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Verlassen Sie sich auf einen starken Partner Vorteile für Selbständige

Sie tragen eine große Verantwortung und haben alle Hände voll zu tun. Dann ist es gut, sich in Sachen Gesundheit voll und ganz auf jemanden verlassen zu können. Deshalb haben wir unsere Leistungen nach Ihren Bedürfnissen entwickelt.

Erstklassiger Service und tolle Leistungen

Rund um Zähne

Von Zahnprophylaxe bis -Behandlung. Damit Zähne schön und gesund bleiben.

Schutzimpfungen

So sind Sie überall sicher. Ob zu Hause oder in der Ferne.

Alternative Arzneimittel

Mutter Natur ist die beste Apotheke. Setzen Sie auf ihre Möglichkeiten.

Außerdem Ihr Plus ...

Online-Kurse

Fördern Sie Ihre Gesundheit und Fitness mit ausgewählten Online-Angeboten.

Bonusprogarmme

Wir belohnen Maßnahmen die helfen gesund und munter zu bleiben.

Online-Services

Bleiben Sie flexibel mit der Online-Filiale und Apps. Einfach praktisch und immer dabei.

Vorteilsrechner Ihre finanziellen Vorteile

Von alternativer Medizin bis Gesundheitsbonus. Profitieren Sie als Mitglied der mhplus von echten Vorteilen und noch mehr.

Vorteilsrechner
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FAQs zum Kassenwechsel

Genießen Sie den umfassenden Schutz einer der besten gesetzlichen Krankenkasse.

Sie können sofort zur mhplus wechseln:

  • Wechsel im Versicherungsverhältnis, zum Beispiel Arbeitgeberwechsel

  • Beginn einer Beschäftigung, auch erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung

  • Beginn einer Ausbildung, auch erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung

  • Ende der Familienversicherung, zum Beispiel bei Scheidung oder eigener Erwerbstätigkeit

  • Aufnahme eines Studiums, auch erstmalige Aufnahme eines Studiums

  • Start in die Selbstständigkeit, auch erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Das alles trifft nicht auf Sie zu? Sie können trotzdem zur mhplus wechseln, wenn Sie schon 12 Monate Ihrer Krankenkasse Mitglied sind. Der Wechsel erfolgt dann mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats. Sie brauchen dafür nicht kündigen!

Reichen Sie Ihren Mitgliedsantrag ganz einfach online und fristgerecht ein:

  • bei einem sofortigen Krankenkassenwechsel innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt eines der beschriebenen Ereignisse
  • bei unverändertem Versicherungsverhältnis so schnell wie möglich

Jetzt online Mitglied werden.

Oder Sie drucken sich den Mitgliedschaftsantrag aus und senden diesen ausgefüllt per Post an:
mhplus Betriebskrankenkasse
Franckstraße 8
71636 Ludwigsburg 

Mitgliedschaftsantrag (PDF, 802 KB)

Informieren Sie am besten gleich Ihre zur Meldung verpflichtete Stelle. Das kann sein:

  • Ihr Arbeitgeber,
  • das Arbeitsamt oder
  • die Hochschule

Nutzen Sie dafür gerne das Infoblatt (PDF, 1.04 MB).

Die Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung ist ab 2021 nicht mehr notwendig.

Ebenso ist die Kündigung bei ihrer bisherigen Kasse nicht mehr nötig. Die mhplus meldet für Sie den Kassenwechsel an ihre Vorkasse.

Es gibt zwei Arten der Versicherung:

Ab dem 01.01.2021 ist eine Kündigung nur noch nötig,

  • wenn Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten möchten oder
  • wenn Sie die freiwillige Versicherung zugunsten der Familienversicherung beenden möchten

Als Mitglied sind Sie ab dem 01.01.2021 an eine Krankenkasse nur noch 12 Monate statt 18 Monate gebunden. Danach können Sie jederzeit ganz einfach eine andere Kasse wählen. Diese übernimmt dann für Sie alle notwendigen weiteren Schritte.

Vor Ablauf der Bindungsfrist kann trotzdem eine neue Kasse gewählt werden, wenn

  • eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz erhöht.
  • wenn eines der oben beschriebenen Ereignisse eintritt 

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Kundenbetreuer in Verbindung. In diesem Fall kann es sein, dass eventuell eine längere Bindungsfrist besteht.

Ihr Beitrag als Selbständiger

So viel bezahlen Sie als Selbständiger bei der mhplus.

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FAQ zur Prüfung der haupt- oder nebenberuflichen Selbstständigkeit

Die Beurteilung erfolgt insbesondere nach § 5 Abs. 5 SGB V, § 10 SGB V sowie den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit.

Wir prüfen stets die Verhältnisse des Einzelfalls. Maßgeblich sind insbesondere der zeitliche Aufwand, die wirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeit, der Einsatz von Arbeitnehmern und weitere Erwerbstätigkeiten.

Eine selbstständige Tätigkeit üben Sie auf eigene Rechnung und eigenes wirtschaftliches Risiko aus. Ob eine Tätigkeit selbstständig oder abhängig ausgeübt wird, richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls.

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Änderungen Ihrer Erwerbstätigkeit mitzuteilen.

Nur so können wir Ihren Versicherungsstatus und gegebenenfalls Ihre Beiträge korrekt prüfen.

Die Beurteilung kann Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht, die Familienversicherung und die Beitragspflicht haben. Die konkreten Folgen hängen von Ihrem individuellen Versicherungsverhältnis ab.

In vielen Fällen bleibt die Versicherungspflicht aus der Beschäftigung bestehen. Entscheidend ist, ob die selbstständige Tätigkeit gegenüber der Beschäftigung wirtschaftlich und zeitlich überwiegt.

Diese Begriffe stammen aus anderen Rechtsgebieten. Für die Krankenversicherung ist entscheidend, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze. Der zeitliche Umfang ist jedoch ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung.

Für die Beurteilung der selbstständigen Tätigkeit ist grundsätzlich das Arbeitseinkommen maßgebend. Dies entspricht regelmäßig dem steuerrechtlichen Gewinn, nicht dem Umsatz.

Bei einer Beschäftigung wird das Bruttoarbeitsentgelt berücksichtigt. Dieses wird im Rahmen der Gesamtbeurteilung mit den Einkünften aus der Selbstständigkeit (= Arbeitseinkommen) verglichen.

Ja. Auch bei geringen Gewinnen kann eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegen, wenn die Tätigkeit einen erheblichen zeitlichen Umfang hat oder Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt werden.

Es gibt keine feste Höchstzahl. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern kann jedoch für die Beurteilung Ihrer selbstständigen Tätigkeit von Bedeutung sein.

Entscheidend ist dabei, ob das Arbeitsentgelt der beschäftigten Arbeitnehmer in Summe die jeweils geltende Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.

Eine Statusfeststellung kann erforderlich sein, wenn unklar ist, ob eine Tätigkeit selbstständig oder im Rahmen einer Beschäftigung ausgeübt wird.

Diese wird von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Clearingstelle.

Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer vorausschauenden Betrachtung. Dabei werden die zum Zeitpunkt der Entscheidung bekannten Verhältnisse berücksichtigt.

Ja. In diesem Fall bitten wir Sie um eine realistische Einschätzung Ihrer voraussichtlichen Einkünfte.

Bitte machen Sie Ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Grundlage können beispielsweise Aufträge, Verträge oder betriebliche Planungen sein.

Bitte informieren Sie uns über wesentliche Änderungen. Gegebenenfalls prüfen wir Ihren Versicherungsstatus erneut.

Ja. Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse, kann eine erneute Beurteilung erforderlich werden. Die Statusänderung wird in der Regel zum Zeitpunkt der geänderten Verhältnisse wirksam. Teilen Sie uns Änderungen daher immer zeitnah mit.

Je nach Einzelfall benötigen wir beispielsweise Angaben zur Tätigkeit, Einkommensunterlagen, Steuerbescheide, Verträge oder Nachweise über Arbeitnehmer.

Auch bei saisonalen Tätigkeiten erfolgt eine Prüfung der gesamten Verhältnisse. Maßgeblich sind die tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls.

Für die Beurteilung gelten dieselben Grundsätze wie außerhalb der Elternzeit. Entscheidend sind insbesondere Umfang und wirtschaftliche Bedeutung der selbstständigen Tätigkeit.

Diese Angaben können erforderlich sein, um Ihren Versicherungsstatus oder die Voraussetzungen einer Familienversicherung zu prüfen. Zusätzlich kann das Familieneinkommens Auswirkungen auf die Beurteilung haben.

Grundsätzlich informieren wir Ihren Arbeitgeber über Ihre selbstständige Tätigkeit. Im Falle einer Statusänderung muss der Arbeitgeber die Meldungen zur Sozialversicherung anpassen.

Unsere Auszeichnungen

Nicht nur wir sind von unseren Leistungen überzeugt – Tests belegen, dass die mhplus bei vielen Leistungen sehr gut abschneidet.

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