
Umlageverfahren (U1, U2 und Minijob) Die mhplus Ausgleichskasse
Auf den Service der mhplus Ausgleichskasse können Sie sich verlassen. Mit den gesetzlichen Umlageverfahren schützen Sie Ihren Betrieb vor finanzielle Belastungen im Krankheitsfall Umlage (U1), sowie bei Mutterschaft Umlage (U2). Erfahren Sie mehr zu den Umlageverfahren und Infomieren Sie sich zur Minijob Umlage.
Umlage U1: Absicherung bei Krankheit
Das Umlageverfahren U1 funktioniert für Sie wie eine Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Sie sichern sich gegen die finanziellen Folgen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ab.
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben alle Mitarbeitenden im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Über die U1 erstatten wir Ihnen einen Großteil dieser Kosten zurück. Sie zahlen einen flexiblen Beitragssatz und wählen selbst, wie hoch Ihre Entlastung sein soll.
Umlage U2: Schutz bei Mutterschaft
Das U2-Verfahren bietet Ihnen volle finanzielle Sicherheit rund um die Mutterschaft. Im Gegensatz zur U1 werden Ihnen hier grundsätzlich 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen erstattet.
Darunter zählen der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie das fortgezahlte Arbeitsentgelt während eines Beschäftigungsverbot. Zusätzlich werden bei Beschäftigungsverboten die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung erstattet.
Umlage- & Erstattungssätze
Gute Nachrichten für Ihre Budgetplanung: Die mhplus hält die Umlagesätze für Sie stabil. Seit dem 01. Januar 2026 gelten unverändert folgende Werte:
Umlage U1 (Krankheit)
Sie haben die Wahl zwischen drei attraktiven Kombinationen aus Umlagesatz und Erstattung:
| Tarif | Umlagesatz | Erstattungssatz |
|---|---|---|
| Standard | 2,50 % | 70 % |
| Ermäßigt | 1,50 % | 50 % |
| Erhöht | 3,00 % | 80 % |
Sie möchten Ihren aktuellen U1-Erstattungssatz anpassen? Nutzen Sie dafür einfach unsere
Wahlerklärung (PDF, 64 KB).
Umlage U2 (Mutterschaft)
| Umlagesatz | Erstattungssatz |
|---|---|
| 0,36 % | 100 % |
Daten-Service für Ihre Entgeltabrechnung
Damit Ihre Abrechnung fehlerfrei läuft, sind alle Umlagesätze der mhplus in der zentralen Beitragssatzdatei der ITSG hinterlegt. Die ITSG stellt diese Daten den Software-Herstellern via HTTPS-Download und RSS-Feed bereit und leitet sie an den GKV-Spitzenverband weiter.
Bitte stellen Sie in Ihrem Abrechnungsprogramm einen regelmäßigen automatischen Datenabgleich ein, damit stets die aktuellen Werte verwendet werden.
Weitere Infos zur Umlageversicherungen U1
Allgemein (Standard)
Umlagesatz: 2,50 %
Erstattungssatz: 70 %
Ermäßigt
Umlagesatz: 1,50 %
Erstattungssatz: 50 %
Erhöht
Umlagesatz: 3,00 %
Erstattungssatz: 80 %
Grundsätzlich gilt der allgemeine Umlage-/Erstattungssatz, es sei denn es wird der erhöhte oder ermäßigte Satz gewählt. Die Wahl eines Erstattungs-/Umlagesatzes wirkt grundsätzlich für die Dauer eines Kalenderjahres.
Die Wahl muss bis zum 25.01. des betreffenden Kalenderjahres erfolgen. Bei Neueröffnung eines Arbeitgeber-Kontos besteht generell eine Wahlmöglichkeit mit Wirkung zum Kontenbeginn.
Folgende Voraussetzungen gelten für die U1:
- Die U1 ist für alle Arbeitgeber verpflichtend, die unter anderem ausschließlich Auszubildende, Schwerbehinderten, Vorruhestandsgeldbeziehern, Personen in Freistellungsphase der Altersteilzeit, Personen in Elternzeit, sowie Wehr- und Zivildienstleistenden regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen
- Öffentlich-rechtliche Arbeitgeber sind ausgeschlossen
- Die Feststellung der Teilnahmeverpflichtung erfolgt durch den Arbeitgeber
Bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers erhält der Arbeitgeber 70% der, an Arbeitnehmer und Auszubildende, geleisteten Entgeltfortzahlung erstattet.
Dabei wird das fortgezahlte Arbeitsentgelt auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung (RV) begrenzt.
Unter folgenden Voraussetzungen entsteht ein Anspruch auf die U1:
- Regelmäßige Entgeltfortzahlung
- Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit (AU) des Arbeitnehmers durch Krankheit
- Bestehen eines ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses seit mindestens 4 Wochen
Alle Arbeitnehmer (auch Angestellte - für geringfügig Beschäftigte ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig) und Auszubildende,
die bei der mhplus versichert sind oder für die die mhplus zuständige Einzugsstelle für die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ist.
Weitere Infos zur Umlageversicherungen U2
Satz für die U2:
Umlagesatz 0,36 %
Erstattungssatz: 100 %
Folgende Voraussetzungen gelten für die U2:
- Die Umlage ist für alle Arbeitgeber verpflichtend, auch wenn mehr als 30 anrechenbare Arbeitnehmer beschäftigt werden.
- Eingeschlossen sind auch Arbeitgeber der „öffentlichen Hand".
Bei Mutterschaft der Arbeitnehmerin erhält der Arbeitgeber
- Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (=Differenzbetrag zum tatsächlichen Nettoentgelt gemäß § 20 Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu 100% erstattet
- Erstattung von 100% des Arbeitsentgelts bei Beschäftigungsverboten gemäß § 18 MuSchG (ohne Einmalzahlungen)
- pauschale Erstattung von 20% der auf das Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten entfallenden Arbeitgeber-Anteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (GSV) sowie der eventuell anfallenden Arbeitgeberanteile zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder gegebenenfals der Beitragszuschüsse für krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei können maximal die Aufwendungen bis zur Höhe der in der Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden.
Unter folgenden Voraussetzungen entsteht ein Anspruch auf die U2:
- Mutterschaftsgeld-Zahlung während der Schutzfrist
- Vorliegen eines Beschäftigungsverbotes nach dem MuSchG
Alle Arbeitnehmer (für geringfügige Beschäftigte ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig) und Auszubildende, die bei der mhplus versichert sind oder für die die mhplus zuständige Einzugsstelle für die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ist.
Beitragspflichtig sind die laufenden Arbeitsentgelte (seit 01.01.2006: ohne Einmalzahlungen) der versicherten Personen (auch wenn kein Leistungsanspruch besteht - Männer) bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung (RV).
Umlageversicherungen Minijob
Umlage bei der Minijob-Zentrale
Informationen rund um die Themen Minijob, geringfügig entlohnte Beschäftigungen, kurzfristige Beschäftigungen und Beschäftigungen in Privathaushalten.
Minijob-Zentrale

