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Hilfreiche Tipps bei der Auswahl So findest du ein gutes Fitnessstudio
Wer ein Fitnessstudio sucht, sollte nicht nur auf den Preis achten. Auch die Qualität des Studios und die persönlichen Bedürfnisse sind wichtige Kriterien.
Nur gut ausgebildete Trainer können beim Training effektiv unterstützen. Manchmal sind die Qualifikationen der Trainer im Studio öffentlich sichtbar. Man kann jedoch im jedem Fall direkt beim Personal nachfragen. Die Trainer sollten über Qualifikationen aus dem Trainingsbereichen verfügen, die das Studio anbietet. Laut dem Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV), der die Interessen der Fitness- und Gesundheits-Unternehmen vertritt, sollte folgende Mindestvoraussetzung vorliegen: eine Fitness-Trainer-B-Lizenz oder auch Gruppentrainer-B-Lizenz sowie vergleichbare Qualifikationen. Zudem gibt es in der Fitness- und Gesundheitsbranche staatlich anerkannte Bachelor- und Masterabschlüsse sowie Erst- und Fachwirtausbildungen, die für die Qualität des Personals sprechen.
Neben der Qualifikation der Trainer sind natürlich auch deren Bemühungen und der Kontakt mit Studiogästen wichtig. Ist der Empfang freundlich und geht das Personal auf die Bedürfnisse der Gäste ein?
Geräteausstattung und Kursangebot
In einem guten Studio sollten unterschiedliche Geräte für das Kraft-, Beweglichkeits- und Ausdauertraining bereitstehen. Beispielsweise sollte eine Sprossenwand sowie Wackelbretter und Matten für das Beweglichkeitstraining und Laufbänder, Crosstrainer und Fahrradergometer für das Herz-Kreislauf-Training bereitstehen. Die Trainingsgeräte sollten regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Die Anzahl an Geräten sollte jedoch nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein. Auch wenn kleinere Studios vielleicht weniger Auswahl haben, ist die Betreuung unter Umständen individueller. Ein abwechslungsreiches Kursangebot spricht für das Fitnessstudio.
TÜV-Siegel
Der TÜV kann das Gütesiegel „Zertifiziertes Fitnessstudio“ vergeben. Geprüft werden vor der Vergabe des Siegels die Mitarbeiterqualifikation, der Angebotsumfang, die technische Sicherheit der Trainingsgeräte sowie die Hygiene im gesamten Studio. Weist ein Studio kein TÜV-Siegel auf, bedeutet dies jedoch nicht zwangsläufig, dass dieses Studio schlecht ist.
Probetraining
Vor der Entscheidung für ein Fitnessstudio, sollte ein Probetraining stehen. Häufig ist dies kostenlos möglich. Unterschreibe den Vertrag nicht direkt im Anschluss an ein Probetraining, sondern lass dir Zeit mit der Entscheidung und vergleiche die Leistungen und Beiträge der einzelnen Studios (Aufnahmegebühr, Mitgliedsbeitrag, Laufzeit).
Trainieren mit Freunden
Suche dir am besten ein Fitnessstudio in deiner Nähe, in dem vielleicht bereits Freunde oder Bekannte trainieren und frage nach deren Erfahrungen oder verabrede dich mit ihnen zu gemeinsamen Trainingseinheiten, den inneren Schweinehund zu überwinden.
Bis zu 100 Euro Zuschuss für Bewegungskurse
Die mhplus bezuschusst Bewegungskurse zum Beipiel Pilates, Functional Training oder Rückenkurse in ganz Deutschland. Qualifizierte Trainer arbeiten mit Ihnen an Ihren persönlichen Zielen.
Die medizinischen Texte in der Rubrik mhplus-krankenkasse.de/wissen geben grundlegende Informationen zu Gesundheitsthemen und Erkrankungen. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker und dürfen nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden empfehlen wir immer den Arztbesuch. Nur der behandelnde Arzt kann eine Diagnose stellen oder eine konkrete Therapieempfehlung geben. Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Die mhplus kann dennoch ausdrücklich keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Qualität und Aktualität geben. Werden bestimmte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erwähnt, so dient dies ggf. der vollständigen Informationen zu allen gängigen Möglichkeiten. Darunter sind möglicherweise auch solche, deren Nutzen und Wirkung noch nicht zweifelsfrei nachgewiesen sind, und die daher von Rechts wegen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Nur durch ihre Erwähnung ergibt sich kein Anspruch auf Kostenerstattung.