Wahltarif Krankengeld.
Im Fall der Fälle trotzdem abgesichert.
Dieser Wahltarif richtet sich an Selbständige, unständig und befristet Beschäftigte, Künstler und Publizisten.
Voraussetzungen
Für folgende Versicherte ist die Teilnahme am Wahltarif Krankengeld möglich:
- Hauptberuflich Selbständige lt. §44 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB V
- Unständig Beschäftigte und befristet Beschäftigte, die unter 10 Wochen arbeiten (§44 Abs 2 S. 1 Nr. 3 SGB V)
- Künstler und Publizisten lt. §46 S. 2 SGB V
Bitte beachten Sie:
Mitglieder, die älter als 65 Jahre sind, können diesen Tarif nur wählen, wenn unmittelbar zuvor, also nahtlos, bereits eine Versicherung mit Krankengeldanspruch bestanden hat.
Tarife & Erstattungen
Tarife & Zahlungsweise
Die Beiträge sind am 5. des Monats fällig und können per Einzugsermächtigung entrichtet werden.
Erstattungen
In Sachen Erstattungen gilt:
- Das Krankengeld wird je Kalendertag bezahlt.
- Zur Krankengeldberechnung wird ausschließlich das Arbeitsentgelt/-Einkommen herangezogen das in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit steht.
Personengruppe | Tarif | Monatsprämie |
---|---|---|
Hauptberuflich Selbständige, unständig/befristet Beschäftigte | S | 2,5% des Einkommens |
Künstler und Publizisten | F | 9,50 € |
Anspruch auf Krankengeld
Ein Anspruch auf Krankengeld bestseht frühestens ab dem 5. Monat nach Beginn der Laufzeit des Tarifs. Danach besteht Anspruch aufgrund
- von Arbeitsunfähigkeit
- bei stationärer Krankenhausbehandlung
- bei Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung oder
- in einer Versorgungseinrichtung
Neben oben genannter Wartezeit gibt es, je nachdem zu welcher der oben genannten Personengruppen der Versicherte gehört, eine Karenzzeit bei jeder Arbeitsunfähigkeit. Erst danach besteht Anspruch auf Krankengeld.
Personengruppe | Tarif | Anspruch ab dem |
---|---|---|
Hauptberuflich Selbständige, unständig/befristet Beschäftigte unter 10 Wochen | S | 22. Tag |
Künstler und Publizisten | F | 15. Tag |
Bitte Beachten Sie:
Es besteht kein Anspruch auf Krankengeld
- Wenn bereits eine Arbeitsunfähigkeit bestanden hat, die vor der Wahl des Tarifs bzw. vor dessen Inkrafttreten
- oder im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
Bindungsfristen
Für Teilnehmer am Wahltarif Krankengeld gelten folgende Bindungsfristen:
- die Mindestlaufzeit beträgt 3 Jahre, beginnend mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Teilnahme erklärt wurde
- eine Kündigung während Teilnahme ist nicht möglich
- es besteht kein Sonderkündigungsrecht im Fall einer Beitragserhöhung, jedoch im Falle einer Tarifveränderung durch die mhplus
- härtefallbedingte Kündigung unter bestimmten Kriterien sind möglich
- der Wahltarif endet nach schriftlicher Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, frühestens nach Ablauf von 1 Jahr ab Teilnahmebeginn
- ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 3 Jahre
Bitte beachten Sie:
Ihre Mitgliedschaft bei der mhplus kann während der Teilnahme an diesem Wahltarif nicht gekündigt werden.
Antrag
Der Antrag zur Teilnahme am Wahltarif Krankengeld kann nur durch die versicherte Person gestellt werden. Die mhplus prüft anschließend, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und bestätigt diese.
Die Teilnahme beginnt jeweils zum 1. des Folgemonats nach Eingang der Teilnahmeerklärung.