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Telefon: 07141 9790-0
, E-Mail: info@mhplus.de
Eine Familie sitzt gemeinsam am Frühstückstisch und genießen das gemeinsame Essen.

Kostenlose Familienversicherung

Mehr Schutz für die ganze Familie - ohne zusätzliche Beiträge. Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine kostenlose Familienversicherung möglich ist und wer mitversichert werden kann.

Gut zu wissen Familienversicherung bei der mhplus

Als Mitglied der mhplus können Sie Ihren/Ihre Ehepartner/-in oder Ihre Kinder mitversichern. Dies gilt für leibliche Kinder und Adoptivkinder. Ebenso gilt dies für Pflegekinder, wenn Sie die Pflege nicht beruflich ausüben. Auch Stief- und Enkelkinder profitieren von der Familienversicherung,

  • wenn sie in Ihrem Haushalt leben oder
  • wenn Sie mindestens die Hälfte des Unterhaltsbedarfs aufbringen.

Ob eine Familienversicherung möglich ist, hängt immer vom Alter des Kindes und vom monatlichen Einkommen der Familienmitglieder ab.

Für Kinder geht die Versicherung,

  • bis zum 23. Geburtstag, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
  • bis zum 25. Geburtstag, wenn sie studieren oder eine Schule besuchen. In Einzelfällen darüber hinaus um die Zeiten der Freiwilligendienste,
  • ohne Altersgrenze, wenn das Kind wegen einer Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Die Behinderung muss während der Altersgrenzen zur Familienversicherung eingetreten sein.

Das monatliche Einkommen im Jahr 2026 darf regelmäßig nicht höher als 565,00 Euro sein.

Für Personen, die einen Minijob (=geringfügige Beschäftigung) haben, gibt es eine zweite Einkommensgrenze. Diese beträgt 603,00 Euro im Jahr 2026. Dies bedeutet, dass bei diesem Personenkreis die Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung mit ggf. weiteren steuerpflichtigen Einkünften zusammengerechnet werden müssen.

Bei Überschreitung dieser Grenze von 603,00 Euro endet die Familienversicherung kraft Gesetzes. Für Personen, die keine geringfügige Beschäftigung ausüben, gilt weiterhin die Grenze von 565,00 Euro.

Angehörige, welche

  • von der Versicherungspflicht befreit,
  • hauptberuflich selbstständig erwerbstätig,
  • selbst Mitglied einer Krankenkasse sind,

können nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden.

Angehörige die im Ausland leben, können über die mhplus familienversichert werden, wenn der ausländische Träger hierzu eine Rückbestätigung gibt. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.

Ist Ihr Ehepartner privat versichert und mit den Kindern verwandt, dann gelten besondere Voraussetzungen.

Gerne beraten wir Sie dazu ausführlich am Servicetelefon.

Ihre Angaben oder Nachweise brauchen wir immer, wenn Sie Angehörige mitversichern möchten. Füllen Sie dazu die Anzeige zur Familienversicherung. Teilen Sie uns außerdem mit, wenn sich Angaben ändern. Dies kann z. B. sein, der Familienstand oder die Höhe des Einkommens.

Darüber hinaus schicken wir unseren Versicherten jährlich einen Fragebogen zu. Auch wenn sich die Verhältnisse nicht oder nur wenig ändern, brauchen wir Ihre Angaben. Diese können Sie online machen oder per Formular an uns schicken. Helfen Sie mit.

Jedes Jahr prüfen wir, ob mitversicherte Familienmitglieder weiter in der Familienversicherung bleiben können. Zu dieser regelmäßigen Prüfung sind wir gesetzlich verpflichtet, da sich die Lebensumstände immer mal wieder ändern.

Bei Kindern, die jünger als 18 sind und der andere leibliche Elternteil auch gesetzlich versichert ist, prüfen wir nur alle 3 Jahre. Auch bei Ehe- oder Lebenspartnern ab 65 ist die Prüfung meist nur alle 3 Jahre nötig.

Weitere häufige Fragen und Antworten

Familienversicherung

So einfach geht's: Formular downloaden, ausfüllen und per Post oder E-Mail an uns senden.

Aufnahme in die Familienversicherung downloaden

FAQ zur Familienversicherung-Bestandspflege

Nein, die Angaben sind immer schriftlich zu machen. Nutzen Sie ganz einfach und unkompliziert unser Online-Formular. Dazu erhalten Sie von uns per Post ein Einmalkennwort.

Wenn Sie sich bereits in der Online-Filiale der mhplus angemeldet haben, nutzen Sie Ihr eigenes Kennwort, das Sie selbst vergeben haben.

Die Daten Ihres Ehepartners sind nur gespeichert, wenn dieser bei Ihnen familienversichert ist.

Ist Ihr Ehepartner selbst versichert, sind die Angaben abzufragen und neu einzutragen.

Alle Ihre familienversicherten Kinder sind im Fragebogen angegeben. Wenn Ihr Kind bereits selbst als Mitglied versichert ist, sind keine Angaben zur Familienversicherung notwendig.

Ja, auch zum getrennt lebenden Ehepartner sind Angaben zu machen. Erst wenn Sie rechtsgültig geschieden sind, benötigen wir keine Informationen mehr.

Wir benötigen eine Kopie des letzten Einkommensteuerbescheides. Wenn Ihr Ehepartner beschäftigt ist, brauchen wir außerdem die Abrechnung des Monats Dezember, aus dem das Jahresentgelt hervorgeht sowie eine aktuelle Gehaltsabrechnung.

Diese Bescheinigungen brauchen wir, sobald Ihr Kind 23 Jahre alt ist.

Für die Prüfung ist es wichtig, ob sich seit der letzten Prüfung etwas verändert hat. Aus diesem Grund wird auch immer der Beginn der Versicherung des Ehepartners abgefragt.

Ja, denn die Familienversicherung wird immer rückwirkend geprüft.

Das ist leider nicht möglich. Dieser wird mit den Anschreiben automatisch erstellt. Warten Sie einfach auf die Erinnerung, der auch ein Papierbogen beigefügt ist.

Besser: Melden Sie sich in unserer Online-Filiale an

Bitte geben Sie uns die benötigten Informationen. Denn wenn Sie uns nicht antworten, ist die Familienversicherung für Ihre Angehörigen zu beenden. Das bedeutet, dass diese dann nicht mehr beitragsfrei mitversichert sind, sondern sich selbst versichern und Beiträge zahlen müssen.

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