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Frau liegt im Badeanzug auf einer Wiese im Schatten, sie braucht kein Hausmittel gegen Sonnenbrand
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Hausmittel gegen Sonnenbrand

Unsere Sommer werden nicht nur heißer, auch die UV-Strahlung wird stärker. Und mit ihr steigt auch das Risiko einen Sonnenbrand zu erleiden. Bei leichten Sonnenbränden können Hausmittel helfen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sonnenbrand ist eigentlich eine Entzündungsreaktion der Haut.
  • Hausmittel können bei einem leichten Sonnenbrand helfen.
  • Zu den Hausmitteln gehören feuchte Umschläge, Salatblätter oder Quark
  • Vermeintliche Hausmittel, wie Mehl, Fettsalbe oder Öl sollten vermieden werden. 
  • Grundsätzlich sollte jeder Sonnenbrand vermieden werden, da er das Risiko für Krebs erhöhen kann.
  • Kinderhaut braucht einen besonderen Schutz. 

Was ist ein Sonnenbrand?

Ein Sonnenbrand ist eigentlich eine Verbrennung der Haut, die mit einer Entzündungsreaktion reagiert. Verusacht wird der Sonnenbrand über die UV-Strahlung der Haut. Die Haut wird Stunden später rot, schmerzt oder juckt. Sonnenbrand kann übrigens auch an Stellen auftreten, die mit Kleidung bedeckt sind. Auch an bewölkten Tagen kann ein Sonnenbrand entstehen. Da die UV-Strahlung zwischen 10 und 15 Uhr am stärksten ist, ist die Sonnenbrandgefahr in diesem Zeitraum am höchsten. 

Welche Hausmittel gegen Sonnenbrand gibt es?

Bei einem leichten Sonnenbrand können die folgenden Hausmittel zum Einsatz kommen:

  • Kühlung der Haut mit kalten feuchten Umschlägen:  Dies sollte regelmäßig durchgeführt werden. Die Umschläge können mit Wasser befeuchtet werden. Auch Kamillentee ist möglich, er wirkt zusätzlich entzündungshemmend.
  • Auch eine Auflage mit Salatblättern wirkt reizhemmend.  
  • Quark: Häufig wird auch Quark als Hausmittel genannt. Quark hat eine kühlende Wirkung, kann die Haut jedoch auch reizen. Wer mit Quark kühlen will, sollte daher Quarkwickel verwenden. Dazu den zimmerwarmen Quark einen Zentimeter dick auf ein Küchentuch streichen und einschlagen. Das Tuch sollte 30 min auf der Hautstelle liegen.
  • Die Wickel dürfen nicht zu kalt sein, gefrorenes kann die Haut sogar noch mehr schädigen. Daher sollten auch keine eiskalten Kühlpacks oder gefrorenes aufgelegt werden.
  • Honig soll entzündungshemmend wirden, üblicher Haushaltshonig kann jedoch Verunreinigungen enthalten. Daher sollte nur medizinischer Honig verwendet werden. Laut einer Cochrane-Studie kann er die Wundheilung bei mittelschweren Verletzungen unterstützen.
  • Auf keinen Fall vermeintliche „Hausmittel“ wie Puder, Mehl, Fettsalbe oder Öl verwenden, sie erhöhen das Risiko einer Infektion.
  • Ist der Sonnenbrand großflächig, sollte aufgrund des Flüssigkeitsverlustes viel getrunken werden.

Grundsätzlich sollte jeder Sonnenbrand vermieden werden, da er die Haut nachhaltig schädigt und mit einem erhöhten Krebsrisiko in Verbindung gebracht wird.

Wie lässt sich Sonnenbrand vermeiden?

Tipps:

  • Mittagssonne vermeiden: Zwischen 10 und 16 Uhr scheint die Sonne am stärksten. Während dieser Zeit sollten Schattenplätze gesucht werden.
  • Schützende Kleidung tragen: dunkle, fest gewebte Kleidung schützt gut. Polyester, Jeans und Wolle schützen besser vor LV-Licht als dünne Baumwolle, Viskose oder Seide.
  • Sonnencremes: Sonnencremes können zwar vor Sonnenbrand schützen, ob sie jedoch auch vor einem Basalzellkrebs oder Melanom schützen können, ist nicht eindeutig geklärt. Trotz der offenen Fragen sollte Sonnencreme immer dann eingesetzt werden, wenn sich starke Sonneneinstrahlung auf die Haut nicht verhindern lässt, beispielsweise beim Baden, Wassersport oder Arbeiten im Freien.
  • In der Nähe von Wasser, Sand oder Schnee wird die UV-Strahlung reflektiert, daher ist hier besondere Vorsicht geboten. Also im Schatten bleiben oder schützende Kleidung tragen. Falls das nicht möglich ist, am besten Sonnencremes mit UV-A und UV-B-Schutz und mit hohem Lichtschutzfaktor verwenden.

 

Was ist bei Kinderhaut zu beachten?

Kinderhaut braucht einen ganz besonderen Schutz. Sie reagieren empfindlicher auf Sonnenstrahlen und Hitze. Obwohl Kinder weniger schwitzen, benötigen Sie relativ gesehen, mehr Flüssigkeit. Übermäßige UV-Strahlung und Sonnenbrände führen zu Erbgutschäden in den Hautzellen. Da sich Kinder- und Jugendliche im Wachstum befinden, finden mehr Zellteilungen statt. Damit steigt das Risiko, dass es zu bleibenden Schäden des Erbguts kommt. Daher ist der Sonnenschutz bei kleinen Kindern ganz besonders wichtig. Sie sollten eigentlich immer im Schatten spielen und entsprechende Kleidung tragen. Für sie sind unter Umständen auch Funktionsshirts gut geeignet, die vor der UV-Strahlung schützen.

FAQ

In der Nähe von Wasser, Sand oder Schnee wird die UV-Strahlung reflektiert, daher ist hier besondere Vorsicht geboten.

Zu viel UV-Strahlung und Sonnenbrände können die Erbinformationen in den Hautzellen schädigen. Bei Kindern und Jugendlichen teilen sich die Zellen besonders häufig, weil sie noch wachsen. Dadurch steigt das Risiko, dass solche Schäden dauerhaft bleiben.

www.msdmanuals.com/de/heim/kurzinformationen-hauterkrankungen/sonnenlicht-und-hautschäden/sonnenbrand, abgerufen am 13.05.2026

www.stiftung-gesundheitswissen.de/erste-hilfe/hilfe-bei-sonnenbrand-sonnenstich-hitzschlag, abgerufen am 13.05.2026

Haftungsausschluss
Die medizinischen Texte in der Rubrik mhplus-krankenkasse.de/wissen geben grundlegende Informationen zu Gesundheitsthemen und Erkrankungen. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker und dürfen nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden empfehlen wir immer den Arztbesuch. Nur der behandelnde Arzt kann eine Diagnose stellen oder eine konkrete Therapieempfehlung geben. Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Die mhplus kann dennoch ausdrücklich keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Qualität und Aktualität geben. Werden bestimmte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erwähnt, so dient dies ggf. der vollständigen Informationen zu allen gängigen Möglichkeiten. Darunter sind möglicherweise auch solche, deren Nutzen und Wirkung noch nicht zweifelsfrei nachgewiesen sind, und die daher von Rechts wegen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Nur durch ihre Erwähnung ergibt sich kein Anspruch auf Kostenerstattung.
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