- Ihr persönlicher Gesundheitsmanager
- Aktuelle Infos zur ePA
- Ihre Möglichkeiten der Authentifizierung
- Ihre Vorteile
- Die mhplus ePA-App
- Ihre mhplus-Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle
- Systemvoraussetzungen
- AppStore
- GooglePlayStore
- Geräteverwaltung
- Wie sieht es mit dem Datenschutz aus
- Ich möchte die ePA ohne Smartphone nutzen
- Downloads und Dokumente
- Weitere Informationen rund um die ePA
- Fit für die digitale Zukunft
Ihre Gesundheitsdaten an einem Platz Die elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte, kurz ePA genannt, unterstützt Sie beim Austausch von medizinischen Informationen mit Ärzten, Therapeuten, Apotheken und Krankenhäusern. Überflüssige Doppeluntersuchungen lassen sich vermeiden und Ihre Therapie geht schneller voran.
Ihr persönlicher Gesundheitsmanager
Sie haben die Kontrolle über Ihre Daten. Sie entscheiden, welche Gesundheitsdaten Sie in Ihrer ePA speichern und welche Ärzte auf Ihre Daten zugreifen dürfen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig und für Sie gratis. Alles, was Sie brauchen, ist eine NFC-fähige Gesundheitskarte und müssen sich registrieren.
Was Sie wissen müssen Aktuelle Infos zur ePA
Im Rahmen des § 343 Abs. 1a SGB V wurden uns vom GKV-Spitzenverband ausführliche Informationsmaterialien zur ePA zur Verfügung gestellt. Diese gelten ab dem 15.01.2025.
Diese Informationen sind hier für Sie hinterlegt.
Die mhplus bietet Ihren Versicherten ab dem 29. August 2024 jetzt auch die Nutzung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) über ein neues Modul in der ePA-App an.
Mit dem E-Rezept-Modul kann ein Versicherter E-Rezepte und ärztliche Verordnungen für Arzneimittel elektronisch empfangen, verwalten und bei einer freigewählten Apotheke einlösen.
Wird dem Versicherten ein Arzneimittel verordnet, wird ein E-Rezept erstellt. Dieses wird in der Telematikinfrastruktur auf dem E-Rezept Fachdienst gespeichert und kann von dem Versicherten durch das E-Rezept-Modul abgerufen und verwaltet werden. Nur der Versicherte hat Zugriff auf die in dem Endgerät lokal gespeicherten Daten.
Über den Scan eines 2D-Codes oder durch eine Authentifizierung mit der elektronischen Gesundheitskarte wird das E-Rezept eingelöst. Im E-Rezept Fachdienst sind alle Apotheken hinterlegt. Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung ein E-Rezept einzulösen. Zum einen können die Versicherten den 2D-Code direkt in einer Apotheke vorzeigen. Zum anderen können die Versicherten den 2D-Code an eine Apotheke übermitteln um das Arzneimittel geliefert zu bekommen.
Weitere Infos zum E-Rezept-Modul erhalten Sie hier
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist bei einigen interessierten Kunden schon seit geraumer Zeit im Einsatz. Ab Januar 2025 soll die ePA als sicherer, digitaler Speicher Ihrer medizinischen Dokumente bundesweit als „ePA für alle“ eingeführt werden. Jeder Versicherte in Deutschland wird dann automatisch eine ePA bekommen.
Die dafür erforderlichen Grundlagen, das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz DigiG) und das Gesetz zur Verbesserung der Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG). Diese Gesetze werden im Februar 2024 abschließend den Bundesrat passieren und treten dann im Februar in Kraft.
Nachfolgend finden Sie die aktuellsten Informationen hierzu.
Was bedeutet Opt-Out bei der ePA?
Opt-Out heißt übersetzt „sich gegen etwas zu entscheiden“.
Alle gesetzlichen Krankenkassen werden ab Januar 2025 ihren Versicherten automatisch eine ePA zur Verfügung stellen. Sie haben als Versicherter die Möglichkeit, der Nutzung der „ePA für alle“ zu widersprechen. Die Nutzung bleibt - wie auch heute schon - freiwillig. Sofern Sie widersprechen, legen wir für Sie keine ePA an. Sollte schon eine Akte angelegt sein, können Sie ihre Löschung jederzeit verlangen.
Warum wird die „ePA für alle“ überhaupt eingeführt?
Das Opt-Out-Verfahren für die elektronische Patientenakte ist Teil der Digitalstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit. Für den größten Teil der Versicherten wird der Zugang zur ePA so vereinfacht. Momentan ist eine aktive Anmeldung durch die Versicherten erforderlich. Zukünftig übernehmen die Krankenkassen diese Aufgabe für ihre Versicherten. Das erspart allen Beteiligten den Aufwand.
Kann ich jetzt schon widersprechen, wenn ich keine ePA haben möchte?
Wie schon oben beschrieben, werden die beiden maßgebenden Gesetze voraussichtlich erst im Februar in Kraft treten. Frühestens dann ist ein Widerspruch rechtlich möglich. Eine Patientenakte wird aber noch nicht automatisch angelegt. Dies soll - wie gesagt - erst 2025 geschehen. Ein aktiver Widerspruch ist also nicht notwendig. Die Löschung der Akte ist auch später jederzeit möglich.
Welche Vorteile hat die elektronische Patientenakte für mich?
Die ePA ermöglicht Ihnen die zentrale und sichere Ablage Ihrer Gesundheitsinformationen und -dokumente. Unterlagen wie Laborbefunde, Medikationspläne, Operationsberichte liegen aktuell schon in digitaler Form bei Ihren Praxen oder Krankenhäusern. Sie sind aber über mehrere Orte verteilt und können über die ePA zusammengeführt werden. Auch andere Unterlagen, die noch nicht in digitaler Form vorliegen, können in die ePA „hochgeladen“ werden. Dies sind z.B. Impfausweis, Zahn-Bonusheft, Kinder-Untersuchungshefte usw.
Wenn Sie Ihre Ärzte, Apotheker, Therapeuten, Krankenhäuser u.a. dafür berechtigen, können diese Daten in Ihrer ePA speichern. Über Ihre ePA-App können Sie auf Ihre Dokumente jederzeit zugreifen.
Wichtig: Sie haben alles im Blick und entscheiden immer selbst, für wen Sie Ihre Daten freigeben.
Berechtigen Sie Ihre Ärztinnen und Ärzte dazu, so haben diese Zugang zu Informationen über Ihre Medikamente, Diagnosen oder Allergien, die für Ihre Behandlung wichtig sind. So können bei einer Verordnung von weiteren Medikamenten z.B. mögliche Wechselwirkungen besser ausgeschlossen und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden.
So unterstützen Sie z. B. Ihre Ärzte bei ihren individuellen Therapieentscheidungen.
Wie schon unter Opt-Out-Verfahren beschrieben, werden die beiden maßgebenden Gesetze voraussichtlich erst im Februar in Kraft treten. Frühestens dann ist ein Widerspruch rechtlich möglich. Eine Patientenakte wird aber noch nicht automatisch angelegt.
Dies soll - wie gesagt - erst 2025 geschehen. Ein aktiver Widerspruch ist also nicht notwendig. Die Löschung der Akte ist auch später jederzeit möglich.
Aufgrund der Vorgaben des Gesetzgebers, ab dem 01.01.2024 eine digitale Identität anbieten zu müssen, war mit dem 15.12.23 eine Änderung bei der ePA-App notwendig geworden. Hiervon sind alle gesetzlichen Krankenkassen betroffen. Die GesundheitsID wird für jeden Versicherten individuell erstellt und hat ein hohes Vertrauensniveau. Sie ist freiwillig.
Zur Identifizierung und Authentisierung kann jetzt neben der Identifizierung in unseren Geschäftsstellen oder per Postident-Verfahren in den Filialen der Deutschen Post auch die Online Ausweis Funktion des Personalausweises (eID + PIN) genutzt werden. Dagegen entfällt die Identifizierung mit biometrischen Daten (Fingerabdruck oder Gesichtserkennung). Auch die Identifizierung über Video-Ident ist bereits vor einiger Zeit entfallen, da die erforderlichen Sicherheitsaspekte hier nicht ausreichen.
Aufgrund der Umstellung der mhplus ePA-App auf ein neues Format sind für alle Kunden, die die ePA bereits schon vor dem 15.12.23 genutzt haben, einige Umstellungen erforderlich.
Nutzer von Android-Geräten:
- In Ihrer bisherigen mhplus ePA-App bekommen Sie nach dem Öffnen einen Hinweis.
- Laden Sie sich die neue mhplus ePA-App aus Ihrem App-Store herunter.
- Öffnen Sie Ihre alte mhplus ePA-App und schalten Sie darüber die neue App frei.
- Führen Sie anschließend die Gerätebindung neu aus. Klicken Sie dafür auf den Punkt "Profil und Freigabe neue App" und bestätigen Sie das hinterlegte Mobilgerät.
- Authentifizieren Sie sich dann in der neuen App
Erst, wenn Sie das erledigt haben und die neue App läuft, können Sie die alte App löschen.
Bei Nutzern eines iOS-Gerätes wird die alte App automatisch aktualisiert.
Ihre Möglichkeiten der Authentifizierung
Egal, ob Sie ein Android- oder iOS-Gerät nutzen, Sie haben verschiedene Möglichkeiten sich in der mhplus ePA-App zu authentifizieren
- mit Ihrer NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit PIN
- neu: anhand der online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises mit PIN (eID)
- via App-Code. Bitte beachten: Die Gerätebindung muss dann alle sechs Monate erneuert oder bestätigt werden.
Bitte dringend beachten!
- Kunden, die sich in der Vergangenheit durch Video-Ident identifiziert hatten, müssen sich erneut identifizieren, da dieses Verfahren als unsicher gilt und eingestellt wurde.
- Die Identifizierung per Biometrie (Face-ID / Touch-ID) ist ebenfalls entfallen.
Eine Identifizierung ist für betroffene Kunden möglich
- per eGK und PIN
- mobil mit der eID (Online-Ausweisfunktion)
- per POSTIDENT in einer Filiale der Deutschen Post
- persönlich in der Geschäftsstelle mit dem Aktivierungscode
Anmeldung und Registrierung sind in wenigen Schritten erledigt. Wir erklären Ihnen, wie es geht.
Ihre Vorteile
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Sie Ihre Gesundheit immer im Blick. Arztbriefe, Befunde sowie das Zahn-Bonus-Heft, Mutter- und Impfpass und weitere Dokumente sind an einem Ort sicher gespeichert. Dank der ePA können sich Ihre Ärztinnen und Ärzte schnell einen Überblick über Ihre Gesundheit verschaffen. Doppeluntersuchungen lassen sich vermeiden und Ihre Therapie geht schneller voran.
Sie bestimmen,
- welche Informationen Sie in Ihrer ePA hinterlegen möchten.
- welche Informationen Sie mit Ihren Behandler teilen.
Die mhplus ePA-App
- Nutzen Sie Ihre ePA bequem und digital mit der mhplus ePA-App.
- Laden Sie mhplus ePA-App auf Ihr Smartphone. Sie finden die mhplus ePA-App in Ihrem App-Store.
- Registrieren Sie sich. Für die Registrierung benötigen Sie eine mhplus-Gesundheitskarte mit NFC-Funktion. Sie erkennen dies an dem wifi-Kennzeichen auf Ihrer Gesundheitskarte. Eine neue Gesundheitskarte erhalten Sie von Ihrer mhplus.
- Bestätigen Sie anschließend Ihre E-Mail-Adresse.
- Vergeben Sie einen 6-stelligen App-Code.
- Lassen Sie sich sicher identifizieren. Es stehen Ihnen verschiedene Verfahren zur Auswahl.
-
Richten Sie Ihre ePA ein. Damit Sie Ihre ePA vollständig nutzen können, erhalten Sie von uns in den nächsten Tagen Ihre Geheimzahl zu Ihrer Gesundheitskarte.
Ihre mhplus-Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle
Damit Sie Ihre ePA vollständig nutzen können, gibt zwei Schritte:
Schritt 1:
Sie brauchen eine nfc-fähige eGK und ein gültiges Ausweisdokument. Die NFC-Gesundheitskarte ermöglicht eine drahtlose Kommunikation mit Ihrem Smartphone und anderen technischen Geräten.
Sie erkennen eine Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle an folgenden Merkmalen:
- wifi-Kennzeichen
- 6stellige Kartennummer (CAN)
Ihre mhplus-Gesundheitskarte besitzt keine NFC-Schnittstelle? Bestellen Sie gleich Ihre neue mhplus-Gesundheitskarte.
Schritt 2:
Für die Registrierung müssen sie sich identifizieren. Dafür haben Sie drei Möglichkeiten
- in einer unserer Geschäftsstellen
- in einer Postfiliale
- mit Ihrer eID inklusive PIN
Systemvoraussetzungen
Die ePA wird aktuell auf folgenden Geräten unterstützt:
-
iOS ab 16,0 und höher
-
Android ab Android 10 und höher, Google Play Service
Huawei-Geräte (ab Ende 2019) werden nicht unterstützt.
Die App gibt es in Ihrem AppStore oder im GooglePlayStore. Oder scannen Sie einfach den QR-Code.
AppStore
GooglePlayStore
In der folgenden Liste finden Sie alle Geräte, mit denen die Nutzung der ePA 2.6.0-1 aktuell möglich ist. Es handelt sich hierbei um Geräte, deren Kompatibilität zur aktuellen ePA-App-Version (V. 2.6.0-1) getestet wurden. Sofern die aktuellen Softwarevoraussetzungen erfüllt sind, können wir die uneingeschränkte Nutzung für die hier aufgeführten Geräte garantieren.
Smartphone für europäischen Markt NFC empfohlen, aber nicht verpflichtend, "Aktuelle Updates" installiert.
Android:
-
Samsung Galaxy S9, Samsung Galaxy S10, Samsung Galaxy S20, Samsung Galaxy S21 FE 5G, Samsung Galaxy S22, Samsung Galaxy A21s, Samsung Galaxy A41, Samsung Galaxy A50, Samsung Galaxy A51, Samsung Galaxy A52 5G, Samsung Galaxy A52s 5G, Samsung Galaxy A53 5G, Samsung Galaxy A70, Samsung Galaxy A71, Samsung Galaxy A72, Samsung Galaxy Z Flip 4
- Nokia 4.2
- Huawei Mate 20 Lite, Huawei P30 Lite
- OnePlus 7T, OnePlus Nord
- Xiaomi Redmi Note 8 Pro, Xiaomi Redmi Note 10 Pro, Xiaomi Redmi Note 11 Pro 5G, Xiaomi Mi A3, Xiaomi 11T
- Sony Xperia 10II
- Motorola one, Motorola Moto G6 Plus, Motorola Edge 30 Pro
- Google Pixel 4a, Google Pixel 6, Google Pixel 6a, Google Pixel 7, Google Pixel 7 Pro
- LG K40S
- ab Android 10 (API Level 29) oder höher
Hardware Architektur: armeabi-v7a, arm64-v8a
Bei einigen Android-Geräten, die mit einer niedrigeren Android-Version ausgeliefert und im Anschluss auf Android 9.0 aktualisiert wurden, funktioniert die Installation der ePA-App nicht. Dies liegt daran, dass den Geräten bestimmte sicherheitsrelevante Hardwarekomponenten fehlen.
Die ePA-App wird ab der Version iOS 15 unterstützt.
- iPhone 7*, iPhone 7 Plus, iPhone 8, iPhone 8 Plus, iPhone XS, iPhone XS Max, iPhone XR, iPhone 11, iPhone 11 Pro, iPhone 11 Pro Max, iPhone 12, iPhone 13, iPhone 13 Mini, iPhone SE 2.Generation, iPhone 14, iPhone 14 Pro,
- ab iOS 15 oder höher
*Das iPhone 7 wird grundsätzlich unterstützt. Die Schnittstelle von NFC-fähigen Gesundheitskarten reagiert jedoch technisch bedingt langsam. Das führt häufig zu Verbindungsabbrüchen. Darüber hinaus ist die Positionierung der NFC-eGK beim iPhone 7 besonders relevant. Es kann hilfreich sein die NFC-fähige Gesundheitskarte an die Vorderseite des Geräts zu halten (an der Stelle, wo die Frontkamera verbaut ist).
Eine Nutzung der ePA-App ist mit diesen Geräten daher nicht möglich:
- Samsung Galaxy A3
- Samsung Galaxy A5
- Samsung Galaxy J7
- Fairphone 2
- iPhone 6S (ist nicht mit NFC-eGK kompatibel)
Aus Sicherheitsgründen hat sich BITMARCK/RISE dazu entschieden, ab April 2024 mit dem geplanten Q1-Release (Version 2.6.0-4) ausschließlich ≥ iOS 16 zu unterstützen. Versicherte Personen, die derzeit noch iOS 15 nutzen, erhalten ab KW 5 / 2024 in der ePA-App Version 2.6.0-2 (Q4/2024) den Hinweis, dass die ePA-App ab April 2024 unter Verwendung von iOS 15 nicht mehr funktionieren wird und ein Softwareupdate erforderlich ist.
Geräte entnehmen Sie bitte der AusweisApp2-Übersicht . Dort finden Sie eine detaillierte Auflistung aller Geräte und der jeweils unterstützten Betriebssystemversionen.
Bitte beachten, dass die Nutzung der mhplus ePA-App nur auf mobilen Endgeräten mit aktiviertem Basisschutz (beispielsweise die Bildschirm-Sperre oder die PIN-Abfrage beim Starten des Gerätes) möglich ist.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik unter Basisschutz
Geräteverwaltung
Verwalten Sie Ihre Geräte oder sperren Sie Ihre Geräte mit der Geräteverwaltung. Dazu müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten zur ePA anmelden.
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus
Der Schutz Ihrer Gesundheitsdaten ist uns sehr wichtig. Alle Daten sind verschlüsselt und auf Rechnern innerhalb der Europäischen Union gespeichert. Ihr Log In ist geschützt.
Ich möchte die ePA ohne Smartphone nutzen
Sie können die ePA ohne Smartphone nutzen (sogenannte "Offline-Nutzung"). Ihr Arzt bekommt Zugriff auf Ihre ePA über Ihre mhplus-Gesundheitskarte. Sie können Ihrem Arzt erlauben, Dokumente in Ihrer ePA zu lesen und zu speichern.
Wir legen Ihre ePA für Sie an. Dabei brauchen wir von Ihnen die unterschriebenen Dokumente „ePA-Nutzungsbedingungen“ sowie die „Einwilligungserklärung zur Nutzung der ePA“.
Ihr Arzt bekommt über Ihre NFC-Gesundheitskarte mit PIN Zugriff auf Ihre ePA.
Downloads und Dokumente
Alle relevanten Unterlagen haben wir für Sie zusammengestellt.
Datenschutzerklärung elektronische Patientenakte und E-Rezept
Pflichtinformationen zur ePA für alle ab Januar 2025
Informationsblatt Identity and Access Managements (IAM) ePA
Je nachdem, wie Sie die ePA nutzen, sind verschiedene Unterlagen für Sie relevant. Sie können die ePA online oder offline nutzen.
Sie sind ein Online-Nutzer, wenn Sie die „ePA-mhplus“ als App auf Ihrem Smartphone nutzen.
Einwilligungserklärung der ePA
Einwilligungserklärung E-Rezept
Einwilligungserklärung IAM IDP
Sie sind ein Offline-Nutzer, wenn Sie Ihre ePA ohne Smartphone bei Ihrem Arzt nutzen.
Einwilligungserklärung der ePA
Barrierefreiheit
Weitere Informationen rund um die ePA
Was Sie sonst noch zur ePA wissen müssen:
Fit für die digitale Zukunft
Der mhplus-DigiCoach hält viele spannende Themen für Sie bereit: Erfahren Sie mehr zur elektronischen Patientenakte, dem E-Rezept und vielem mehr.
mhplus-DigiCoach