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Ein Mann mit einem gebrochenen Bein sitzt auf einem Sofa und telefoniert.

Im Fall der Fälle trotzdem abgesichert Wahltarif Krankengeld

Sie sind als Selbständiger, unständig oder befristet Beschäftigter, Künstler oder Publizist tätig? Dann ist der Wahltarif Krankengeld für Sie gedacht.

Voraussetzungen für den Wahltarif

Für folgende Versicherte ist die Teilnahme am Wahltarif Krankengeld möglich:

  • Hauptberuflich Selbständige lt. §44 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB V
  • Unständig Beschäftigte und befristet Beschäftigte, die unter 10 Wochen arbeiten (§44 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB V)
  • Künstler und Publizisten lt. §46 S. 2 SGB V

Sie sind älter als 65 Jahre? Dann können Sie den Tarif nur wählen, wenn direkt zuvor, bereits mit Anspruch auf Krankengeld versichert waren.

Tarife & Zahlungsweise

Die Beiträge sind am 5. des Monats fällig. Sie können sie per Einzugsermächtigung zahlen.

Erstattungen

In Sachen Erstattungen gilt:

  • Das Krankengeld wird je Kalendertag bezahlt.
  • Zur Berechnung des Krankengeldes wird ausschließlich das Arbeitsentgelt/-Einkommen herangezogen das in direktem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit steht.

Personengruppe

Tarif

Monatsprämie

Hauptberuflich Selbständige,
unständig/befristet Beschäftigte

S

2,5% des Einkommens

Künstler und Publizisten

F

9,50 €

Anspruch auf Krankengeld

Frühestens ab dem 5. Monat nach Beginn der Laufzeit des Tarifs haben Sie Anspruch auf Krankengeld. 
mhplus zahlt Ihnen Krankengeld 

  • aufgrund von Arbeitsunfähigkeit
  • bei stationärer Behandlung im Krankenhaus
  • bei Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung oder
  • in einer Versorgungseinrichtung

Neben der Wartezeit gibt es eine Karenzzeit bei jeder Arbeitsunfähigkeit. Diese richtet sich nach Personengruppen. Erst danach besteht Anspruch auf Krankengeld.

 

Personengruppe

Tarif

Anspruch
 ab dem

Hauptberuflich Selbständige,
unständig/befristet Beschäftigte
unter 10 Wochen

S

22. Tag

Künstler und Publizisten

F

15. Tag

 

Bitte beachten Sie:
Hat bereits bei der Wahl Ihres Tarifs bzw. vor dessen Inkrafttreten eine Arbeitsunfähigkeit bestanden, haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch im Falle von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Bindungsfristen

Mit der Wahl Ihres Krankengeldtarifs binden Sie sich an Ihre mhplus für mindestens drei Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie Ihre Teilnahme erklären.

Sie wollen den Krankengeldtarif beenden? Teilen Sie uns das schriftlich mit. Ihre Kündigung wird mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, frühestens nach Ablauf der Mindestbindungsfrist, wirksam. Sonst verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um weitere drei Jahre

Bitte beachten Sie:
Ihre Mitgliedschaft bei der mhplus kann während der Teilnahme an diesem Wahltarif nicht gekündigt werden.

Der Antrag

Der Antrag zur Teilnahme am Wahltarif Krankengeld kann nur durch Sie als versicherte Person gestellt werden. Liegen alle Voraussetzungen für Ihre Teilnahme vor, bestätigen wir Ihnen das schriftlich. Die Teilnahme beginnt jeweils zum 1. des Folgemonats nach Eingang der Teilnahmeerklärung.

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