
Beiträge und Voraussetzungen Freiwillig bei der mhplus versichern
Jeder in Deutschland soll eine gesetzliche Krankenkasse haben. Das ist der Grundgedanke der freiwilligen Krankenversicherung. Wer die Bedingungen der Pflichtversicherung nicht erfüllt, kann sich freiwillig gesetzlich versichern.
Voraussetzungen
Das sind zum Beispiel:
- Alle, bei denen die Pflichtversicherung endet und
- Personen, bei denen die Familienversicherung endet. Zum Beispiel bei Erreichen der Altersgrenze.
- Bestimmte Schwerbehinderte (Beitrittsbeschränkungen durch Altersgrenze sind nach Satzung der mhplus möglich).
Voraussetzung ist, dass sie unmittelbar vorher mindestens 12 Monate oder in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate versichert waren.

jetzt eintreten Freiwillige Krankenversicherung
Nach Ende der Pflicht- oder Familienversicherung bleiben längstens drei Monate Zeit, um in die freiwillige Krankenversicherung einzutreten.
Die Leistungen bleiben gleich.
Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch pflegeversichert.

weiterhin versichert Obligatorische Anschlussversicherung
Wer aus der Pflicht- oder Familienversicherung ausscheidet, ist weiter bei seiner bisherigen Krankenkasse freiwillig versichert.
Diese kommt seit 2013 automatisch zustande, wenn der Versicherte nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt und eine andere Krankenversicherung nachweist.

wie geht´s weiter Das Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der freiwilligen Krankenversicherung endet mit
- Beginn einer Pflichtmitgliedschaft,
- fristgerechter Kündigung oder
- Umzug ins vertragslose Ausland
Beiträge
Ausführliche Informationen über die Beiträge für freiwillig Versicherte finden Sie hier.