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Arbeitsrecht Arbeitsrecht im Wandel, was die neue Regierung für Arbeitgeber plant

Mit dem Ziel, Deutschland als Wirtschaftsstandort zu stärken und Bürokratie abzubauen, hat sich die neue Bundesregierung ambitionierte arbeitsrechtliche Reformen vorgenommen. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD enthält eine Reihe geplanter Neuerungen, die insbesondere Arbeitgeber betreffen von der Fachkräftesicherung über flexiblere Arbeitszeitmodelle bis hin zu Mindestlohn und Arbeitsschutz.

Fachkräftesicherung im Fokus

Die Koalition will dem Fachkräftemangel mit einem Maßnahmenpaket begegnen. Im Zentrum steht die Digitalisierung des Einwanderungsverfahrens für ausländische Fachkräfte. Vorgesehen ist die Einrichtung einer digitalen Agentur für Fachkräfteeinwanderung, die gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit als zentrale Plattform dienen soll. Ziel ist es, qualifizierte Fachkräfte insbesondere Geflüchtete schneller und nachhaltiger in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Ein weiterer Ansatz zur Fachkräftesicherung: die stärkere Erwerbsbeteiligung von Frauen. Geprüft wird aktuell die Einführung eines jährlichen Budgets für Alltagshelfer gedacht für Familien mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen in Haushalten mit kleinem bis mittlerem Einkommen. Dies soll Beruf und Familie besser vereinbar machen.

Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit

Die Arbeitszeitregelung steht ebenfalls auf dem Prüfstand: Künftig könnte die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Regelung ersetzt werden ein Schritt in Richtung flexiblerer Arbeitsmodelle. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen relevant: Die elektronische Zeiterfassung soll unbürokratisch gestaltet werden, inklusive praxisnaher Übergangsregelungen.

Weitere Änderungen betreffen steuerliche Anreize: Zuschläge für Mehrarbeit über die tariflich vereinbarte Arbeitszeit hinaus sollen künftig steuerfrei gestellt werden. Außerdem sollen Arbeitgeber Teilzeitkräften eine steuerlich begünstigte Prämie zahlen können, wenn diese ihre Arbeitszeit ausweiten ein zusätzlicher Hebel zur Aktivierung von Arbeitskraftreserven im eigenen Betrieb.

Mindestlohn & Tarifbindung: Auf dem Weg zu 15 Euro

Die Mindestlohnkommission bleibt bestehen, erhält jedoch eine neue Richtschnur: Zukünftig soll sich der Mindestlohn nicht nur an der Tarifentwicklung, sondern auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns orientieren. So könnte bereits 2026 ein Mindestlohn von 15 Euro realisiert werden.

Zudem setzt sich die Regierung für eine stärkere Tarifbindung ein. Tariflöhne sollen wieder zur Regel werden. Dafür ist die Einführung eines Bundestariftreuegesetzes geplant, das die Vergabe öffentlicher Aufträge an tarifgebundene Unternehmen knüpfen könnte.

Bessere Arbeitsbedingungen und mehr Schutz

Der Arbeitsschutz wird ebenfalls gestärkt. Insbesondere körperlich belastende Berufsgruppen sollen von verbesserten Rahmenbedingungen profitieren. Auf EU-Ebene setzt sich die Regierung außerdem für höhere Arbeitsschutzstandards für Berufskraftfahrer ein. Auch die Bedingungen in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche sollen verbessert werden – mit dem Ziel, faire und sichere Arbeitsplätze zu fördern.

Fazit:

Der Koalitionsvertrag bringt zahlreiche Neuerungen, die sich direkt auf den Arbeitsalltag in Unternehmen auswirken werden. Für Arbeitgeber heißt das: jetzt informieren, künftige Änderungen frühzeitig einplanen und wo möglich, bereits proaktiv Strukturen anpassen. Die geplanten Maßnahmen bieten Chancen, aber auch Herausforderungen. Gut vorbereitet zu sein, ist der beste Weg, um im Wandel stabil zu bleiben.

Quelle:

www.koalitionsvertrag2025.de 

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