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Bereits 2024 wurde eine Mindestlohnsteigerung auf 12,41 Euro beschlossen, ab dem 01.01.2025 steigt der Mindestlohn erneut, auf 12,82 Euro pro Stunde, was natürlich auch Auswirkungen auf den Übergangsbereich und auf Minijobs hat.
Der Übergangsbereich, der bislang viele Geringverdiener begünstigt hat, wird durch die Mindestlohnerhöhung entscheidend beeinflusst, so liegen die Werte für sogenannte Midijobs ab 2025 zwischen 556,01 Euro bis 2000 Euro. Für 2024 gilt der Übergangsbereich von 538,01 Euro bis 2.000 Euro.
Minijob Verdienstgrenze wird 2025 ebenfalls angepasst und liegt ab dem 01.01.2025 bei 556 Euro pro Monat. In 2024 liegt die Grenze bei 538 Euro monatlich.