
Beitragssätze Beiträge Pflichtversicherung
Beitragssätze für versicherungspflichtige Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt in Deutschland für Beschäftigte die Sozialversicherungspflicht. Die meisten Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich über eine der gesetzlichen Krankenkassen zu versichern.
Krankenversicherungspflicht
Beschäftigte zahlen einen Krankenkassenbeitrag entsprechend des aktuell geltenden allgemeinen Beitragssatzes. Dabei zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber seit dem 1.1.2019 je die Hälfte. Die mhplus erhebt für Mitglieder zudem einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz - dieser erhöht den Beitragssatz des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Ausgenommen von der Krankenversicherungspflicht für Beschäftigte sind zum Beispiel:
- Beamte
- Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Beiträge Ihrer mhplus
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %
für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
- Ermäßigter Beitragssatz 14,0 % für Mitglieder ohne Krankengeld
- Beitragssatz für Rentenbezieher und Versorgungsempfänger 14,6 %
- hier finden Sie Informationen zur
studentischen Krankenversicherung
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag von 1,58 % ist zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen.
Gut zu wissen Beitragsbemessungsgrenzen
Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- 4.987,50 Euro (Ost und West)
Rentenversicherung (18,6%) und Arbeitslosenversicherung (2,6%)
- 7.300,00 Euro (West) / 7.100,00 Euro (Ost)
Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- 4.837,50 Euro (Ost und West)
Rentenversicherung (18,6%) und Arbeitslosenversicherung (2,4%)
- 7.050,00 Euro (West) / 6.750,00 Euro (Ost)