
Finanzielle Entlastung Kinderkrankengeld
Ihre mhplus steht Ihnen zur Seite, wenn Ihr Kind krank ist oder Sie es während der Corona-Zeit betreuen. Gerne unterstützen wir Sie dann mit Kinderkrankengeld.
Eine Sorge weniger für Sie
Wenn Ihr Kind krank ist, dreht sich alles um den kleinen Patienten. Deswegen geben wir Ihnen die Sicherheit, dass Sie sich in Ruhe um Ihr Kind kümmern können. Lassen Sie sich von der Arbeit freistellen. Von uns bekommen Sie Kinder-Krankengeld, wenn Sie in dieser Zeit kein Gehalt bekommen.
Voraussetzungen
Sie bekommen Kinderkrankengeld, wenn
- Ihr Kind krank ist, oder
- die Kita, die Schule oder die Einrichtung für Menschen mit Behinderung in der Zeit vom 01.01.2021 - 07.04.2023 coronabedingt schließen muss,
- keine andere im Haushalt lebende Person Ihr Kind pflegen kann,
- Sie berufstätig sind und kein Gehalt während der Zeit erhalten,
- Ihr Kind gesetzlich krankenversichert und unter 12 Jahre alt ist oder
- behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Kinderkrankengeld - so viel gibt es
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 % Ihres ausgefallenen Netto-Gehalts. Davon ziehen wir die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab.
Sie zahlen nur die Hälfte der Beiträge. Den Rest übernimmt Ihre mhplus für Sie. Die Beiträge überweisen wir für Sie an die jeweilige Versicherung.
Haben Sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen erhalten, wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld? Dann erhöht sich das Kinderkrankengeld auf 100 % des ausgefallenen Netto-Gehalts. Das tägliche Kinderkrankengeld beträgt im Jahr 2021 maximal 112,88 Euro. Bei dem Betrag handelt es sich um den Bruttobetrag. Davon ziehen wir dann Ihren Beitragsanteil ab.
Rechenbeispiel
Sie haben wegen der Betreuung Ihres Kindes 3 Tage unbezahlten Urlaub genommen. Dadurch haben Sie einen Netto-Einkommensausfall von 100,00 Euro. In den letzten 12 Monaten haben Sie von Ihrem Arbeitgeber Einmalzahlungen erhalten.
Ausgangswert | Anteil | für 2021 gilt |
---|---|---|
100,00 Euro x 100 % | = 100,00 Euro | (Netto-Einkommensausfall) |
100,00 Euro : 3 Tage | = 33,33 Euro | (tägliches Brutto-Kinder-Krankengeld) |
abzüglich Ihrer Rentenbeiträge | = 3,10 Euro | (2021: die Hälfte von 18,6 %) |
abzüglich Ihrer Arbeitslosenbeiträge | = 0,40 Euro | (2021: die Hälfte von 2,40 %) |
abzüglich Ihrer Pflegebeiträge | = 0,51 Euro | (2021: die Hälfte von 3,05 %) |
Täglicher Netto-Betrag | 29,32 Euro |
Daraus ergibt sich folgender Gesamtbetrag:
29,32 Euro x 3 Tage = 87,96 Euro
Kinder-Krankengeld Das Wichtigste im Überblick
- Sie in dieser Zeit freizustellen und
- Ihr Gehalt weiterzuzahlen.
In diesem Fall kann die mhplus kein Kinderkrankengeld zahlen, da kein Gehaltsausfall vorliegt.
Manche Arbeitgeber schließen den Anspruch auf die Gehaltszahlung aus, zum Beispiel im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag.
Trifft das bei Ihnen zu? Dann prüft Ihre mhplus gerne, ob Sie Kinderkrankengeld von uns erhalten können.
Sie befinden sich in einer Ausbildung und Ihr Kind muss betreut werden? Dann ist Ihr Arbeitgeber immer verpflichtet, Ihr Ausbildungsgehalt in dieser Zeit weiterzuzahlen. So regelt es das Berufsbildungsgesetz.
Nehmen Sie dazu einfach mit Ihrem Arbeitgeber Kontakt auf.
So viel Kinderkrankengeld gibt’s normalerweise, wenn Ihr Kind krank ist:
- pro Elternteil und Kind 10 Arbeitstage − maximal 25 Tage
- Alleinerziehende bekommen 20 Tage pro Kind − maximal 50 Tage
Ihr Plus:
Sie können sich in Ruhe um Ihr Kind kümmern und wir entlasten Sie finanziell.
So viel Kinderkrankengeld gibt's:
- Pro Kind 30 Arbeitstage - maximal 65 Tage
- Alleinerziehende bekommen 60 Tage pro Kind - maximal 130 Tage
Die Anspruchstage gibt's unabhängig, ob Ihr Kind krank ist oder Sie es während einer Schulschließung betreuen. Sie sind also flexibel, wie Sie die Tage aufteilen.
Sie erhalten ebenfalls die „Mehr-Anspruchstage“. Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht aufgrund coronabedingter Schließung einer Einrichtung jedoch nur bis zum 07.04.2023
Falls der Anspruch auf Kinderkrankengeld nicht ausreicht, können Eltern sich gegenseitig die Tage übertragen. Den Antrag dazu erhalten Sie von der Krankenkasse, die den Anspruch überträgt.
- Sie erhalten von Ihrem Kinderarzt eine Bescheinigung,
- füllen Sie die Rückseite der Bescheinigung aus und
- senden Sie diese nur mit der Post an: mhplus, 71632 Ludwigsburg.
Wichtig für Sie: Die Bescheinigung enthält vertrauliche Informationen und Angaben. Ihrer mhplus ist es wichtig, dass Ihre Daten gut geschützt sind.
Wenn Sie die Bescheinigung per E-Mail senden, ist der Schutz Ihrer Daten nicht sicher. Daher senden Sie uns bitte diese nur mit der Post.
Kennen Sie bereits unsere Online-Filiale? Hier können Sie Ihr Kinderkrankengeld auch online beantragen.
Haben Sie noch Fragen? Schreiben Sie uns. Ihre mhplus meldet sich dann bei Ihnen oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Diese Leistung erhalten Sie, wenn die Betreuung zwischen 01.01.2021 und 07.04.2023 aufgrund „Corona“ erfolgte.
- Füllen Sie nur den Antrag aus.
- Lassen Sie sich den Zeitraum von der Einrichtung bestätigen.
- Senden Sie den Antrag zusammen mit der Bestätigung an Ihre mhplus.
Wichtig für Sie:
Der Antrag enthält vertrauliche Informationen und Angaben. Ihrer mhplus ist es wichtig, dass Ihre Daten gut geschützt sind. Wenn Sie den Antrag per E-Mail senden, ist der Schutz Ihrer Daten nicht sicher. Daher senden Sie uns bitte diese nur mit der Post.
Danach schreiben wir Ihren Arbeitgeber an. Dieser teilt uns die Höhe Ihres ausgefallenen Gehalts mit. Mit diesen Angaben berechnen wir dann Ihr Kinder-Krankengeld. Gerne senden wir Ihnen den Antrag auch zu.
Fordern Sie diesen einfach per E-Mail an. Sie können uns auch gerne anrufen unter 07141 9790-0.
Gut zu wissen Weitere Fragen und Antworten
Ihr Kind ist unfallversichert während des Besuchs
- von Krippen, Kindergärten, Horten oder
- Schulen
Das gilt auch für den Hin- und Rückweg.
Passiert Ihrem Kind etwas in dieser Zeit, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Sie erhalten dann von Ihrer mhplus „Kinder-Verletztengeld“.
Dieses zahlen wir Ihnen im Auftrag der Berufsgenossenschaft. Bei Fragen rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne.
Sie erhalten in dieser Zeit von der Agentur für Arbeit Ihr Arbeitslosengeld I weiter bezahlt. Informieren Sie nur Ihre Agentur für Arbeit, wenn Ihr Kind krank ist und Sie es in dieser Zeit betreuen.
Bei einem Minijob zahlen Sie keine Beiträge an Ihre Krankenkasse und sind nicht selber versichert. Daher haben Sie keinen Anspruch auf Kinder-Krankengeld.
Das Kinder-Krankengeld zahlt immer die Krankenkasse des Elternteiles, das die Betreuung des Kindes übernommen hat.
Beispiel:
Der Vater des Kindes und das Kind sind bei der mhplus versichert. Die Mutter ist bei einer anderen Krankenkasse versichert. Die Mutter hat das Kind betreut während es krank war. Sie hatte dadurch einen Gehaltsausfall.
Lösung:
Die Krankenkasse der Mutter prüft den Anspruch auf Kinder-Krankengeld.
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht nur, wenn Ihr Kind gesetzlich versichert ist.
Wir können Kinderkrankengeld nur dann zahlen, wenn Sie selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.
Falls die Tage für das Kinderkrankengeld nicht ausreichen, können Eltern sich gegenseitig die Tage übertragen. Das ist möglich, wenn der andere Elternteil aus persönlichen oder beruflichen Gründen den Anspruch nicht selbst wahrnehmen kann. Den Antrag dazu erhalten Sie von der Krankenkasse, die den Anspruch überträgt.
Eine Übertragung ist möglich, wenn
- beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind,
- beide Elternteile einen Anspruch auf Krankengeld haben,
- der eine Elternteil das erkrankte Kind aus beruflichen Gründen nicht betreuen kann und
- der andere Elternteil seinen Anspruch schon komplett genutzt hat.
Wichtig:
Bitte klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er Sie von Ihrer Arbeit wieder freistellen kann.
Möchten Sie Ihren Anspruch auf Ihren Ehepartner übertragen? Dann informieren Sie uns bitte kurz. Gerne senden wir Ihnen dann die notwendigen Unterlagen.
Bitte lassen Sie sich den Termin bestätigen und schicken Sie uns den Nachweis. Ihre mhplus kann Ihnen Kinderkrankengeld nur zahlen, wenn
- es sich um keinen mehrtägigen Aufenthalt handelt und
- Ihr Kind unter 12 Jahren ist.
Ja, dann erstattet Ihre mhplus Ihnen den Gehaltsausfall teilweise oder sogar komplett. Dies ist nur möglich, wenn die Begleitung medizinisch notwendig ist. Das entscheidet der behandelnde Arzt im Krankenhaus.
Bei Neugeborenen und Kindern bis zum Ende des Vorschulalters ist eine Begleitung immer medizinisch notwendig.
Nein. In diesem Fall kann kein Kinderkrankengeld beansprucht werden.
Ausnahme:
Während der Ferien wäre Ihr Kind in einer Betreuung angemeldet (zum Beispiel Kita). Wenn diese aufgrund der Pandemie schließen muss, besteht ein Anspruch.