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Ein Rollstuhlfahrer mit Pflegepersonal steht auf mehren Geldscheinen

SOZIALVERSICHERUNG Beitrag zur Pflegeversicherung steigt voraussichtlich im Juli

Um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern und geplante Leistungsanpassungen zu ermöglichen, ist eine Anhebung des Beitragssatzes zum 01.07.2023 vorgesehen. Der Bundestag hat das Gesetz am 26.05.2023 beschlossen.

Aktuell liegt der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent. Zum 01.07. soll er erhöht werden, und zwar in Kombination mit Änderungen wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Demnach muss die Anzahl der Kinder bei der Beitragssatzgestaltung mehr Gewicht bekommen. Alles in allem soll der Beitrag für Kinderlose damit auf 4 Prozent steigen und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Der darin enthaltene Arbeitgeberanteil soll von aktuell 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent steigen.

Konkret soll der Pflegebeitrag für größere Familien für die Dauer der Erziehungsphase bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes deutlicher gesenkt werden - und zwar schrittweise je Kind. Ab zwei Kindern müsste damit - bezogen auf den Arbeitnehmeranteil von derzeit 1,525 Prozent - weniger gezahlt werden als heute. Bei zwei Kindern soll der Arbeitnehmeranteil künftig 1,45 Prozent betragen, bei drei Kindern 1,2 Prozent, bei vier Kindern 0,95 Prozent und bei fünf und mehr Kindern 0,7 Prozent. Ist ein Kind älter als 25 Jahre, entfällt «sein» Abschlag. Sind alle Kinder aus der Erziehungszeit, gilt dauerhaft der Ein-Kind-Beitrag, auch wenn man in Rente ist.

Es gelten damit ab 01.07.2023 voraussichtlich folgende Beitragssätze zur gesetzlichen Pflegeversicherung:

Mitglieder ohne Kinder4,00% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%)
Mitglieder mit 1 Kind3,40% (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%)
Mitglieder mit 2 Kindern3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%)
Mitglieder mit 3 Kindern2,90% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2%)
Mitglieder mit 4 Kindern2,65% (Arbeitnehmer-Anteil 0,95%)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern2,40% (Arbeitnehmer-Anteil 0,7%)

 

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