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Ab April 2025 startet das neue Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung für die soziale Pflegeversicherung.
Dieses Verfahren vereinfacht den Nachweis der Elterneigenschaft, der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder und die Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung.
Die zentrale Datenquelle des elektronischen Abrufverfahren wird das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die technische Anbindung der Arbeitgeber und Zahlstellen erfolgt über die Datenstelle der Rentenversicherung.
Mit Einführung des neuen Verfahrens haben Arbeitgeber und Zahlstellen Ihre Beschäftigten und Versorgungsbeziehenden bei Beginn oder Ende einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder eines Versorgungsbezugs an- bzw. abzumelden.
Nach der Anmeldung wird dem Arbeitgebern und den Zahlstellen per Datenabruf, die Elterneigenschaft welche zur Beurteilung des Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung erforderlich ist und die Anzahl der Kinder, welche für die korrekte Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrages benötigt wird, mitgeteilt. Ein Abonnement sorgt zudem für Updates bei Änderungen der Kinderanzahl bis zur Abmeldung.
Das neue Verfahren ersetzt das seit Juli 2023 geltende vereinfachte Nachweisverfahren. Für einen reibungslosen Übergang sind zum Stichtag 1. Juli 2025 Bestandsmeldungen für alle Beschäftigten und Versorgungsbeziehenden zu übermitteln, um die hinterlegten Kinderzahlen abzufragen und das Abonnement zu aktivieren. Ales weitere zu diesem Thema können Sie hier nachlesen.