Die ersten Tage auf dieser Welt Behörden & Co.
Die Geburt ist aufregend, so aufregend wie oft die Schwangerschaft schon war. Wenn Sie Ihr Kind in den Armen halten, dreht sich die Welt nur um die junge Familie. Und trotzdem gibt es einiges zu erledigen.
Anmeldung und Eintragung
Wie wir es drehen und wenden, an den Behörden kommt niemand vorbei. Deswegen sind die ersten Verwaltungs-Angelegenheiten zu klären.
Die Geburtsurkunde
Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde in vierfacher Ausfertigung aus. Zwei Exemplare sind für die Eltern, eines je für die Beantragung des Eltern- und des Kindergeldes. Sie brauchen:
- Eine ärztliche Bescheinigung. Bei einer Hausgeburt oder einer Geburt im Geburtshaus eine Bescheinigung der Hebamme,
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass von Ihnen und Ihrem Partner,
- wenn Sie verheiratet sind, das Familienbuch beziehungsweise die Heiratsurkunde,
- wenn Sie nicht verheiratet sind, Ihre sowie die Geburtsurkunde Ihres Partners,
- gegebenenfalls die Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung.
Das Einwohnermeldeamt
Sobald die Geburtsurkunde vorliegt, sollte der neue Zuwachs beim zuständigen Einwohnermeldeamt auch gemeldet werden. Eine weitere Formalität für die Sie diese Dokumente brauchen
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- die Geburtsurkunde vom Standesamt,
- und bei unehelichen Kindern die Vaterschaftsanerkennung.
Beim Finanzamt
Für die Eintragung des Kinderfreibetrages und um eine eventuell Änderung der Steuerklasse eintragen zu lassen, mussten Sie sich bisher an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Dank der elektronischen Lohnsteuerkarte entfällt dieser Gang für Sie. Ihre erforderlichen Daten für die Kinderfreibeträge werden automatisch an das Finanzamt weitergeleitet. Sie müssen sich daher um nichts kümmern.
Weitere Infos rund um das Thema Schwangerschaft & Unterstützung
Rund um die Familie haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammen gestellt: