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Lächelnde junge Frau sitzt am Schreibtisch und arbeitet am Laptop.

Wissenwertes Zahlen - Daten - Fakten

Keine Termine verpassen! Hier finden Sie die Beitrags Fälligkeitstermine.

Für Ihre Terminplanung:

Fälligkeit der Beiträge im Januar 2026

Die Sozialversicherungsbeiträge für Januar 2026 sind am 28.01.2026 fällig.

Die Beitragsnachweise sind bis zum 26.01.2026 (0:00 Uhr) einzureichen.

Fälligkeit der Beiträge im Februar 2026

Die Sozialversicherungsbeiträge für Februar 2026 sind am 25.02.2026 fällig.

Die Beitragsnachweise sind bis zum 23.02.2026 (0:00 Uhr) einzureichen.

Fälligkeit der Beiträge

Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Samstage und Sonntage sowie gesetzliche Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Der 24. und der 31. Dezember sind ebenfalls sogenannte Bankfeiertage.

Die Beitragsnachweise müssen der mhplus spätestens um null Uhr des fünftletzten Arbeitstages eines Monats vorliegen. Sie müssen diese also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit die mhplus am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann. Falls Sie den Nachweis nicht rechtzeitig abgeben können, schätzt die mhplus Ihre Beitragsschuld.

Die maßgeblichen Fälligkeitstermine für das Jahr 2026 lauten:

Fälligkeitstermine 2026 (maßgeblich ist der Kassensitz der mhplus)

Hier erhalten Sie alle wichtigen Beiträge, Fälligkeiten, Rechengrößen und Beitragssätze zum ausdrucken

 

Monat01/202602/202603/202604/202605/202606/2026
Fälligkeit der Beiträge28.01.25.02.27.03.28.04.27.05.26.06.
Abgabe Beitragsnachweis26.01.23.02.25.03.24.04.22.05.24.06.
       
Monat07/202608/202609/202610/202611/202612/2026
Fälligkeit der Beiträge29.07.27.08.28.09.28.10.26.11.28.12.
Abgabe Beitragsnachweis27.07.25.08.24.09.26.10.24.11.22.12.

 

 

Sozialversicherungsrechengrößen 2026

 West & Ost
Rechtskreistrennung entfällt ab 2026
 
Beitragsbemessungsgrenze:
allgemeine Rentenversicherung
8.450 €101.400 €
Beitragsbemessungsgrenze:
knappschaftliche Rentenversicherung
10.400 €124.800 €
Beitragsbemessungsgrenze:
Arbeitslosenversicherung
8.450 €101.400 €
Versicherungspflichtgrenze (JAE):
Kranken- u. Pflegeversicherung
6.150 €73.800 €
Beitragsbemessungsgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung
5.812,50 €69,750 €
Bezugsgröße
in der Sozialversicherung
3.955 €*47.460 €*
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr
in der Rentenversicherung
51.944 € 

* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.

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