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Wissenwertes Zahlen - Daten - Fakten

Keine Termine verpassen! Hier finden Sie die Beitrags Fälligkeitstermine.

Für Ihre Terminplanung:

Fälligkeit der Beiträge im Februar 2024

Die Sozialversicherungsbeiträge für Februar 2024 sind am 27.02.2024 fällig. 
Die Beitragsnachweise sind bis zum 23.02.2024 (0:00 Uhr) einzureichen.

Fälligkeit der Beiträge im März 2024

Die Sozialversicherungsbeiträge für März 2024 sind am 26.03.2024 fällig. 
Die Beitragsnachweise sind bis zum 22.03.2024 (0:00 Uhr) einzureichen.

Fälligkeit der Beiträge

Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Samstage und Sonntage sowie gesetzliche Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Der 24. und der 31. Dezember sind ebenfalls sogenannte Bankfeiertage.


Die Beitragsnachweise müssen der mhplus spätestens um null Uhr des fünftletzten Arbeitstages eines Monats vorliegen. Sie müssen diese also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit die mhplus am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann. Falls Sie den Nachweis nicht rechtzeitig abgeben können, schätzt die mhplus Ihre Beitragsschuld. 

Fälligkeitstermine 2024 (maßgeblich ist der Kassensitz der mhplus)

Hier erhalten Sie alle wichtigen Beiträge, Fälligkeiten, Rechengrößen und Beitragssätze zum ausdrucken

 

Monat01/202402/202403/202404/202405/202406/2024
Fälligkeit der Beiträge29.01.27.02.26.03.26.04.28.05.26.06.
Abgabe Beitragsnachweis25.01.23.02.22.03.24.04.24.05.24.06.
       
Monat07/202408/202409/202410/202411/202412/2024
Fälligkeit der Beiträge29.07.28.08.26.09.29.10.27.11.23.12.
Abgabe Beitragsnachweis25.07.26.08.24.09.25.10.25.11.19.12.

Sozialversicherungsrechengrößen 2024

 West Ost 

Beitragsbemessungsgrenze:
allgemeine Rentenversicherung

7.550 €90.600 €7.450 €89.400 €
Beitragsbemessungsgrenze:
knappschaftliche Rentenversicherung
9.300 €111.600 €9.200 €110.400 €

Beitragsbemessungsgrenze:
Arbeitslosenversicherung

7.550 €90.600 €7.450 €89.400 €

Versicherungspflichtgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung

5.775 €69.300 €5.775 €69.300 €

Beitragsbemessungsgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung

5.175 €62.100 €5.175 €62.100 €

Bezugsgröße
in der Sozialversicherung

3.535 €*42.420 €*3.465 €41.580 €
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr
in der Rentenversicherung
45.358 €

* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.

 

Sozialversicherungsrechengrößen 2023

 West Ost 

Beitragsbemessungsgrenze:
allgemeine Rentenversicherung

7.300 €87.600 €7.100 €85.200 €
Beitragsbemessungsgrenze:
knappschaftliche Rentenversicherung
8.650 €103.800 €8.350 €100.200

Beitragsbemessungsgrenze:
Arbeitslosenversicherung

7.300 €87.600 €7.100 €85.200 €

Versicherungspflichtgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung

5.500,00 €66.600 €5.500,00 €66.600 €

Beitragsbemessungsgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung

4.987,50 €59.850 €4.987,50 €59.850 €

Bezugsgröße
in der Sozialversicherung

3.395 €*40.740 €*3.290 €39.480 €
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr
in der Rentenversicherung
43.142 €

* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.

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