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Sozialversicherung fehlende A1 Bescheinigung, Folgen und Konsequenzen

Eine A1-Bescheinigung dient als Nachweis dafür, dass während einer Entsendung das Sozialversicherungsrecht des Entsendelandes weiterhin Anwendung findet. Wenn diese Bescheinigung nicht vorliegt, kann dies schwerwiegende Folgen haben:

Ihrem Mitarbeiter könnte der Zugang zur Arbeitsstätte verweigert werden und er muss seine Arbeit sofort niederlegen. Ebenfalls können Bußgelder verhängt werden.

Sollten Beschäftigte im Ausland nicht in ihrem Heimatland versichert sein oder können sie eine Weiterversicherung nicht nachweisen, unterliegen sie den im jeweiligen Land geltenden Rechtsvorschriften. In diesem Fall sind Sie als Arbeitgeber möglicherweise verpflichtet, zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge im Ausland zu zahlen, und das oft ohne Verzögerung.

Das Fehlen der A1-Bescheinigung kann auch dazu führen, dass Mitarbeiter ihre Arbeit sofort einstellen müssen oder keinen Zutritt zu bestimmten Geländen erhalten. Länder wie Frankreich und Österreich haben ihre Kontrollen in dieser Hinsicht erheblich verstärkt.

In einigen Ländern wird der Nachweis einer A1-Bescheinigung als Teil der arbeitsrechtlichen Meldepflicht betrachtet, was bedeutet, dass bei fehlendem Nachweis zusätzliche Bußgelder drohen können.

Was ist, wenn die Entsendung kurzfristig erfolgt und die A1-Bescheinigung noch nicht vorliegt?

Wenn die gesetzlichen Anforderungen für eine Entsendung erfüllt sind, gilt das deutsche Sozialversicherungsrecht, auch wenn die A1-Bescheinigung noch nicht ausgestellt wurde. Dennoch kann es in bestimmten Ländern und Branchen vorkommen, dass das Fehlen dieser Bescheinigung geahndet wird.

In solchen Fällen haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Antragsbestätigung auszudrucken und den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Diese Bestätigung erhalten Sie sofort, nachdem Sie den A1-Antrag gestellt haben. In einigen Fällen kann dieser Nachweis ausreichen, um eine Ahndung zu vermeiden, wobei dies von den spezifischen nationalen Regelungen und den Anforderungen der jeweiligen Behörden abhängt.

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