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Eine lächelnde Frau arbeitet.

SOZIALVERSICHERUNG Die voraussichtlichen Sachbezugswerte 2024

Für die Sozialversicherung wird der Wert bestimmter Sachbezüge jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Im Unterschied zur Einzelbewertung ist der geldwerte Vorteil nicht auf den einzelnen Abgabeort bezogen festzustellen, sondern wird mit dem amtlichen Sachbezugswert angesetzt, die jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst werden.

Im Jahr 2024 beträgt der Monatswert für Verpflegung voraussichtlich 313 Euro. Der Monatswert für Unterkunft und Miete wird voraussichtlich auf 278 Euro festgelegt.

Für die Sachbezüge 2024 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2022 bis Juni 2023 maßgeblich.

Der Monatswert für Verpflegung soll ab 01.01.2024 auf 313 Euro angehoben werden. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten

  • für ein Frühstück 2,17 Euro
  • für ein Mittag- oder Abendessen 4,13 Euro

je Kalendertag anzusetzen. Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung liegt demnach bei 10,43 Euro.

Ab 01.01.2024 beträgt der Wert für Unterkunft oder Mieten voraussichtlich 278 Euro. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 der SvEV). Kalendertäglich beträgt der Wert ab dem 01.01.2023 voraussichtlich 9,27 Euro.

Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird. Der Bundesrat muss der Verordnung zustimmen.

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