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Lächelnde Mitarbeitende sitzen an einem Konferenztisch, ein Mann arbeitet am Whiteboard.

Alles Wichtige zusammengefasst News für Firmenkunden

Profitieren Sie als erstes von aktuellen Meldungen, die für Sie und Ihre Mitarbeitenden wichtig sind. Unser Newsportal hält Sie immer auf dem Laufenden.

Gelbes Spielzeugauto auf einem Laptop davor liegt ein Autoschlüssel und Münzen.

Mindestlohn - Firmenwagen

Firmenwagen ersetzen keinen gesetzlichen Mindestlohn. Arbeitgeber müssen den Mindestlohn grundsätzlich in Geld auszahlen.

Statue der Justitia im Büro einer Anwaltskanzlei.

Neue Pfändungsfreigrenzen

Zum 01.07.2026 werden die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen erneut angepasst. Arbeitgeber sollten die neuen Werte frühzeitig berücksichtigen.

Besprechung zweier Kollegen mit einem Tablet in einer Business Lounge.

DEÜV-Meldungen

Wie lange dauert die Übermittlung von DEÜV-Meldungen?

Saisonarbeiter bei der Erdbeerernte.

Saisonarbeitskräfte/Aushilfen

Was Sie bei Saisonarbeitskräften und Aushilfen beachten müssen wenn im Frühjahr die Arbeit in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder in der Gastronomie anzieht.

Junge Familie mit Baby liegen gemeinsam im Bett.

Kündigungsschutz Elternzeit

Gericht stärkt Rechte von Eltern. Beschäftigte, die Elternzeit in Anspruch nehmen, genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

Mann ist im Büro und bearbeitet Meldungen an einem Computer.

DEÜV-Neuregelung

Seit dem 1. Januar 2026 gilt jedoch eine wichtige Neuregelung: Krankenkassen dürfen fehlerhafte Meldungen unter bestimmten Voraussetzungen selbst berichtigen.

Zwei Frauen und ein Mann sind in einem Geschäftsbüro hinter Glasscheiben.

Säumniszuschläge vermeiden

Beitragsnachweise rechtzeitig übermitteln. Neu ist, auch das Arbeitgeber die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und ihre Beitragsnachweise nicht fristgerecht übermitteln betroffen sind.

Arbeitsunfähig

Ein kurzer Online-Termin im Homeoffice oder ein dringender Einsatz im Betrieb – gerade bei hohem Krankenstand kommt es vor, dass Beschäftigte trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit (AU) arbeiten.

Entgeltfortzahlung

Im Krankheitsfall sind Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsentgelt ihrer Beschäftigten für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) weiterzuzahlen.

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