweck und im vereinbarten Umfang benutzen. Eine anderweitige Verwendung, insbesondere der Missbrauch von Funktionen der ePA, ist verboten. Der Nutzer darf Dritte jedoch über die Funktionen der ePA auf seine in der ePA gespeicherten Daten zugreifen lassen, soweit dies in der ePA ausdrücklich gestattet ist. Die ePA darf nicht zur Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten Dritter verwendet werden.
     
  4. Der Nutzer muss seine Zugangsdaten, mit denen er Zugang zur ePA bekommt, Dritten gegenüber geheim halten. Der Nutzer ist für jeden Zugriff auf die ePA mit seinen Zugangsdaten verantwortlich. Der Nutzeraccount darf nicht an Dritte für den Zugriff auf die ePA weitergegeben werden.
     
  5. Es ist verboten, die ePA für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen zu verwenden, wie zum Beispiel für die Verursachung oder Begünstigung eines Schadens, Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von Systemen oder Netzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführender oder missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Viren oder die Verletzung von Rechten Dritter.
     
  6. Der Nutzer verantwortet die Rechtmäßigkeit der von ihm in der ePA gespeicherten Inhalte. Die Krankenkasse stellt mit der ePA lediglich die technische und organisatorische Plattform für den Nutzer zur Verfügung. Die Krankenkasse hat keine Kenntnis von den Inhalten, die der Nutzer in der ePA gespeichert hat und übernimmt hinsichtlich der Inhalte keine Überwachungs- bzw. Kontrollaufgaben. Aus Sicht der Krankenkasse handelt es sich folglich um fremde Inhalte. Der Nutzer darf keine Inhalte in der ePA speichern, oder speichern lassen, die

    + einen Verstoß gegen rechtliche Pflichten oder Verbote oder behördliche Anordnungen darstellen, oder anderweitig illegal oder unzulässig
       sind;
    + andere verunglimpfen, beleidigen oder diskriminieren;
    + gewaltverherrlichend, obszön oder pornografisch sind;
    + urheberrechtswidrig sind oder einen Verstoß gegen Rechte Dritter darstellen, insbesondere darf er keine Rechte gewerblichen oder
       geistigen Eigentums oder der Persönlichkeit verletzen;
    + Schadsoftware, Viren oder schädigende Daten beinhalten.
     
  7. Die Krankenkasse ist berechtigt, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, die Nutzung der ePA durch den Nutzer zeitweise oder dauerhaft zu sperren oder fristlos außerordentlich zu kündigen, wenn der Nutzer die Grenzen der zulässigen Nutzung der ePA überschreitet, indem er gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt und die Krankenkasse ihn zuvor und mit angemessener Frist zur Beseitigung bzw. Unterlassung des Verstoßes aufgefordert hat. Die Krankenkasse kann zudem die ePA des Nutzers löschen, soweit ihr begründete Indizien dafür vorliegen, dass der Nutzer in Bezug auf zu löschenden Daten die ePA in rechtsverletzender Weise nutzt.
     
  8. Vorgaben beim Tod eines Nutzers
    Der Tod eines Versicherten führt weder zu einer automatischen, noch zu einer manuellen, von der Krankenkasse initiierten Schließung der jeweiligen ePA. Ein Schließen der jeweiligen ePA nach Tod des Versicherten kann durch die jeweils Bevollmächtigten oder Erben mittels schriftlicher Kündigung unter Nachweis der Erbenstellung beziehungsweise der Bevollmächtigung erfolgen.
    Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass nur er alleine zu Lebzeiten dafür sorgen kann, dass nach seinem Ableben Bevollmächtigte oder Erben Zugriff auf die verschlüsselten Daten bekommen können. Das kann der Nutzer entweder durch Erteilung einer Vollmacht (ab 01.01.2022) tun oder durch Hinterlegen der PIN zur eGK mit dem Testament.
  1. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte stehen ausschließlich der Krankenkasse zu. Die Krankenkasse räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches, auf die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beschränktes Recht ein, die ePA für private, nicht kommerzielle Zwecke zur Speicherung Übermittlung und Verwaltung von eigenen Gesundheitsdaten zu nutzen.
     
  2. Der Nutzer darf die ePA nur in dem Umfang nutzen, zu dem er durch den Nutzungsvertrag berechtigt ist und für den die ePA vorgesehen ist. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist verboten.
     
  3. Es ist untersagt, die Software der ePA zurück zu übersetzen, zu disassemblieren, zu vervielfältigen, zu ändern, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten. Ausgenommen davon ist eine teilweise Dekompilierung zum Zwecke der Herstellung von Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit der Software der ePA oder mit anderen Computerprogrammen unter den in § 69e Urheberrechtsgesetz angegebenen Beschränkungen. Der Nutzer ist jedoch zuvor verpflichtet, die Kassenkrasse um die notwendigen Informationen zu bitten. Erst wenn die Krankenkasse dem Nutzer die notwendigen Informationen nicht innerhalb angemessener Zeit zur Verfügung stellt, darf er nach vorstehendem Satz 2 verfahren.
  1. Die Krankenkasse trägt als Verantwortliche dafür Sorge, dass die Daten des Nutzers bei Bereitstellung der ePA geschützt und sicher sind. Der Nutzer bleibt während der gesamten Laufzeit dieses Nutzungsvertrags Herr über die von ihm oder auf seine Veranlassung (zum Beispiel durch seinen Arzt) in die ePA transportierten personenbezogenen Daten. Allein der Nutzer entscheidet, welche Daten in der ePA gespeichert werden, wer auf die in der ePA gespeicherten Daten zugreifen darf und welche Daten wieder gelöscht werden. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Krankenkasse zu den Möglichkeiten der selbständigen Speicherung und Löschung von Daten in der ePA und zu den Rechten des Nutzers gegenüber der Krankenkasse als Verantwortliche sind in der Datenschutzerklärung für die ePA geregelt. Die Krankenkasse hat zu keiner Zeit Zugriff auf die von dem Nutzer in der ePA gespeicherten Daten.
     
  2. Zur Datenschutzkontrolle stellt die Krankenkasse dem Nutzer auf Wunsch ab dem 01.01.2022 für bis zu drei Jahre nach Beendigung des Nutzungsvertrags Protokolldaten über die Zugriffe und die versuchten Zugriffe auf seine personenbezogenen Daten in der ePA zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist werden die Protokolldaten gelöscht.
     
  3. Der Nutzer kann ab dem 01.01.2022 seine in einer elektronischen Gesundheitsakte („eGA“) gespeicherten Daten in die ePA importieren und speichern. Dazu muss er die in der eGA gespeicherten Daten sichern und selbständig in seine ePA übertragen
  1. Die Krankenkasse gewährleistet die grundsätzliche Lauffähigkeit der ePA. Sie beseitigt innerhalb angemessener Zeit auftretende Fehler in der ePA und trägt dafür Sorge, dass der Nutzung der ePA keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Gewährleistung unterliegt die jeweils aktuelle, für den Nutzer verfügbare Version.
     
  2. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für unerhebliche Mängel.
     
  3. Die Krankenkasse genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie Updates im jeweiligen App-Store zum Download bereitstellt und dem Nutzer einen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
     
  4. Eine Funktionsbeeinträchtigung der ePA, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder ähnliches resultiert, ist kein Mangel.
     
  5. Der Nutzer ist verpflichtet, der Krankenkasse Mängel der ePA unverzüglich mitzuteilen. Der Nutzer wird der Krankenkasse bei der Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung unterstützen, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die Krankenkasse umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.
     
  6. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter Form wird keine Gewähr übernommen.
     
  7. Stellt sich bei der Suche nach Fehlern und Fehlerursachen heraus, dass diese nicht auf einem Mangel der ePA beruhen, die ePA verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde, liegt kein Mangel vor.
     
  8. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
  1. Die Krankenkasse haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
     
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Krankenkasse nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut. Die Krankenkasse haftet jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.
     
  3. Eine verschuldensunabhängige Haftung der Krankenkasse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler gemäß § 536a BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
     
  4. Leistungsverzögerungen hat die Krankenkasse nicht zu vertreten bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, auch soweit diese Umstände bei einem Vorlieferanten der Krankenkasse eintreten. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung entfällt, wenn eines dieser Ereignisse zu einer von der Krankenkasse nicht zu vertretenden Unmöglichkeit führt.
     
  5. Sofern Daten, Dateien und Informationen von Dritten stammen und durch die Krankenkasse lediglich verarbeitet werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.
     
  6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche nach § 284 BGB auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
     
  7. Im Falle eines Datenverlustes haftet die Krankenkasse nur, wenn der Nutzer, den in diesen Nutzungsbedingungen auferlegten Pflichten im Umgang mit den in der ePA gespeicherten Daten nachgekommen ist.

    Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten des Nutzers wird zudem der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, wenn sie in der von der Krankenkasse angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
     
  8. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel oder einer Garantieübernahme bleiben von diesen Haftungsregelungen unberührt.
     
  9. § 44a TKG bleibt unberührt.
     
  10. Eine weitergehende Haftung der Krankenkasse besteht nicht.
     
  11. Die vorstehenden Ziffern sind auch auf Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen von der Krankenkasse anwendbar.

Die Krankenkasse bietet den Nutzern der ePA Support, der allgemeine Fragen zu den Funktionen der ePA beantwortet. Der Versicherten Helpdesk (VHD) der mhplus Krankenkasse ist in der Zeit zwischen 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar. Die Berechtigung zum Zugriff auf den Support wird von der Krankenkasse zu Beginn der jeweiligen Supportanfrage überprüft. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Beantwortung von Fragestellungen binnen eines bestimmten Zeitraums.

  1. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag mit der Krankenkasse jederzeit ohne Angabe von Gründen ohne Einhaltung einer Frist beenden und hierdurch die ePA ganz löschen. Der Nutzer kann die Kündigung in der ePA durchführen (siehe dort: Mein Profil -> Meine ePA verwalten -> Meine ePA kündigen).

    Der Nutzer kann seine Daten vor der Kündigung exportieren (ab 01.01.2022). Nach Beendigung des Nutzungsvertrages können Daten nicht mehr in die ePA importiert oder aus der ePA exportiert werden.
     
  2. Die Krankenkasse kann den Nutzungsvertrag kündigen, wenn der Nutzer sein Versicherungsverhältnis mit der Krankenkasse beendet.
     
  3. Die Krankenkasse informiert den Nutzer über die Kündigung und räumt ihm eine Frist ein, in der der Nutzer seine Daten exportieren kann (ab 01.01.2022). Nach Ablauf dieser Frist können Daten nicht mehr in die ePA importiert oder aus der ePA exportiert werden.
     
  4. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  1. Die Krankenkasse ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit während der Laufzeit dieses Nutzungsvertrags zu ändern. Die Krankenkasse informiert den Nutzer über Abänderungen dieser Nutzungsbedingungen innerhalb der mhplus ePA-App. Sobald der Nutzer die geänderten Geschäftsbedingungen akzeptiert, werden die Änderungen wirksam. Diese Nutzungsvereinbarung gilt nur für den Online Zugriff über die mhplus ePA-App. Der Nutzer kann die jeweils gültige Fassung der Nutzungsbedingungen über die ePA (unter Einstellungen -> Nutzungsbedingungen) abrufen. Sofern der Nutzer eine Abänderung der Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert, bleiben die alten Nutzungsbedingungen in Kraft. In dem Fall ist die Krankenkasse berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen.
  2. Die Krankenkasse ist zudem berechtigt, diese Nutzungsbedingungen ohne Einholen des Einverständnisses des Nutzers abzuändern
  • soweit die Abänderung der Nutzungsbedingungen für den Nutzer nur Vorteile bietet;
  • soweit sich die Abänderung lediglich auf neue Funktionen, Dienste oder Leistungsteile bezieht und die Abänderung die gültige Leistungs- und Vertragsbeziehung nicht berührt;
  • soweit die Abänderung erforderlich ist, um geltende gesetzlichen Anforderungen umzusetzen (zum Beispiel bei Änderung der geltenden Rechtslage) und die Abänderung lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer haben; oder
  • soweit die Krankenkasse damit einer für verbindlichen Behördenentscheidung beziehungsweise einem verbindlichen Gerichtsurteil Folge leistet, und die Abänderung lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer hat. Die Krankenkasse wird den Nutzer auf etwaige Abänderungen in der mhplus ePA-App hingewiesen.
  1. Für diese Nutzungsbedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
     
  2. Ist der Nutzer Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt während der Nutzung der ePA in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland, bleiben zwingende Rechtsvorschriften dieses anderen Staates von der in Ziffer 12.1 getroffenen Rechtswahl unberührt. Verbraucher im Sinn dieser Ziffer 12 ist jede natürliche Person, die den Nutzungsvertrag zur privaten Nutzung (das hießt die Nutzung gehört größtenteils weder zu ihrer gewerblichen noch zu ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit) schließt.

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, außer, wenn das Festhalten an den Nutzungsbedingungen eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien wäre.

  1. Der Nutzer kann sich während der gesamten Laufzeit des Nutzungsvertrags mit Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der ePA an eine Ombudsstelle wenden. Die Ombudsstelle berät den Nutzer bei allen Fragen und Problemen bei der Nutzung der ePA. Sie informiert insbesondere über das Verfahren bei der Beantragung der ePA, Ansprüche der Nutzer, die Funktionsweise und die möglichen Inhalte der ePA.
     
  2. Der Nutzer kann die Ombudsstelle per Email unter epa@mhplus.de erreichen.

Nutzungsbedingungen herunterladen

Die Nutzungsbedingungen der ePA

Die Nutzungsbedingungen des IAM

Weitere Informationen rund um die ePA

Was Sie sonst noch zur elektronischen Patientenakte wissen müssen

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