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Sozialversicherung Anpassung Dauerbeitragsnachweis - Aufgrund Erhöhung des Zusatzbeitrages

Die mhplus reagiert auf die ungünstige Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherungen und erhöht zum 01.04.2025 ihren Zusatzbeitrag auf 3,29 Prozent.

Die Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht. Sie ist aber notwendig, um unseren Versicherten weiter eine umfassende Versorgung bieten zu können und den steigenden Kosten im Gesundheitswesen und den Anforderungen an die medizinische Versorgung gerecht zu werden.

Die mhplus BKK informierte ihre Mitglieder umfassend über die Änderungen und steht für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
 

Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen:

Arbeitgeber, deren Mitarbeiter ein festes bzw. gleichbleibendes Monatsgehalt erhalten, können einen Dauerbeitragsnachweis übermitteln. Dementsprechend bleibt dieser Dauerbeitragsnachweis dann monatlich gleich und Arbeitgeber müssen lediglich bei Änderung der Bemessungsgrenzen oder bei einer Beitragssatzanpassung einen neuen Beitragsnachweis erstellen.

Aufgrund des angepassten Zusatzbeitrags werden wir nach dem 01.04.2025 alle vorliegenden Dauerbeitragsnachweise maschinell beenden.

Falls Sie das Dauerbeitragsnachweisverfahren nutzen, lassen Sie uns daher bitte bis spätestens 24.04.2025 einen neuen Dauerbeitragsnachweis zukommen.

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