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Würfel mit Buchstaben bilden den Schriftzug Barrierefrei

Zugang zu unseren digitalen Medien Erklärung zur Barrierefreiheit

Ihre mhplus setzt sich gerne für Barrierefreiheit ein. Daher haben wir unsere mobilen Anwendungen so gestaltet, dass sie von allen Menschen genutzt werden können.

Technische Anforderungen und Umsetzung

Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus:

  • der BITV 2.0 und
  • dem Gesetz zur Gleichstellung von Behinderten (BGG)

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Seite im Internet: www.mhplus-krankenkasse.de

Uns ist es wichtig, dass Sie mit unserer Internetseite gut zurechtkommen. Daher passen die Internetseite immer weiter an.

Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 23.06.2021 veröffentlicht.
 

Wie barrierefrei ist unsere Internetseite?

Diese Internetseite ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 und dem BGG erfüllt.

 

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei? 

Wir bemühen uns, unsere Internetseite so barrierearm wie möglich zu machen. Dennoch gibt es einige Inhalte die teilweise oder (noch) nicht barrierefrei sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Chatbot:
    + Alternativtexte für Bedienelemente 
    + Chatbot, Sinnvolle Reihenfolge
    + Kontraste
  • Stage/ Hero: Textabstände anpassbar
  • Hauptsprache angegeben: Die Sprachprovisorien für Nicht-deutsche-Sprache sind in den deutschen Seitenaufbau eingebettet
  • Benutzerdefinierte Einstellungen (11.7), Teile der Webseite könnten mit benutzerdefinierten Einstellungen schwer zu bedienen sein
  • Aussagekräftige Linktexte

Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.

 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt und am 17.06.2025 geprüft.

 

Ist Ihnen etwas aufgefallen, was wir besser machen können? Haben Sie noch Fragen?

Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

mhplus Betriebskrankenkasse
71632 Ludwigsburg

 

Evaluationsmethode

Die Überprüfung der Barrierefreiheit der Website erfolgte anhand eines Selbsttests unter Anwendung der Prüfschritte gemäß der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Anlehnung an die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. 

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:


Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de

 

Erklärung zur Barrierefreiheit als Video

Unsere Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache.

Das Bild zeigt den Beginn des Videos Erklärung zur Barrierefreiheit. Das Video ist in Deutscher Gebärdensprache.
Die mhplus setzt sich für Barrierefreiheit ein.
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