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Unterfinanzierung im Gesundheitswesen mhplus unterstützt Klagewelle der GKV
Die mhplus beteiligt sich an der Klage des GKV-Spitzenverbands gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer Unterfinanzierung des Gesundheitswesens. Klagegrund sind die rund 10 Milliarden Euro im Jahr, welche die gesetzlichen Krankenversicherungen für Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden aufwenden müssen.
Aus Sicht der Kassen sind diese Leistungen komplett vom Staat zu tragen. Das könnte die Beitragszahlenden enorm entlasten. Es ist ein hoffnungsvolles Signal, dass auch die FinanzKommission Gesundheit dieses große Sparpotenzial in ihrem aktuellen Bericht hervorhebt.
Verlässliche und faire Finanzierung gefordert
„Wir befürworten Bürgergeld als ein staatliches Sicherheitsnetz für Menschen in Not ausdrücklich. Die Kosten für deren Gesundheitsversorgung dürfen jedoch nicht mehr allein von den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen gestemmt, sondern müssen komplett vom Staat übernommen werden. Im Interesse unserer Versicherten fordern wir eine verlässliche und faire Finanzierung“, so mhplus-Vorstand Heiko Kastner.
Dass die FinanzKommission Gesundheit in ihrem ersten Bericht vom 30. März 2026 das große Sparpotenzial dieser staatlichen Kostenübernahme für die Versichertengemeinschaft auch erkannt hat und es als Reform zur Stabilisierung des Beitragssatzes der Bundesregierung empfiehlt, sieht die mhplus als hoffnungsvolles Signal.
Beitragsgelder gehören der Gesundheitsversorgung der Versicherten
Viele Bürgergeld-Beziehende sind gesetzlich krankenversichert. Ihre Gesundheitskosten zahlt der Staat zwar mit Pauschalen an den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Kassen, diese Pauschalen reichen jedoch bei weitem nicht aus: Laut GKV-Spitzenverband decken die staatlichen Zahlungen nur etwa ein Drittel der tatsächlich entstandenen Kosten. Den Rest müssen die Krankenkassen selbst übernehmen – rund 10 Milliarden Euro pro Jahr.
Die gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgeber zahlen somit enorme Summen für Ausgaben, die eigentlich der Staat übernehmen müsste, da Bürgergeld selbst auch eine staatliche Transferleistung ist. Private Krankenversicherungen sind von dieser unfairen Lastenverteilung nicht nennenswert betroffen, da sie kaum Bürgergeld-Beziehende versichern.
Verfassungswidrigkeit soll festgestellt werden
Gegenstand der Klage waren zunächst die Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS). Sie regeln unter anderem die Höhe der Pauschalen im Gesundheitsfonds, die in die Versorgung der Bürgergeld-Beziehenden fließen. Der GKV-Spitzenverband wurde von Kassen wie der mhplus mit der Klage beauftragt und hat diese im Namen der Krankenkassen eingereicht. Geklagt wird gegen die Bundesrepublik Deutschland, die vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vertreten wird.
Ziel der Verfahren ist es, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeizuführen. Das höchste deutsche Gericht soll feststellen, dass die derzeitige Unterfinanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeld-Empfangenden verfassungswidrig ist. Mit einer Entscheidung ist in den kommenden Jahren zu rechnen. Auf erstinstanzlicher Ebene ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zuständig.