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Das Kind hat am Oberarm ein Pflaster, es hat eine Impfung bekommen.

Kindergesundheit Braucht Ihr Kind eine Sonderimpfung?

Die Stiftung Kindergesundheit informiert über Impfungen, die Kinder mit besonderen Gesundheitsproblemen, bei erhöhtem Ansteckungsrisiko oder auf Reisen benötigen.

Die nächsten Ferien der Kinder stehen bald bevor, Kitas und Schulen schließen ihre Türen und auch viele Eltern bekommen frei. Nun beginnt in manchen Familien die große Planung : Wohin fahren wir mit dem Kind, wo keine Gefahren für seine Gesundheit drohen? Reichen die bisherigen Impfungen auch für ungewöhnliche Reiseziele? Eine frühzeitige Überprüfung und Vervollständigung der Impfungen sichert das Urlaubsvergnügen der Familie, betont die Stiftung Kindergesundheit in einer aktuellen Stellungnahme. Sie verweist auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission STIKO zu den so genannten Indikationsimpfungen, die für einige Kinder und Erwachsene in bestimmten Situationen notwendig werden können.

Impfungen gehören zu den größten Erfolgen der Medizin. Sie schützen die Gesundheit unzähliger Kinder und verhindern jedes Jahr mehr als vier Millionen Todesfälle in Folge gefährlicher Krankheiten wie Diphtherie, Keuchhusten, Polio oder Tetanus, berichtet die Stiftung Kindergesundheit. Deshalb sind auch gesunde Babys gern gesehene Besucher bei den rund 6.000 niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzten in Deutschland. Die Kinder erhalten schon in den ersten 15 Monaten ihres Lebens bei sieben Terminen einen Schutz vor 13 ansteckenden Krankheiten, die ohne Impfung ihre Gesundheit gefährlich bedrohen würden.

Neben diesen 13 Standardimpfungen, die für alle Kinder empfohlen werden, gibt es noch weitere Schutzimpfungen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen, bei bestimmten Reisezielen oder nur für bestimmte Personengruppen mit einem erhöhten Risiko empfohlen werden.

Von Cholera bis Typhus: Impfungen schützen

Die Stiftung Kindergesundheit empfiehlt, sich vor Antritt der Reise in der Kinderarztpraxis oder beim Tropeninstitut und im Internet (Links am Ende des Newsletters) zu informieren. Bei einer reisemedizinischen Beratung können medizinische Fragen rund um die Reise inklusive aktueller Empfehlungen zu Impfungen geklärt werden. 

Zu den Indikationsimpfungen gehören die Impfungen gegen folgende Erkrankungen:

Wichtig bei Reisen in Cholera-Epidemiegebiete mit voraussichtlich ungesichertem Zugang zu Trinkwasser.

Empfohlen ab 6 Monaten für Kinder und für Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grundkrankheit, wie z. B.: Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (COPD), chronische Herz-Kreislauf- und Leber- und Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen, Adipositas, Erkrankungen des zentralen Nervensystems ZNS, wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen, Trisomie 21 (Down-Syndrom), bei angeborenem oder erworbenem Immunmangel (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter immunsupprimierender Therapie, nach einer Organtransplantation) und bei aktiven neoplastischen (Tumor-)Krankheiten.

Wichtig für Personen, die sich in Risikogebieten der von Zecken übertragenen Krankheit Frühsommer-Meningo-Enzephalitis FSME aufhalten. 

Erforderlich vor Reisen in Gelbfieber-Endemie- und Epidemiegebiete, entsprechend den Anforderungen eines Gelbfieber- Impfnachweises der Ziel- oder Transitländer. 

Wichtig für Reisende in Endemiegebiete.

Wichtig bei Reisen in Risikogebiete (laut Empfehlungen der STIKO und der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin DTG, zu finden im „Epidemiologischen Bulletin“ 14/2023 des Robert-Koch-Instituts). Für Säuglinge, Kinder und Jugendliche gibt es Impfstoffe mit reduzierter Dosis.

Standardimpfung für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. 

Wichtig für Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens. Beispiele: chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD); chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten; Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten; Multiple Sklerose sowie weitere vergleichbare chronische neurologische Krankheiten, die zu Einschränkungen der Atemfunktionen führen können; Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten; HIV-Infektion. 

Bei Aufenthalten in Endemiegebieten während der Übertragungszeit, insbesondere bei Reisen in aktuelle Ausbruchsgebiete (Süd-, Südost- und Ostasien) und bei Langzeitaufenthalt (4 Wochen und länger). 

Seit Anfang 2024 empfiehlt die STIKO, alle Säuglinge ab dem Alter von 2 Monaten gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB) zu impfen. Um Säuglinge frühzeitig zu schützen, soll die MenB-Impfung möglichst an einem Termin zusammen mit den anderen von der STIKO für diesen Zeitpunkt empfohlenen Impfungen erfolgen. Die gleichzeitige Gabe der verschiedenen Impfungen ist sicher und beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der einzelnen Impfstoffe, betont die Stiftung Kindergesundheit. 

Diese Indikationsimpfung wird empfohlen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung infolge einer Grundkrankheit. Zu diesen Risiken gehören: Angeborene oder erworbene Immundefekte bzw. Immunsuppression, wie z. B.: neoplastische Krankheiten, HIV-Infektion, Knochenmarktransplantation, immunsuppressive Therapie (z. B. wegen Organtransplantation oder Autoimmunerkrankung), Immundefizienz bei chronischem Nierenversagen, nephrotischem Syndrom oder chronischer Leberinsuffizienz; sonstige chronische Krankheiten, wie chronische Erkrankungen des Herzens oder der Atmungsorgane (z. B. Asthma, Lungenemphysem, COPD), Stoffwechselkrankheiten, z. B. Diabetes mellitus sowie neurologische Krankheiten wie Zerebralparesen oder Anfallsleiden; anatomische und fremdkörperassoziierte Risiken für Pneumokokken-Meningitis, wie z. B. ein Cochlea-Implantat. 

Reisende in Regionen mit Tollwutgefahr und einer erhöhten Wahrscheinlichkeit einer Tollwutexposition (z. B. durch Kontakt mit streunenden Hunden oder Fledermäusen). 

Bei Reisen nach Südasien (Pakistan, Indien, Nepal, Afghanistan, Bangladesch). 

Kosten werden oft von der Krankenkasse übernommen

Weitere Impfungen sollten entsprechend dem allgemeinen Impfkalender der STIKO erfolgen. Empfiehlt die Ärztin oder der Arzt eine der Sonderimpfungen, so lohnt es sich, bei der Krankenkasse wegen der Kostenerstattung nachzufragen. Bei beruflich oder ausbildungsbedingten Auslandsaufenthalten werden unter Umständen auch die Kosten für Reiseimpfungen übernommen. Dazu zählt beispielsweise die Impfung gegen Meningokokken ACWY oder Meningokokken B vor Langzeitaufenthalten für Kinder und Jugendliche entsprechend den Empfehlungen der Zielländer. 

Da es Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen gibt, sollten sich Eltern und Reisenden individuell zur Klärung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse informieren, empfiehlt die Stiftung Kindergesundheit.  

Quelle:

www.kindergesundheit.de

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