
mhplus Beitragssatz
Lesen Sie hier, wie sich der Beitragssatz der mhplus Krankenkasse zusammensetzt und was unsere Versicherten für ihre Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Beitragssatz zur Krankenversicherung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen jeweils hälftig die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für den Arbeitnehmer. Bei Rentenbeziehern übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte. Bei Leistungsempfängern trägt der jeweilige Leistungsträger in der Regel die ganzen Kosten, zum Beispiel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Zusammensetzung der Beiträge zur Krankenversicherung
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht aus dem allgemeinen bzw. ermäßigten Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz. Dieser ist jeweils ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz:
14,6 Prozent (allgemein) und 14,0 Prozent (ermäßigt)

Wie finanziert sich die gesetzliche Krankenversicherung
Die GKV finanziert sich mit Zuschüssen des Bundes und mit den allgemeinen bzw. ermäßigten Beiträgen, die der Gesetzgeber festlegt.
Zusätzlich dürfen die Krankenkassen einen individuellen Krankenkassenbeitrag festlegen. Versicherte erhalten mit diesem Zusatzbeitrag einen gesundheitlichen Mehrwert bei ihrer Kasse, zum Beispiel Bonusprogramme oder Präventions-Angebote.
Jede Kasse entscheidet selbst, wie hoch ihr Zusatzbeitrag ist. Deshalb variiert der gesamte Beitragssatz bei jeder Kasse etwas. Auch der Zusatzbeitrag wird je hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer beziehungsweise von der Deutschen Rentenversicherung und Rentenbeziehern bezahlt.
Gut zu Wissen Wichtige Infos zum Beitragssatz
Der allgemeine Beitragssatz (14,6 Prozent) gilt unter anderem für:
- Beschäftigte, die für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben (bei Arbeitsunfähigkeit)
- Versorgungsempfänger
- Bezieher einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beschäftigte, die nicht für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben (bei Arbeitsunfähigkeit)
- Selbstständige
- Erwerbslose
Betragssatz | Prozentwert |
---|---|
kassenindividueller Zusatzbeitragssatz (mhplus BKK) | 3,29 Prozent (seit 01.04.2025) |
allgemeiner Beitragssatz (gesetzlich) | 14,6 Prozent |
ermäßigter Beitragssatz (gesetzlich) | 14,0 Prozent |
In Deutschland muss jeder Bürger neben der Kranken- auch eine Pflegeversicherung abschließen. Die soziale Pflegeversicherung (SPV) bildet seit 1995 die fünfte Säule der Sozialversicherung. Ziel der SPV ist es, pflegebedürftige Menschen umfassend zu versorgen. Die Versicherung entlastet außerdem pflegende Angehörige.
Als Mitglied der mhplus Krankenkasse sind Sie automatisch pflegeversichert. Die Beiträge zur Pflegeversicherung übernehmen je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Beitragssatz wurde gesetzlich auf 3,6 Prozent festgelegt.
Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die ab dem 1. Januar 1940 geboren sind, zahlen zusätzlich einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent. Ihr gesamter Beitragssatz beträgt demnach 4,2 Prozent. Hiervon ausgenommen sind:
- Kinder und Jugendliche bis zu deren 23. Geburtstag
- Bezieher von Bürgergeld
- Wehr- und Zivildienstleistende
Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die mehrere Kinder haben, erhalten Beitragsreduzierungen in Höhe von 0,25 Prozentpunkten für jedes anrechenbare Kind unter 25 Jahren (mindestens zwei bis maximal fünf Kinder).
Mitglieder | Prozentsatz |
---|---|
ohne Kinder | 4,2 Prozent |
mit einem Kind | 3,6 Prozent |
mit zwei Kindern | 3,35 Prozent |
mit drei Kindern | 2,85 Prozent |
mit fünf oder mehr Kindern | 2,6 Prozent |