
Beitrag zur Pflegeversicherung steigt ab Juli 2023 Aktuelle Information
Der Gesetzgeber erhöht zum 01.07.2023 die Beiträge zur Pflegeversicherung, um die finanzielle Stabilität zu sichern. Der Bundestag hat Ende Mai das zugehörige Gesetz beschlossen.
Neuer Beitragssatz
Für kinderlose Mitglieder liegt der Beitragssatz aktuell bei 3,4 Prozent vom Bruttolohn. Mitglieder mit Kindern bezahlen 3,05 Prozent. Diese Sätze erhöhen sich für kinderlose Mitglieder auf 4,0 Prozent und für Mitglieder mit Kindern auf 3,4. Gleichzeitig wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt: Die Anzahl der Kinder wird mehr Einfluss auf den Beitragssatz bekommen. Der Anteil der Arbeitgeber steigt von aktuell 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent.
Das ändert sich für Familien
Familien werden entlastet. Bei zwei bis fünf oder mehr Kindern wird der Beitragssatz gesenkt – und zwar schrittweise je Kind. Vorausgesetzt, die Kinder sind noch unter 25 Jahre alt. Das ist die sogenannte Erziehungszeit. Dieser Abschlag entfällt, wenn das Kind schon älter ist. Sobald nur noch ein Kind unter 25 Jahre alt ist, bezahlen die Eltern dauerhaft den Ein-Kind-Betrag.
Die neuen Beitragssätze im Überblick
Mitglieder ohne Kinder | 4,00 % (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 %) |
Mitglieder mit 1 Kind | 3,40 % (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 %) |
Mitglieder mit 2 Kindern | 3,15 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 %) |
Mitglieder mit 3 Kindern | 2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 %) |
Mitglieder mit 4 Kindern | 2,65 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 %) |
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern | 2,40 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,7 %) |
Wer berücksichtigt die Kinderabschläge
Die Abschläge werden von der sogenannten „Beitragsabführenden Stelle“ berücksichtigt. Wer ist das?
- bei Arbeitnehmern ist das der Arbeitgeber
- bei Rentnern die Deutsche Rentenversicherung
- bei Betriebsrentnern die jeweilige Zahlstelle
- bei Selbstzahlern Ihre mhplus