Das gilt für Arbeitgeber
Auslandseinsatz
Immer mehr Unternehmen setzen auf internationale Projekte und entsenden Mitarbeitende ins Ausland. Dabei stellt sich häufig die Frage: Wo gilt eigentlich welches Sozialversicherungsrecht?

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Das gilt für Arbeitgeber
Auslandseinsatz
Immer mehr Unternehmen setzen auf internationale Projekte und entsenden Mitarbeitende ins Ausland. Dabei stellt sich häufig die Frage: Wo gilt eigentlich welches Sozialversicherungsrecht?

Jugendlicher Fußballer
Unfallversicherungsschutz
Ein 15-jähriger Fußballspieler ist als Beschäftigter im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzusehen. Der Hintergrund: Verletzung während eines Freundschaftsspiels.

Beim Motorsport
Scheinselbstständigkeit
Ein aktuelles Urteil zeigt: Auch bei prominenten Tätigkeiten wie dem Motorsport kann schnell ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen.

Abgebrochener Arbeitstag
Es kommt im Unternehmensalltag häufig vor: Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter erscheint morgens zur Arbeit, fühlt sich aber im Laufe des Tages unwohl und muss die Tätigkeit vorzeitig beenden.

Einheitliche Beitragsnachweise
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Arbeitgeber die Beiträge ihrer Beschäftigten nicht mehr getrennt nach den Rechtskreisen Ost und West nachweisen.

Entsendebescheinigung
Immer mehr Unternehmen entsenden ihre Mitarbeitenden zeitweise ins Ausland, ob für internationale Projekte, Montageeinsätze oder den Aufbau neuer Niederlassungen.

Kein Sonderkündigungsschutz
LAG München: Initiatoren einer Betriebsratsgründung sind in den ersten sechs Monaten nicht besonders geschützt.

Kaffeepause zum Arbeitsunfall?
Was ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts für Beschäftigte bedeutet.

Neuer Namensabgleich bei SEPA
Was Arbeitgeber bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen beachten sollten