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Ein Rollstuhlfahrer mit Pflegepersonal steht auf mehren Geldscheinen

Beitrag zur Pflegeversicherung steigt ab Juli 2023 Aktuelle Information

Der Gesetzgeber erhöht zum 01.07.2023 die Beiträge zur Pflegeversicherung, um die finanzielle Stabilität zu sichern. Der Bundestag hat Ende Mai das zugehörige Gesetz beschlossen.

Neuer Beitragssatz

Für kinderlose Mitglieder liegt der Beitragssatz aktuell bei 3,4 Prozent vom Bruttolohn. Mitglieder mit Kindern bezahlen 3,05 Prozent. Diese Sätze erhöhen sich für kinderlose Mitglieder auf 4,0 Prozent und für Mitglieder mit Kindern auf 3,4. Gleichzeitig wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt: Die Anzahl der Kinder wird mehr Einfluss auf den Beitragssatz bekommen. Der Anteil der Arbeitgeber steigt von aktuell 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent.

Das ändert sich für Familien

Familien werden entlastet. Bei zwei bis fünf oder mehr Kindern wird der Beitragssatz gesenkt – und zwar schrittweise je Kind. Vorausgesetzt, die Kinder sind noch unter 25 Jahre alt. Das ist die sogenannte Erziehungszeit. Dieser Abschlag entfällt, wenn das Kind schon älter ist. Sobald nur noch ein Kind unter 25 Jahre alt ist, bezahlen die Eltern dauerhaft den Ein-Kind-Betrag.

Die neuen Beitragssätze im Überblick

Mitglieder ohne Kinder4,00 % (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 %)
Mitglieder mit 1 Kind3,40 % (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 %)
Mitglieder mit 2 Kindern3,15 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 %)
Mitglieder mit 3 Kindern2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 %)
Mitglieder mit 4 Kindern2,65 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 %)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern2,40 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,7 %)

 

Wer berücksichtigt die Kinderabschläge

Die Abschläge werden von der sogenannten „Beitragsabführenden Stelle“ berücksichtigt. Wer ist das?

  • bei Arbeitnehmern ist das der Arbeitgeber
  • bei Rentnern die Deutsche Rentenversicherung
  • bei Betriebsrentnern die jeweilige Zahlstelle
  • bei Selbstzahlern Ihre mhplus

 

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