
Kompetent versorgt zusammen mit der mhplus Arznei- und Verbandmittel
Arznei- und Verbandmittel sind regelmäßiger Bestandteil einer Therapie. Deshalb unterstützen wir Sie gerne beim Gesundwerden. Wir übernehmen in der Regel die Kosten für verordnungsfähige Arznei- und Verbandmittel. Ihr Arzt verschreibt sie auf Kassenrezept. Für jedes Medikament leisten Sie ab dem vollendeten 18. Lebensjahr eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung.
Was sind Arzneimittel und Verbandmittel
Arzneimittel heilen und lindern Krankheitszustände. Sie verhindern gezielt Beschwerden, werden vorbeugend als Prävention eingesetzt und sie ermöglichen Diagnosen.
Verbandmittel sind Medizinprodukte. Sie helfen Ihnen dabei:
- Blutungen zu stillen
- Wunden zu reinigen
- Extremitäten zu stützen
- Sie verbinden oder zu komprimieren.
FAQ´s zum Thema Arzneimittel
Welche Rezepte gibt es und was bedeuten ihre Farben?
Rosa Rezept (Kassenrezept)
Das rosa Kassenrezept ist das gebräuchlichste. Die mhplus übernimmt die Kosten für die darauf verordneten Medikamente, jedoch maximal drei. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung, diese wird auch Rezeptgebühr genannt. Die Gültigkeit dieses Rezeptes beträgt 28 Tage ab Ausstellung.
Blaues Rezept
Das blaue Rezept ist für verschreibungspflichtige Medikamente (maximal drei). Sie gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Es ist drei Monate gültig.
Grünes Rezept
Das grüne Rezept erhalten Sie auf ärztlichen Rat. Die Medikamente werden Ihnen empfohlen. Daher tragen Sie die Kosten selbst. Auf dem Rezept ist die Dosierung und Einnahme notiert.
Was sind rezeptfreie Medikamente?
Rezeptfreie Arzneimittel sind Medikamente, die Sie ohne Rezept in der Apotheke kaufen können.
Die mhplus übernimmt die Kosten dafür in der Regel nicht. Das gilt auch, wenn der Arzt das Medikament verordnet hat.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Die mhplus zahlt in bestimmten Fällen für Kinder bis 12 Jahre. Auch Jugendliche bis 18 Jahre mit Entwicklungsstörungen können eine Kostenübernahme erhalten.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Er kann prüfen, ob für Sie eine Ausnahme gilt. So können Sie das passende Medikament trotzdem erhalten.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für Medikamente?
In der Apotheke zahlen Sie 10 % des Preises des Arzneimittels. Mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro. Sie zahlen aber nie mehr als das Medikament tatsächlich kostet.
Wer ist von der Zuzahlung befreit?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Für welche Arzneimittel müssen Sie nichts zuzahlen?
In einigen Fällen entfällt die Zuzahlung, zum Beispiel bei:
- Medikamenten bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder rund um die Entbindung
- Blut- und Harnteststreifen
- Medikamenten, die mindestens 30 % günstiger als der Festbetrag sind (zuzahlungsbefreit)
- bestimmten Rabattarzneimitteln der mhplus
Eine Übersicht über zuzahlungsbefreite Arzneimittel finden Sie beim GKV-Spitzenverband.
Informationen zur Zuzahlungsbefreiung finden Sie unter Zuzahlungen und Belastungsgrenze.
Was sind Festbeträge und Mehrkosten?
Für viele Medikamente gibt es eine feste Preisgrenze. Dieser heißt Festbetrag. Bis zu diesem Betrag übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Ist das Medikament teurer, zahlen Sie die Differenz selbst. Diese Mehrkosten fallen auch an, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Informationen zu Festbeträgen und Mehrkosten finden Sie auf der Website des
Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die Krankenkassen schließen Rabattverträge mit Herstellern ab. So bekommen Sie Ihre Medikamente zu günstigeren Preisen.
Das Medikament kann anders aussehen oder einen anderen Namen haben. Wirkung und Qualität bleiben aber gleich.
So bleiben Ihre Medikamente sicher und bezahlbar.
Wenn Sie ein Rezept in der Apotheke einlösen, bekommen Sie meist ein wirkstoffgleiches Medikament aus einem Rabattvertrag. Gibt es keinen Rabattvertrag, erhalten Sie eines der vier günstigsten wirkstoffgleichen Medikamente. So helfen wir, die Kosten niedrig zu halten und Ihre Beiträge stabil zu halten.
Sie können aber auch das Medikament wählen, das Ihr Arzt genau verschrieben hat. Ihr sogenanntes Wahlarzneimittel. Dann zahlen Sie es zunächst selbst und reichen das Rezept bei uns ein.
Bitte beachten Sie: Die mhplus erstattet in diesem Fall nicht die gesamten Kosten. Sie tragen die Mehrkosten und die Verwaltungskosten selbst.
Fiebersaft und Schmerzmittel für Kinder Engpass
Aktuell gibt es Lieferengpässe bei Schmerz- und Fiebersäften mit den Wirkstoffen Paracetamol und Ibuprofen für Kinder. Machen Sie sich als Eltern keine Sorgen. Ihre mhplus unterstützt Sie und bietet unbürokratische Hilfe an. Wir übernehmen die zusätzlichen Kosten für eine in der Apotheke hergestellte Rezeptur. Die Apotheke rechnet dann mit der mhplus ab.

Weitere Informationen
Viele weitere Informationen rund um das Thema Arzneimittel bekommen Sie beim Bundesgesundheitsministerium.
CareSolution® – Kostenfreie Unterstützung für Ärzte bei der Verordnung parenteraler Ernährung
Informationen für Leistungserbringer
Der Markt für parenterale Ernährung ist komplex und intransparent. Ärzte müssen bei der Verordnung Kosten und Preisunterschiede berücksichtigen.
Die mhplus Krankenkasse unterstützt Ärzte mit dem unabhängigen Verordnungsservice CareSolution® des Instituts CARENOBLE.
Ihre Vorteile:
- Transparenz über alle Produkte, Preise und wirtschaftliche Alternativen
- Leitliniengerechte und individuelle Vorschläge zum Nährstoffbedarf
- Fachlicher Support durch das Team von CARENOBLE
- Die Nutzung ist für Ärzte kostenfrei, einfach und schnell
- Sie möchten den unabhängigen Verordnungsservice CareSolution® nutzen oder haben weitere Fragen?
Dann melden Sie sich gerne an das CareSolution®-Expertenteam:
Telefon: 0341 23 10 112
Fax: 0341 23 10 129
KIM-E-Mail: regressschutz@alternativen-check-caresolution.kim.telematik
Web: www.caresolution.de

