Kündigungsschutz Elternzeit
Gericht stärkt Rechte von Eltern. Beschäftigte, die Elternzeit in Anspruch nehmen, genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

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Kündigungsschutz Elternzeit
Gericht stärkt Rechte von Eltern. Beschäftigte, die Elternzeit in Anspruch nehmen, genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

DEÜV-Neuregelung
Seit dem 1. Januar 2026 gilt jedoch eine wichtige Neuregelung: Krankenkassen dürfen fehlerhafte Meldungen unter bestimmten Voraussetzungen selbst berichtigen.

Säumniszuschläge vermeiden
Beitragsnachweise rechtzeitig übermitteln. Neu ist, auch das Arbeitgeber die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und ihre Beitragsnachweise nicht fristgerecht übermitteln betroffen sind.

Arbeitsunfähig
Ein kurzer Online-Termin im Homeoffice oder ein dringender Einsatz im Betrieb – gerade bei hohem Krankenstand kommt es vor, dass Beschäftigte trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit (AU) arbeiten.

Entgeltfortzahlung
Im Krankheitsfall sind Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsentgelt ihrer Beschäftigten für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) weiterzuzahlen.

Minijobs ab 2026
Bei Minijobs wird zwischen geringfügig entlohnten Beschäftigungen und kurzfristigen Beschäftigungen unterschieden.

Mutterschutz und Elternzeit
Kein Verfall von Resturlaub
Resturlaub verfällt nicht, wenn Beschäftigte aufgrund eines Beschäftigungsverbots, des Mutterschutzes oder der Elternzeit an der Inanspruchnahme des Urlaubs gehindert sind.

BAG-Urteil
Teilzeitkräfte gleichstellen
Teilzeitkräfte dürfen bei Mehrarbeitszuschlägen nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte.

Freistellung
Kurzzeitige Pflegezeit
Beschäftigte haben nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) Anspruch auf eine kurzfristige Freistellung von der Arbeit, wenn eine akut auftretende Pflegesituation bei einem nahen Angehörigen eintritt.