Wichtig zu wissen Stammdaten der mhplus
Krankenversicherung kann manchmal ganz schön kompliziert sein. Das wissen auch wir. Deswegen stellen wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen zur Verfügung.
Anschrift & Bankverbindungen
mhplus Betriebskrankenkasse
Franckstraße 8
71636 Ludwigsburg
Postanschrift:
mhplus Betriebskrankenkasse
71632 Ludwigsburg
Betriebsnummer der mhplus BKK
Ab 01.07.2017 einheitlich 63494759
Bankverbindungen
Kreissparkasse Ludwigsburg
BLZ: 604 500 50
Konto: 77 208
IBAN: DE19604500500000077208
BIC: SOLADES1LBG
Commerzbank AG
BLZ: 604 800 08
Konto: 500 900 500
IBAN: DE29604800080500900500
BIC: DRESDEFF604
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE50ZZZ00000020991
Gut organisiert Weitere Infos im Überblick
Kranken- und Pflegeversicherung:
Ost + West: 5.175 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
West: 7.550,00 EUR
Ost: 7.450,00 EUR
Geringverdienergrenze:
325,00 EUR
Informationen rund um die Themen Minijob, geringfügig entlohnte Beschäftigungen, kurzfristige Beschäftigungen und Beschäftigungen in Privathaushalten erhalten sie bei der Minijob-Zentrale.
Beitragssätze
Allgemein: 14,6 %
Ermäßigt: 14,0 %
Beitragssatz für Versorgungsempfänger: 14,6 %
Kassenindividueller Zusatzbeitrag: 2,56 % (seit 1.1.2019 je zur Hälfte durch den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen!)
Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab 01.07.2023 | |
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Mitglieder ohne Kinder | 4,00 % (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 %) |
Mitglieder mit 1 Kind | 3,40 % (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 %) |
Mitglieder mit 2 Kindern | 3,15 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 %) |
Mitglieder mit 3 Kindern | 2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 %) |
Mitglieder mit 4 Kindern | 2,65 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 %) |
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern | 2,40 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,7 %) |
Hinweis:
Ist ein Kind älter als 25 Jahre, entfällt „sein“ Abschlag. Sind alle Kinder aus der Erziehungszeit, gilt dauerhaft der Ein-Kind-Beitrag
Rentenversicherung: 18,6 %
Arbeitslosenversicherung: 2,6 %
Höchstbeitrag für freiwillig versicherte Arbeitnehmer
Krankenversicherung: 888,03 EUR (Arbeitgeber-Zuschuss 444,02 EUR)
Pflegeversicherung mit 1 Kind: 175,95 EUR (Arbeitgeber-Zuschuss 87,96 EUR)
Pflegeversicherung ohne Kind: 207,00 EUR (Arbeitgeber-Zuschuss 87,96 EUR)
U 1
Allgemein (Standard)
Umlagesatz: 2,5 %
Erstattungssatz: 70 %
Ermäßigt
Umlagesatz: 1,5 %
Erstattungssatz: 50 %
Erhöht
Umlagesatz: 3,0 %
Erstattungssatz: 80 %
U 2
Umlagesatz 0,36 %
Erstattungssatz: 100 %
Datenannahmestelle DEÜV
BITMARCK Service GmbH
Lindenallee 6 - 8
45127 Essen
E-Mail: ag@bitmarck-daten.de
Empfängerbetriebsnummer: 353 821 42
Hier können Sie sich folgende Dokumente als PDF herunterladen:
Hier können Sie sich folgende Dokumente als PDF herunterladen:
EU-Datenschutzgrundverordnung
EU-DSGVO: gesonderte Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und mhplus nicht nötig.
2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Die mhplus ist verpflichtet - wie private Unternehmen und andere öffentliche Stellen auch, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Wir - die mhplus - sind per Gesetz dazu verpflichtet, zu informieren, welche Daten wir zu welchem Zweck erheben und verarbeiten (Art. 13 DSGVO). Diese Information sowie welche gesetzlichen Vorschriften der Erhebung zugrunde liegen und an wen die mhplus Daten übermittelt, können Sie in unseren Hinweisen zum Datenschutz entnehmen.
Datenübermittlung hat keine datenschutzrechtlich Auswirkung
Daher ist der Abschluss einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (oder auch "Auftragsdatenverarbeitung") zwischen Arbeitgebern und der mhplus rechtlich gar nicht vorgesehen: Als Körperschaft öffentlichen Rechts übernehmen wir gesetzliche Aufgaben in der Sozialversicherung. Damit müssen wir uns an die gesetzlichen Anforderungen halten; die Aufgaben sind in den Sozialgesetzbüchern (SGB) geregelt.
Wenn Arbeitgeber Daten an die Krankenkassen übermitteln, hat dies auf sie datenschutzrechtlich keine Auswirkungen. Denn der deutsche Gesetzgeber hat die datenschutzrechtlichen Vorschriften im SGB X an die Vorgaben der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung angepasst.
Eine Auftragsdatenverarbeitung nach dem alten oder nach dem neuen Recht ist nur dann erforderlich, wenn es für die Übermittlung, Nutzung oder Verarbeitung der Daten keine gesetzliche Rechtsgrundlage - wie beispielsweise in den Sozialgesetzbüchern - gibt.