Zum Hauptinhalt springen
Wir legen Wert auf Sicherheit. Deswegen wird die Unterstützung für den Internet Explorer nicht mehr durch unsere Website bereitgestellt. Bitte verwenden Sie einen anderen Browser, zum Beispiel Google Chrome, Firefox oder Edge
Telefon: 07141 9790-0
, E-Mail: info@mhplus.de
Schwangere Frau sitzt im Sessel und betrachtet ein Ultraschall-Bild ihres Babys.
Zurück

So entwickelt sich Ihr Baby Ultraschall in der Schwangerschaft

Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft sind für werdende Eltern etwas ganz Besonderes: Zum ersten Mal können sie einen Blick auf ihr heranwachsendes Baby werfen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Ultraschalluntersuchung erzeugt Bilder aus dem Inneren das Körpers.
  • Die Untersuchung hiflt dem Arzt Fehlentwicklungen zu erkennen.
  • Gesetzlich Versicherte haben während der Schwangerschaft Anspruch auf drei Basis-Ultraschalluntersuchungen.
  • Erster Ultraschall: 9. bis 12. Schwangerschaftswoche
  • Zweiter Ultraschall: 19. bis 22. Schwangerschaftswoche
  • Dritter Ultraschall: 29. bis 32. Schwangerschaftswoche

Was kann die Ultraschalluntersuchung?

Bei einer Ultraschalluntersuchung werden mit Hilfe von Schallwellen Bilder aus dem Inneren des Körpers erzeugt. So kann die Ärztin oder der Arzt das ungeborene Kind, die Gebärmutter und die Plazenta der Schwangeren auf einem Bildschirm sichtbar machen – völlig schmerzfrei und ohne Strahlenbelastung. Die Untersuchungen zeigen, ob sich das Kind normal entwickelt, und geben wichtige Hinweise auf mögliche Auffälligkeiten.

Die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen ist freiwillig. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für drei Basis-Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft. Diese finden zu festgelegten Terminen statt und werden im Mutterpass dokumentiert.

Seit 2021: Ultraschall nur aus medizinischen Gründen

Das sogenannte „Babyfernsehen”, also Ultraschalluntersuchungen, die nur dazu dienen, das Baby anzuschauen, sind seit Anfang 2021 nicht mehr erlaubt. Darunter fallen 3D-, 4D-, Doppler- und Duplex-Ultraschall. Jede Ultraschalluntersuchung muss medizinisch begründet sein.

 

Welche Basis-Ultraschalluntersuchungen gibt es?

Während der Schwangerschaft haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf drei Basis-Ultraschalluntersuchungen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese wichtigen Vorsorgetermine.

Stellt der Arzt bei einer dieser Untersuchungen Auffälligkeiten fest, kann sie oder er weitere Ultraschalluntersuchungen veranlassen. Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen die Krankenkassen auch diese zusätzlichen Untersuchungen.

 

Erster Ultraschall: 9. bis 12. Schwangerschaftswoche

In dieser frühen Phase der Schwangerschaft untersucht der Arzt mit dem Ultraschall folgende Punkte:

  • Hat sich der Fötus in der Gebärmutter eingenistet?
  • Ist der Herzschlag des Kindes sichtbar?
  • Wie groß ist das Baby? (Berechnung des Geburtstermins)
  • Besteht eine Mehrlingsschwangerschaft?

Zweiter Ultraschall: 19. bis 22. Schwangerschaftswoche

Bei dieser Untersuchung steht die Entwicklung des Babys im Mittelpunkt. Der Arzt überprüft:

  • die grundsätzliche Entwicklung der wichtigsten Organe wie Herz, Magen, Nieren und Blase,
  • die Entwicklung von Kopf, Armen und Beinen,
  • die altersgemäße Entwicklung des Fötus,
  • die Lage der Plazenta in der Gebärmutter,
  • die ausreichende Fruchtwassermenge.

Schwangere können sich zu diesem Zeitpunkt auch für einen erweiterten Basis-Ultraschall entscheiden. Diese Untersuchung führen Ärzte mit einer speziellen Qualifikation durch. Sie untersuchen noch detaillierter:

  • die Struktur des Gehirns,
  • die Gesichtsform,
  • die Wirbelsäule,
  • den Verlauf der großen Blutgefäße,
  • die Strukturen des Herzens,
  • andere Organsysteme des Fötus.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese Untersuchung.

Dritter Ultraschall: 29. bis 32. Schwangerschaftswoche

Der letzte Basis-Ultraschall gibt Auskunft über:

  • das Wachstum Ihres Babys,
  • seine Lage in der Gebärmutter,
  • die Lage der Plazenta,
  • die Menge des Fruchtwassers.

Ultraschall bei Mehrlingsschwangerschaft

Bereits beim ersten Ultraschall kann der Arzt erkennen, ob Mehrlinge erwartet werden. Bei einer Mehrlingsschwangerschaft sind engmaschige Kontrollen wichtig: Die Entwicklung jedes einzelnen Kindes wird genau beobachtet. Der Arzt achtet besonders darauf, dass sich alle Babys gleichmäßig entwickeln. Auch die Lage der Kinder zueinander und die Position der Plazenta(s) werden kontrolliert. Diese Informationen sind wichtig für die Geburtsplanung.

Welche weiteren Ultraschalluntersuchungen gibt es?

Neben den drei Basis-Untersuchungen gibt es weitere Ultraschalle in der Schwangerschaft, die unter bestimmten Umständen sinnvoll sein können. Einige davon sind Selbstzahlerleistungen (IGeL-Leistungen), andere übernehmen die Krankenkassen bei medizinischer Notwendigkeit.

Ersttrimester-Screening (10. bis 14. Schwangerschaftswoche)

Diese Untersuchung in der 10. bis 14. Schwangerschaftswoche kombiniert einen Bluttest mit einer speziellen Ultraschalluntersuchung, der sogenannten Nackentransparenzmessung. Dabei misst der Arzt die Flüssigkeitsansammlung im Nacken des Babys. Diese Untersuchung kann erste Hinweise auf mögliche Chromosomenstörungen geben. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weist darauf hin, dass sich aus den Testergebnissen nur das Risiko für bestimmte Chromosomenabweichungen ermitteln lässt, nicht aber eine Diagnose.

Das Ersttrimester-Screening ist eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Die Kosten liegen je nach Praxis zwischen 200 und 300 Euro. 

Was versteht man unter Feindiagnostik?

Die Feindiagnostik ist eine besonders detaillierte Ultraschalluntersuchung, die etwa in der 20. Schwangerschaftswoche stattfindet. Sie wird von spezialisierten Ärzten durchgeführt. Im Vergleich zum erweiterten Basis-Ultraschall werden hier:

  • alle Organsysteme noch genauer untersucht,
  • kleinste Strukturen des Babys dargestellt,
  • auch seltene Fehlbildungen erkannt.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Feindiagnostik, wenn der Frauenarzt die Patientein an eine spezialisierte Praxis überweist. Wer die Untersuchung ohne Überweisung durchführen lassen möchte, muss die Kosten selbst tragen.

 

Bis zu 660 € Extra-Leistungen für Schwangere

Als mhplus-Versicherte profitieren Schwangere von vielen Extraleistungen. Darunter ein Schwangerschaftsbudget für zusätzliche Vorsorgeleistungen in Höhe von 250 Euro oder einen attraktiven Baby-Bonus nach der Geburt in Bar in Höhe von bis zu 160 Euro.

Zum BabyPlus-Paket

Bei einer Ultraschalluntersuchungen sendet ein Ultraschallgerät Schallwellen aus. Der so genannte Schallkopf wird dabei über die zu untersuchende Stelle bewergt. Die Wellen werden von Gewebeschichten im Körper als Echo zurückgeworfen. Ein Ultraschallgerät erstellt daraus ein Bild. So wird beispielsweise in Kind in der Gebärmutter sichtbar gemacht. 

 

 

Direkte unerwünschte Wirkungen oder Risiken der Ultraschalluntersuchung selbst sind weder für die Schwangere noch für das Ungeborene bekannt.

Die drei Basis-Ulltraschalluntersuchungen:

  • Erster Ultraschall: 9. bis 12. Schwangerschaftswoche
  • Zweiter Ultraschall: 19. bis 22. Schwangerschaftswoche
  • Dritter Ultraschall: 29. bis 32. Schwangerschaftswoche

www.aerzteblatt.de/nachrichten/119505/Ultraschall-als-Babyfernsehen-wird-ab-2021-verboten (18.11.2024)

www.g-ba.de/downloads/17-98-3476/2023-09-21_G-BA_Versicherteninformation_Basis-Ultraschalluntersuchungen_bf.pdf (14.11.2024)

www.gesundheitsinformation.de/ultraschalluntersuchungen-in-der-schwangerschaft.html (14.11.2024)

www.igel-monitor.de/igel-a-z/igel/show/ultraschall-in-der-schwangerschaft-ergaenzende-untersuchungen.html (14.11.2024)

Haftungsausschluss
Die medizinischen Texte in der Rubrik mhplus-krankenkasse.de/wissen geben grundlegende Informationen zu Gesundheitsthemen und Erkrankungen. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker und dürfen nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden empfehlen wir immer den Arztbesuch. Nur der behandelnde Arzt kann eine Diagnose stellen oder eine konkrete Therapieempfehlung geben. Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Die mhplus kann dennoch ausdrücklich keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Qualität und Aktualität geben. Werden bestimmte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erwähnt, so dient dies ggf. der vollständigen Informationen zu allen gängigen Möglichkeiten. Darunter sind möglicherweise auch solche, deren Nutzen und Wirkung noch nicht zweifelsfrei nachgewiesen sind, und die daher von Rechts wegen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Nur durch ihre Erwähnung ergibt sich kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Zum Seitenanfang springen