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Arbeitsrecht Kein Arbeitsunfall beim Firmen - Fußballturnier: BSG entscheidet

Arbeitsunfall oder nicht? Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem aktuellen Urteil entschieden: Ein Unfall bei einem betriebsinternen Fußballturnier fällt nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Fall im Überblick

Ein Mitarbeiter einer großen Unternehmensgruppe mit über 6.000 Beschäftigten verletzte sich bei einem jährlich stattfindenden Fußballturnier des Unternehmens am Knie. Die Veranstaltung war unternehmensweit organisiert, rund 80 Kolleginnen und Kollegen nahmen teil. Der verletzte Arbeitnehmer wollte den Unfall als Arbeitsunfall anerkennen lassen ohne Erfolg.

Die Entscheidung

Das BSG lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab.

Der Grund: Die Teilnahme am Fußballturnier diente nicht der Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten weder im Rahmen des Betriebssports noch als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung.

Die Richter betonten:

Der Wettkampfcharakter stand im Vordergrund. Die Veranstaltung war auf fußballinteressierte Mitarbeitende begrenzt, also nicht offen für alle. Eine Berichterstattung oder Werbewirkung des Turniers reicht nicht aus, um Versicherungsschutz zu begründen.

Was heißt das für Sie als Arbeitgeber?

Betriebsinterne Sportveranstaltungen fördern das Miteinander doch sie unterliegen nicht automatisch dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn solche Events 

stattfinden, sollten Sie Ihre Beschäftigten transparent über mögliche Risiken und fehlenden Versicherungsschutz informieren.

Gut zu wissen:
Das Urteil des BSG (Az. B 2 U 14/22 R) vom 26. September 2024 schafft klare Rahmenbedingungen auch für zukünftige Veranstaltungen in Ihrem Unternehmen.

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