Klage gegen den Bund soll Beitragszahler entlasten mhplus geht gegen Unterfinanzierung vor
Die mhplus sowie weitere Krankenkassen haben – vertreten durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVSpitzenverband) – Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Ist die Klage erfolgreich, ist davon auszugehen, dass Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen deutlich entlastet werden.
Warum klagt die mhplus?
Der Staat hat die gesetzlichen Krankenkassen damit beauftragt, die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden sicherzustellen. Zur Finanzierung der Gesundheitskosten zahlt der Staat zwar Geld in den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenkassen, diese Pauschalen reichen jedoch bei Weitem nicht aus. Laut GKV-Spitzenverbanddecken die Zahlungen nur etwa ein Drittel der tatsächlich entstandenen Kosten. Den Rest müssen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen – das sind rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Die private Krankenversicherung wird hingegen nicht belastet. Die gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgeber zahlen somit enorme Summen für Aufgaben, die eigentlich der Staat übernehmen müsste.
„Das Bürgergeld soll Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen. Das befürworten wir ausdrücklich. Der Bund beteiligt sich zwar an den Gesundheitskosten, die Mittel reichen jedochnicht aus. Die verbleibenden Kosten dürfen nicht dauerhaft allein von den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Im Interesse unserer Versicherten fordern wir eine verlässliche und faire Finanzierung“, so mhplus-Vorstand Heiko Kastner.
Wie läuft das Klageverfahren ab?
Gegenstand der Klagen sind Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS). Sie regeln, fviel Geld die Krankenkassen im Jahr 2026 aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Die einzelnen Krankenkassen beauftragen den GKV-Spitzenverband mit der Klageführung. Dieser reicht die Klagen im Namen der Krankenkassen ein. Geklagt wird gegen die Bundesrepublik Deutschland, die vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vertreten wird.
Ziel der Verfahren ist es, vom Bundesverfassungsgericht feststellen zu lassen, dass die derzeitige Unterfinanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden nicht im Einklang mit der Verfassung steht.
