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Mann mit Zahnschmerzen liegt auf dem Behandlungsstuhl seines Zahnarztes. Er hält sich die linke Backe.

Brücken, Kronen und Zahnprothesen Zuzahlungen bei Zahnersatz

Wenn es medizinisch notwendig ist, bekommen Sie einen Zahnersatz. Das kann eine Brücke, eine Krone oder eine Zahnprothese sein. Unsere Versicherten profitieren von einem Krankenkassenzuschuss zum Zahnersatz: Ihre mhplus unterstützt Sie mit einheitlichen Festzuschüssen, also einem festen Kassenanteil bei Zahnersatz. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Befund ab.

Wie hoch ist der Festzuschuss, der feste Kassenanteil, zum Zahnersatz?

Die Basis für einen Festzuschuss sind die Kosten der Regelversorgung. Ihre mhplus bezahlt 60 Prozent der Kosten. Ein Beispiel aus der Praxis:

Der Befund lautet „Zahnlücke mit einem fehlenden Zahn“. Diese Lücke wird meist mit einer Brücke geschlossen, sie ist in diesen Fällen üblich. Das ist dann die Regelversorgung.

Wie hoch ist der Eigenanteil?
Sie erhalten von Ihrer mhplus einen festen Zuschuss zu einer Krone oder Brücke. Sie selbst bezahlen 40 Prozent der Regelversorgung, zum Beispiel bei den Zahnarztkosten für eine Brücke. Entscheiden Sie sich für eine Verblendung aus Keramik oder ein Implantat, tragen Sie die zusätzlichen Kosten selbst. Reduzieren Sie diesen Eigenanteil mit einer Zahnzusatzversicherung über unseren Partner, die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK).

Vor Beginn der Behandlung: So erhalten Sie den Krankenkassenbeitrag bei Zahnersatz

Von Ihrem Zahnarzt bekommen Sie einen Heil- und Kostenplan. Bitte schicken Sie uns diesen, zusammen mit Ihrem Zahn-Bonusheft. Sie bekommen dann eine Genehmigung und können mit der Behandlung beginnen – und Sie erhalten den Festzuschuss Ihrer mhplus.

Rund um Brücke & Co. Wichtig für Sie zu wissen

Vorsorgen zahlt sich immer aus. Gehen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse regelmäßig zum Zahnarzt. Zusammen mit optimaler Zahnpflege beugen Sie Erkrankungen wirkungsvoll vor. Lassen Sie alle Untersuchungen in Ihr Bonusheft eintragen. Das Heft bekommen Sie gratis bei Ihrem Zahnarzt oder von uns.

Brauchen Sie dann einen Zahnersatz, zahlt sich das Bonusheft aus:

  • Waren Sie in den letzten 5 Jahren regelmäßig bei der Vorsorge, bekommen Sie einen Festzuschuss von 70 % der Regelversorgung.
  • Waren Sie in den letzten 10 Jahren regelmäßig bei der Vorsorge, bekommen Sie einen Festzuschuss von 75 %.

Ihre mhplus unterstützt Sie auch in schwierigen Zeiten. Wenn Sie aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 die Zahnvorsorgeuntersuchung nicht in Anspruch genommen haben, führt dies nicht zum Verlust Ihres vollständigen Bonusanspruchs. Das gilt für

  • die halbjährlichen Zahnvorsorgeuntersuchungen für Kinder bis 18 Jahre
  • die jährlichen Zahnvorsorgeuntersuchungen für Erwachsene

Das ist unabhängig davon, ob eine Vorerkrankung vorliegt.

Um Geringverdiener finanziell zu entlasten, hat der Gesetzgeber eine bestimmte Einkommensgrenze definiert. Liegen Sie darunter, übernimmt Ihre mhplus 100 % der Kosten für Zahnersatz. Vorausgesetzt Sie haben sich für eine Regelversorgung entschieden.

Das gilt auch, wenn Ihr Einkommen nur geringfügig über der Einkommensgrenze liegt. Auch dann unterstützen wir Sie. Dann berechnen wir die sogenannte „individuelle finanzielle Belastungsgrenze“. Wir nennen es auch „gleitender Härtefall“.

Den Festzuschuss rechnet Ihr Zahnarzt mit uns ab. Für Ihre anteiligen Kosten bekommen Sie von ihm eine Rechnung.

Haben Sie sich gegen die Regelversorgung entschieden, zum Beispiel für ein Implantat, stellt Ihnen Ihr Zahnarzt eine Rechnung in voller Höhe.

Bitte reichen Sie nach Abschluss der Behandlung den abgerechneten Heil- und Kostenplan und die Rechnung bei uns ein. Den Festzuschuss bekommen Sie dann von uns zurückerstattet.

Bitte legen Sie auch Ihr Zahn-Bonusheft bei, um den höchsten Festzuschuss zu bekommen.

Ihre mhplus übernimmt einen im europäischen Ausland gefertigten Zahnersatz. Grundlage sind die Festzuschüsse in Deutschland.

Garantie & Gewährleistung
Für Zahnersatz gilt eine 2-jährige Gewährleistung. Sie haben während dieser Zeit einen Anspruch auf eine Nachbesserung oder Erneuerung Ihres Zahnersatzes.

Der Anspruch besteht nur bei dem Zahnarzt, der die Behandlung ausgeführt hat.

Weitere Informationen rund um unsere Zahnleistungen

Viele reagieren sensibel auf das Thema Zähne. Deswegen steht Ihnen Ihre mhplus als starker Partner zur Seite.

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