Wir legen Wert auf Sicherheit. Deswegen wird die Unterstützung für den Internet Explorer nicht mehr durch unsere Website bereitgestellt. Bitte verwenden Sie einen anderen Browser, zum Beispiel Google Chrome, Firefox oder Edge
Telefon: 07141 9790-0
, E-Mail: info@mhplus.de
Schwangere schüttelt die Hand einer Ärztin.

Neu für werdende Eltern U0-Untersuchung

Angelehnt an die Kinder-Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 haben Schwangere Versicherte der mhplus BKK seit Jahresbeginn Anspruch auf ein besonderes Vorsorge-Angebot: die U0.

Bei dem neuen Beratungsangebot in der kinderärztlichen Praxis erhalten die werdenden Eltern Antworten auf wichtige Fragen zur Kindergesundheit. Hierzu zählen Themen wie die Schlafumgebung des Kindes, Ernährung und Stillen, Krankheitsverhütung durch die Gabe von Vitamin D und K sowie der Impfplan nach Empfehlung der ständigen Impfkommission. Ebenso klären die beratenden Kinderärzte und -Ärztinnen die Eltern über die Neugeborenen-Untersuchung in den ersten zwei bis drei Tagen nach der Geburt auf und sprechen das Thema Unfallschutz an. Melanie Lämmermann, Verantwortliche für das Programm bei der mhplus Krankenkasse hierzu: „Ergänzt werden diese Informationen durch Hilfsangebote für die speziellen Herausforderungen, denen die jungen Eltern in den ersten Lebensmonaten begegnen. Die Expertin fügt hinzu: „Mit dem neuen Angebot profitieren Eltern von einer Entzerrung der U3. Das Baby ist hier noch frisch auf der Welt und der Kopf der jungen Eltern ist möglicherweise noch nicht ganz frei für wichtige Informationen durch die Kinderärztliche Beratung.“ Ziel des Angebotes ist es, die Elternkompetenz der jungen Mütter und Väter durch die frühzeitige Bereitstellung von Informationen zu wichtigen Themen der ersten Lebenswochen des Kindes zu stärken.

Interessierte Versicherte können über die Arztsuche direkt einen Kinderarzt suchen, der am Vertrag „Starke Kids“ teilnimmt, in den UO integriert ist. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig. In der beratenden Kinderarztpraxis ist lediglich eine Teilnahmeerklärung zu unterzeichnen.

Zum Seitenanfang springen