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Lächelnde Mitarbeitende sitzen an einem Konferenztisch, ein Mann arbeitet am Whiteboard.

Alles Wichtige zusammengefasst News für Firmenkunden

Profitieren Sie als erstes von aktuellen Meldungen, die für Sie und Ihre Mitarbeitenden wichtig sind. Unser Newsportal hält Sie immer auf dem Laufenden.

Junge Familie mit Baby liegen gemeinsam im Bett.

Kündigungsschutz Elternzeit

Gericht stärkt Rechte von Eltern. Beschäftigte, die Elternzeit in Anspruch nehmen, genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

Mann ist im Büro und bearbeitet Meldungen an einem Computer.

DEÜV-Neuregelung

Seit dem 1. Januar 2026 gilt jedoch eine wichtige Neuregelung: Krankenkassen dürfen fehlerhafte Meldungen unter bestimmten Voraussetzungen selbst berichtigen.

Zwei Frauen und ein Mann sind in einem Geschäftsbüro hinter Glasscheiben.

Säumniszuschläge vermeiden

Beitragsnachweise rechtzeitig übermitteln. Neu ist, auch das Arbeitgeber die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und ihre Beitragsnachweise nicht fristgerecht übermitteln betroffen sind.

Arbeitsunfähig

Ein kurzer Online-Termin im Homeoffice oder ein dringender Einsatz im Betrieb – gerade bei hohem Krankenstand kommt es vor, dass Beschäftigte trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit (AU) arbeiten.

Entgeltfortzahlung

Im Krankheitsfall sind Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsentgelt ihrer Beschäftigten für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) weiterzuzahlen.

Minijobs ab 2026

Bei Minijobs wird zwischen geringfügig entlohnten Beschäftigungen und kurzfristigen Beschäftigungen unterschieden.

Schwangere Frau sitzt zurückgelehnt auf einem Sofa, beide Hände sind am Bauch. gelöst durch Blähungen während der Schwangerschaft

Kein Verfall von Resturlaub

Resturlaub verfällt nicht, wenn Beschäftigte aufgrund eines Beschäftigungsverbots, des Mutterschutzes oder der Elternzeit an der Inanspruchnahme des Urlaubs gehindert sind.

Mann im Anzug sitze am Arbeitsplatz vor einem Laptop, das Gesicht wirkt gestresst

Teilzeitkräfte gleichstellen

Teilzeitkräfte dürfen bei Mehrarbeitszuschlägen nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte.

Frau und älterer Mann stehen mit dem Rücken zum Bild. Die Frau umarmt den Mann.

Kurzzeitige Pflegezeit

Beschäftigte haben nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) Anspruch auf eine kurzfristige Freistellung von der Arbeit, wenn eine akut auftretende Pflegesituation bei einem nahen Angehörigen eintritt.

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