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Sozialversicherung Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Bewerbung für öffentliche Aufträge
Was eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist und wie Sie beantragt wird:
Unternehmen benötigen für Bewerbungen um öffentliche Aufträge meist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird dem Unternehmen als Arbeitgeber bescheinigt, dass er seinen Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung hinsichtlich der Beitragszahlung ordnungsgemäß nachkommt.
Zuständig für die Ausstellung ist die jeweilige Einzugsstelle, also die Krankenkasse bzw. die Minijob-Zentrale. Die Ausstellung erfolgt grundsätzlich für einen befristeten Zeitraum, in der Regel ist sie für sechs Monate gültig.
Antragsverfahren zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Das Antragsverfahren ist voll digitalisiert und erfolgt entweder aus dem dafür zugelassenen Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal. Die Rückmeldung erfolgt ebenfalls elektronisch, so dass der Arbeitgeber regelmäßig prüfen muss, ob eine entsprechende Meldung für ihn auf dem Datenserver bereitsteht und abgerufen werden kann. Entweder wird die Bescheinigung übermittelt oder die Ablehnung der Ausstellung. Ein Beitragsrückstand oder das Fehlen eines Arbeitgeberkontos bei der angefragten Kasse kann der Grund dafür sein.
Mit dem Antrag kann zugleich die Ausstellung in englischer Sprache beantragt werden. Und es besteht die Möglichkeit, ein Abonnement einzurichten.
Unser Tipp zum Abonnement
Bei einem Abonnement werden die Bescheinigungen unaufgefordert an die Arbeitgeber regelmäßig monatlich, quartalsweise oder halbjährlich ausgestellt und übermittelt. Der Turnus kann jederzeit geändert werden, das geschieht durch einen neuen Antrag im Abonnement mit dem gewünschten neuen Intervall. Wird das Abo nicht mehr benötigt, kann es jederzeit über das Meldeverfahren widerrufen werden.