Sozialversicherung Viele gute Gründe, sich noch heute im SV-Meldeportal zu registrieren
Das neue SV-Meldeportal bietet Ihnen zahlreiche Vorteile und Funktionen, die Sie in sv.net bisher so nicht hatten.
- die Möglichkeit, Ihre Daten im Online-Datenspeicher zu sichern. So haben Sie jederzeit darauf Zugriff – alles, was Sie brauchen, ist ein Browser und einen Internetzugang.
- die Mandantenfähigkeit: Damit können Sie ganz bequem mehrere Betriebsstätten in einem jeweils eigenen Online-Datenspeicher des SV-Meldeportals verwalten.
- Sie müssen nichts installieren, updaten oder Wartungstermine beachten – das SV-Meldeportal ist jederzeit für Sie erreichbar und immer auf dem neuesten Stand.
- das responsive Design ermöglicht, dass Sie das SV-Meldeportal jederzeit und von jedem Endgerät aus sehr gut bedienen können.
Wie Sie sicher schon gelesen haben, wird sv.net nur noch bis zum 30.06.2024 betrieben. Schon seit Jahresbeginn können Sie die Rückmeldungen zu sehr vielen Verfahren nur noch im SV-Meldeportal abrufen – auch wenn Sie die zugehörige Meldung ursprünglich im sv.net abgegeben haben.
Schnelles Handeln ist nun dringend gefordert
Und zwar aus mehreren Gründen:
- sv.net ist nur noch kurze Zeit (bis zum 30.06.2024) erreichbar; dann wird die Anwendung endgültig abgeschaltet.
- Bis dahin können Sie zwar sv.net noch eingeschränkt nutzen, aber auch nur sv.net/standard als reine Web-Anwendung.
- Mit sv.net/standard können Sie noch schnell einen Beitragsnachweis oder eine Meldung abgeben (bis Ihre Registrierung im SV-Meldeportal abgeschlossen ist), aber alle Daten müssen manuell erfasst werden.
- Für die Registrierung zur Nutzung des SV-Meldeportals müssen Sie einige Tage Bearbeitungszeit einplanen. Wie überbrücken Sie die Zwischenzeit ohne sv.net, wenn es abgeschaltet wird?
Sie sind noch nicht registriert, oder haben die Registrierung noch nicht begonnen. Dann sollten Sie das jetzt unbedingt tun! Die Schritte sind sehr einfach und im Idealfall müssen Sie nur einige Tage einplanen, bis Sie das Vertretungsberechtigungsschreiben mit dem Freischaltcode erhalten und sich erstmals einloggen können.
Die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (itsg) bietet Ihnen auf der Webseite des SV-Meldeportals sowohl FAQs wie auch ein Erklärvideo. Bei Problemen gibt es einen Video-Assistenten. Sie finden ihn auf der Startseite der Anwendung, sowie in jedem weiteren Registrierungsschritt unten rechts.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der hohen Anzahl von Neuregistrierungen kann es passieren, dass Ihr Fall erst nach einigen Tagen bearbeitet werden kann.
- Zeitpunkt der Pauschalversteuerung wichtig In der Sozialversicherung sind bestimmte Bezüge kein Arbeitsentgelt, bei denen der Arbeitgeber die Möglichkeit der Pauschalversteuerung nutzt.
- Konflikte am Arbeitsplatz: Schadensersatz wegen Mobbing Eine Angestellte verklagte ihren ehemaligen Arbeitgeber auf Schadensersatz, da sie von ihren Kolleginnen gemobbt worden sei.
- Beschäftigung zwischen Bachelor- und Masterstudiengang Wer Studierende beschäftigt, wendet häufig die besonderen Regelungen des Werkstudentenprivilegs an.