Voraussetzungen und Beiträge Freiwillige Krankenversicherung
Auch wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht, kannst du dich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig gesetzlich versichern. Erfahre hier, wann eine freiwillige Mitgliedschaft bei der mhplus möglich ist, wie die Beiträge berechnet werden und was du dabei beachten solltest.
Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern?
Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist möglich, wenn die Versicherungspflicht endet oder eine Familienversicherung nicht mehr besteht und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Das kann zum Beispiel auf dich zutreffen wenn:
- deine Pflichtversicherung endet,
- deine Familienversicherung endet, zum Beispiel weil du die Altersgrenze erreichst,
- du zu einer bestimmten Gruppe schwerbehinderter Menschen gehörst.
In der Regel musst du unmittelbar vor Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft mindestens 12 Monate oder in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate gesetzlich versichert gewesen sein.
Was bedeutet freiwillig gesetzlich versichert?
Bei einer freiwilligen Krankenversicherung bleibst du Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, obwohl für dich keine Versicherungspflicht mehr besteht.
Dein Vorteil: Die Leistungen bleiben gleich. Außerdem bist du als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch pflegeversichert.
Beachte: Nach Ende der Pflicht- oder Familienversicherung bleiben längstens drei Monate Zeit, um in die freiwillige Krankenversicherung einzutreten.
Was passiert nach dem Ende der Pflicht- oder Familienversicherung?
Wer aus der Pflicht- oder Familienversicherung ausscheidet, ist weiter bei seiner bisherigen Krankenkasse freiwillig versichert. Das nennt sich obligatorische Anschlussversicherung. Sie greift, wenn du keine andere Absicherung nachweist oder nicht ausdrücklich etwas anderes erklärst.
Wie werden die Beiträge für freiwillig Versicherte berechnet?
Die Beiträge freiwillig versicherter Mitglieder werden nach den beitragspflichtigen Einnahmen bemessen. Dabei wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Person bemessen.
Je nach persönlicher Situation können beispielsweise folgende Einnahmen relevant sein:
- Einkommen aus Beschäftigung
- Einkommen aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- weitere beitragspflichtige Einnahmen
Gerade bei Selbstständigen und Freiberuflern ist der Steuerbescheid eine wichtige Grundlage für die Beitragsberechnung.
Du bist selbstständig?
Dann solltest du deinen Steuerbescheid fristgerecht bei der mhplus einreichen. Andernfalls kann der Beitrag zunächst auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen bis zum Höchstbetrag festgesetzt werden.
Zur aktuellen Beitragsübersicht.
Wann endet die freiwillige Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft in der freiwilligen Krankenversicherung endet mit
- Beginn einer Pflichtmitgliedschaft,
- fristgerechter Kündigung oder
- Umzug ins vertragslose Ausland.
Freiwillig mhplus-versichert Du möchtest weiterhin bei der mhplus versichert bleiben?
Wir unterstützen dich gern dabei, deine Versicherungssituation zu klären. Wir beantworten deine Fragen zur freiwilligen Mitgliedschaft und zu deinen Beiträgen.
