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Frau mit einem Korb voller Gemüse steht im Garten.

Voraussetzungen und Beiträge Freiwillige Krankenversicherung

Auch ohne Versicherungspflicht ist unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Die mhplus informiert über die Voraussetzungen, die Beitragsberechnung und wichtige Regelungen zur freiwilligen Krankenversicherung.

Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern

Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist möglich, wenn die Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Personen, deren Pflichtversicherung endet
  • Personen, deren Familienversicherung endet, etwa durch Erreichen der Altersgrenze
  • Bestimmte schwerbehinderte Menschen unter besonderen Voraussetzungen

In bestimmten Fällen ist eine Vorversicherungszeit erforderlich. Diese beträgt in der Regel mindestens 12 Monate unmittelbar vor Beginn der freiwilligen Versicherung oder mindestens 24 Monate innerhalb der letzten fünf Jahre.

Was bedeutet freiwillig gesetzlich versichert

Die freiwillige Krankenversicherung ermöglicht eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht.

Vorteil: Der Leistungsanspruch bleibt grundsätzlich unverändert. Gleichzeitig besteht eine Absicherung in der sozialen Pflegeversicherung.

Bitte beachten: Nach Ende der Pflicht- oder Familienversicherung bleiben längstens drei Monate Zeit, um in die freiwillige Krankenversicherung einzutreten.

Was passiert nach dem Ende der Pflicht- oder Familienversicherung

Nach dem Ende einer Pflicht- oder Familienversicherung setzt sich die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse grundsätzlich automatisch als freiwillige Versicherung fort. Diese sogenannte obligatorische Anschlussversicherung sorgt für einen durchgehenden Versicherungsschutz.

Eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Austritt ermöglichen.

Wie werden die Beiträge berechnet

Die Beiträge freiwillig versicherter Mitglieder werden nach den beitragspflichtigen Einnahmen bemessen. Dabei wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Person bemessen.

Je nach persönlicher Situation können beispielsweise folgende Einnahmen relevant sein:

  • Einkommen aus Beschäftigung
  • Einkommen aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • weitere beitragspflichtige Einnahmen

Gerade bei Selbstständigen und Freiberuflern ist der Steuerbescheid eine wichtige Grundlage für die Beitragsberechnung.

Wichtig für Selbstständige und Freiberufler

Aktuelle Einkommensteuerbescheide sollten fristgerecht bei der mhplus eingereicht werden. Ohne die erforderlichen Nachweise können Beiträge nach den gesetzlichen Vorgaben bis zur Beitragsbemessungsgrenze festgesetzt werden.

Zur aktuellen Beitragsübersicht (PDF, 43 KB)

Abfindung oder Entlassungsentschädigung

Eine Abfindung oder Entlassungsentschädigung kann Auswirkungen auf den Krankenversicherungsschutz und die Beitragsberechnung haben.
Das Merkblatt informiert über die wichtigsten Regelungen und erläutert, wann Beiträge aus einer Abfindung anfallen können.

Merkblatt Abfindungen und Entlassungsentschädigungen (PDF, 120 KB)

Wann endet die freiwillige Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der freiwilligen Krankenversicherung endet mit

  • Beginn einer Pflichtmitgliedschaft,
  • fristgerechter Kündigung oder
  • Umzug ins vertragslose Ausland.

Freiwillig bei der mhplus versichert bleiben Individuelle Beratung zur freiwilligen Krankenversicherung

Die mhplus unterstützt bei Fragen zur freiwilligen Mitgliedschaft, zu den gesetzlichen Voraussetzungen und zur Beitragsberechnung.

Aufgrund einer IT-Modernisierung sind wir am Freitag, 06.11.2026, nicht erreichbar. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular. Die Bearbeitung erfolgt ab Montag, 09.11.2026. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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