
Wissen rund um die künstliche Befruchtung Unerfüllter Kinderwunsch & Kinderwunschbehandlung
Im Leben läuft nicht immer alles wie geplant. Ein unerfüllter Kinderwunsch ist für betroffene Paare eine große Belastung. Oft bleibt dann nur noch die Künstliche Befruchtung, um den Kinderwunsch zu erfüllen. Ihre mhplus Krankenkasse unterstützt Sie dabei!
Kinderwunschbehandlung: Wenn es auf natürliche Weise nicht klappt
Wie gestaltet sich die Kinderwunschbehandlung, wie hilft die Krankenkasse? Bleibt der Kinderwunsch auf natürliche Weise auch nach mindestens einem Jahr unerfüllt, können weitere Methoden infrage kommen. Welche Behandlung der Fortpflanzungsmedizin für Sie infrage kommt, zeigen Untersuchungen. Nur so finden wir eine individuell geeignete Lösung für Sie.
Auch nach einer umfassenden Beratung ist eine künstliche Befruchtung keine Garantie auf eine Schwangerschaft und belastet viele Paare. Eine gute Aufklärung durch Ihren Arzt ist das A und O. Zu der Fruchtbarkeitsmedizin zählen alle Methoden, bei denen eine Schwangerschaft ohne Geschlechtsverkehr zustande kommt.
Das Labor greift ein In Deutschland sind drei Methoden zugelassen
Die Samenübertragung ist eine hilfreiche Methode, wenn die Zeugungsfähigkeit des Mannes eingeschränkt ist. Dabei wird der Eisprung durch Hormonstimulation ausgelöst und der zuvor gewonnene Samen direkt in die Gebärmutter eingebracht. Die Einbringung erfolgt mittels eines dünnen Schlauches. Es gibt auch die Möglichkeit die Spermien mit einer kleinen Kappe direkt vor den Muttermund zu setzen, diese Art der Einbringung hat aber deutlich weniger Erfolgschancen als die direkte. Diese Methode der Samenübertragung ist wesentlich schonender für die Frau, als die Methoden bei denen die Eizelle entnommen werden muss.
Bei der In-Vitro-Fertilisation wird künstlich der Eisprung ausgelöst. Die Eizelle wird der Frau durch eine Punktion entnommen. Anschließend wird die Eizelle in vitro, das heißt in einem Schälchen, mit der aufbereiteten Samenflüssigkeit zusammengebracht. Nach mikroskopischer Prüfung, ob eine Befruchtung und Zellteilung ausgelöst wurde, werden maximal drei der Embryonen wieder der Gebärmutter zugeführt. Die IVF wird vor allem beim Verschluss der Eileiter, schlechter Samenqualität aber auch wenn alle bisherigen Methoden nicht zum Erfolg geführt haben, angewendet.
Die Abkürzung ICSI steht für intrazytoplasmatische Spermieninjektion. Hierbei wird wie bei der IVF eine entnommene Eizelle außerhalb des Körpers befruchtet und danach wieder in die Gebärmutter eingepflanzt. Anders als bei der IVF werden hierbei Eizelle und Samen nicht nur zusammen in ein Gefäß gebracht, sondern es wird gezielt eine Samenzelle mittels einer hauchfeinen Kanüle in die Eizelle gespritzt. Hat eine Befruchtung stattgefunden, werden analog zur In-Vitro-Fertilisation bis zu 3 der Embryonen übertragen. Eine ICSI wird zum Beispiel angewendet, wenn beim Mann eine schlechte Qualität oder stark verminderte Anzahl der Spermien vorliegt. Auch wenn keine Spermien in die Samenflüssigkeit gelangen können, ist eine Schwangerschaft durch eine ICSI möglich. Dazu werden dem Mann aus dem Hodengewebe einzelne Spermien entnommen und in die Eizelle gespritzt. Die Methode führt in ca. 30 % der erfolgreichen Befruchtungen zu einer Schwangerschaft und ist das häufigste Verfahren bei der Kinderwunschbehandlung.
Voraussetzung: Eine Genehmigung
Wir unterstützen Ihren Kinderwunsch. Die künstliche Befruchtung muss von Ihrer mhplus genehmigt werden. Senden Sie uns den Behandlungsplan zu, den Sie von Ihrem Arzt bekommen. Die Übernahme der Kosten für Leistungen der künstlichen Befruchtung hat der Gesetzgeber auf 50 % begrenzt. Für die Arzneimittel gilt dasselbe.
Abgerechnet wird über Ihre mhplus-Gesundheitskarte unter folgenden Voraussetzungen:
- Es gibt Aussicht auf Eintritt einer Schwangerschaft.
- Paare müssen verheiratet sein.
- Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehepaare für die künstliche Befruchtung verwendet werden.
- Vor der Behandlung muss eine ärztliche Beratung durch einen Drittarzt (ein Arzt, der die Behandlung nicht durchführt) stattfinden.
- Die Behandlung kann nur in Einrichtungen oder durch Ärzte genehmigt werden, welche Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen sind.
- Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Die Frau darf nicht älter als 39, der Mann nicht älter als 49 Jahre sein.

Ihr Plus an zusätzlichen Leistungen bei künstlicher Befruchtung
Zu den gesetzlichen Kosten bei Kinderwunsch unterstützen wir Sie:
- weitere 25 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten für drei Behandlungszyklen – maximal 1.500,00 Euro.
Ihr Ehepartner ist auch für die Dauer der Behandlung bei der mhplus versichert?
- dann unterstützen wir Sie mit 100 Prozent an den Kosten des Behandlungsplans.
- Die mhplus übernimmt maximal drei Behandlungszyklen.
Wir übernehmen den dritten Versuch einer IVF oder ICSI, wenn beim ersten oder zweiten Versuch die Befruchtung geglückt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten weiter.
Gefördert werden nur Behandlungen, die nach dem 01.01.2022 beantragt und begonnen werden. Sie dürfen nicht über das BKK Kinderwunschkonsil oder BKK Kinderwunsch gemacht werden. Für die zusätzliche Leistung brauchen Sie einen separaten Antrag. Die Rechnung geben Sie spätestens bis zum 15.04. des folgenden Jahres ab.
Ob wir Sie unterstützen können, besprechen Sie bitte mit Ihrem Kundenbetreuer.
Sonstige Zuschüsse
In einigen Bundesländern fördern wir Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung zusätzlich zur eigentlichen Leistung der mhplus. Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt Ihnen weitere Informationen zur Verfügung.
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Rund um die Familienplanung haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammen gestellt