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Ein Mann sitzt auf dem Sofa und schaut aus dem Fenster.

Gut versorgt nach der Rehabilitation Entlassmanagement Reha

Das Entlassmanagement Rehabilitation kümmert sich um Ihre weitere Versorgung nach einer Reha. Damit Sie bis zu sieben Tage nachher optimal weiter versorgt werden. Kliniken sind verpflichtet, diese Leistung anzubieten. Ob Sie sie annehmen, bleibt Ihnen überlassen.

So geht es nach der Reha weiter

Welche Unterstützung Sie brauchen, entscheidet Ihr Arzt. Die Klinik nimmt dann mit uns Kontakt auf und teilt uns mit, welche Leistungen für Sie notwendig sind. So kümmern wir uns gemeinsam darum, dass es Ihnen schnell wieder besser geht. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Der Entlassplan

Die Reha-Klinik bereitet alles vor, bevor Sie entlassen werden. Dazu gehört zum Beispiel die Organisation von Hilfsmittel oder Ihre Pflege. Spätestens am Tag vor Ihrer Entlassung stehen alle Maßnahmen fest. Das Team vom Entlassmanagement regelt für Sie zum Beispiel:

  • Wie Ihr Hausarzt oder Therapeut Sie weiter behandelt.
  • Welche Pflege durch einen Pflegedienst notwendig ist.
  • Organisiert für Sie Termine bei Ärzten, der Physio- oder Ergotherapie und einen Pflegedienst.
  • Das Team kümmert sich um die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln.
  • Macht den Termin mit dem Sanitätshaus aus, damit Sie Hilfsmittel schnell bekommen. Das kann zum Beispiel ein Rollstuhl sein.
  • Koordiniert die Abstimmung zwischen dem Klinikarzt und Ihrem Haus- oder Facharzt. Damit Ihre weitere Behandlung abgesprochen wird.
  • Sie bekommen Hilfe beim Beantragen von Pflegeleistungen
  • Wenn notwendig, wird für Sie eine Kurzzeitpflege beantragt. Das bedeutet, Sie sind vorübergehend, bis zu vier Wochen pro Jahr in einem Pflegeheim.

Alles für die Zeit nach der Reha

Ihre Klinik kann Ihnen Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel für bis zu sieben Tage nach der Entlassung verordnen. Selbes gilt für häusliche Krankenpflege. Damit sind Sie nahtlos versorgt und haben alles, was Sie brauchen.

Der Krankenhausarzt darf Ihnen verordnen

  • die kleinste Packungsgröße (N1-Packung) eines Arzneimittels
  • Verband-, Heil- und Hilfsmittel
  • Häusliche Krankenpflege und Soziotherapie

Außerdem kann er Ihnen eine Arbeistunfähigkeitsbescheinigung für die nächsten sieben Tage ausstellen.

Verordnungen und Ihre Richtlinien

Die Richtlinien helfen Ihnen beim Verordnen von therapeutisch sinnvollen und preis gerechten Leistungen.

VerordnungRichtlinie
Arzneimittel-RichtlinieEntlassmanagement
Heilmittel-Richtlinie   Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements
Hilfsmittel-RichtlinieVerordnung im Rahmen des Entlassmanagements
Häusliche Krankenpflege-RichtlinieVerordnung im Rahmen des Entlassmanagements
Soziotherapie-RichtlinieVerordnung im Rahmen des Entlassmanagements
Arbeitsunfähigkeits-RichtlinieFeststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen des Entlassmanagements

 

Ihre mhplus ist für Sie da

Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

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Kontaktformular

Unterstützung für Rehabilitationskliniken

Sie brauchen Hilfe bei der Organisation von Maßnahmen. Gerne helfen wir Ihnen. Melden Sie sich einfach bei unserem Team vom Entlassmanagement.
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E-Mail: Entlassmanagement@mhplus.de

Rahmenvertrag

Die Einzelheiten zum Entlass-Management von stationären Reha-Kliniken sind in einem Rahmenvertrag geregelt.

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