Wir legen Wert auf Sicherheit. Deswegen wird die Unterstützung für den Internet Explorer nicht mehr durch unsere Website bereitgestellt. Bitte verwenden Sie einen anderen Browser, zum Beispiel Google Chrome, Firefox oder Edge
Mit der teilweisen Legalisierung von Cannabis stehen viele Arbeitgeber vor der Herausforderung, wie sie den Konsum von Cannabis im Betrieb handhaben sollen und welche arbeitsrechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind.
Ist Cannabis während der Arbeit erlaubt?
Wird die „Joint-Pause“ künftig Teil des Arbeitsalltags, ähnlich wie die Raucherpause? Diese Frage sorgt derzeit für Verunsicherung bei vielen Beschäftigten und Unternehmen. Fest steht, dass das Thema Cannabis am Arbeitsplatz an Bedeutung gewinnt, insbesondere nach der Einführung des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) am 1. April 2024.
Obwohl der private Gebrauch von Cannabis teilweise legalisiert wurde, gilt dies nicht automatisch für den Arbeitsplatz. Ähnlich wie bei Alkohol sollte auch der Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit vermieden werden, denn dieser könnte die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.
Laut § 15 der DGUV Vorschrift 1 darf der Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht dazu führen, das die eigene Arbeit nicht ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen ist. Auch das Arbeitsschutzgesetz (§ 15 und § 16) verpflichtet Unternehmen, für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu sorgen und bei Gefährdungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Für Personen unter 18 Jahren gilt ein generelles Cannabisverbot, sowohl in der Freizeit als auch am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind in diesem Fall für den Schutz ihrer minderjährigen Angestellten verantwortlich.
Sollten Sie den Cannabiskonsum im Betrieb verbieten?
Obwohl das Cannabisgesetz den Konsum auf dem Betriebsgelände nicht ausdrücklich verbietet, haben Arbeitgeber das Recht, Cannabis während der Arbeitszeit zu untersagen, um die Sicherheit und Produktivität im Betrieb zu gewährleisten.
Klare Richtlinien und Arbeitsanweisungen, die den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz untersagen sind ratsam. Diese sollten Bestandteil des Arbeitsvertrags oder der Betriebsordnung sein und allen Beschäftigten bekannt gemacht werden.
Folgende Punkte, sollten in diesen Richtlinien enthalten sein:
Ein klares Verbot des Konsums von Cannabis während der Arbeitszeit und auf dem Betriebsgelände.
Konsequenzen bei Verstößen gegen diese Regelungen.
Informationen über die möglichen Auswirkungen von Cannabiskonsum auf die Arbeitsleistung und Sicherheit.
Zusätzlich sollten Schulungen und Informationsveranstaltungen angeboten werden, um das Bewusstsein der Belegschaft für die Risiken des Cannabiskonsums am Arbeitsplatz zu schärfen.
Können Mitarbeitende wegen Cannabiskonsum gekündigt werden?
Eine Kündigung aufgrund von Cannabiskonsum ist möglich, jedoch müssen dabei rechtliche Vorgaben und die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Eine fristlose Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn der Konsum die Arbeitsleistung erheblich beeinträchtigt oder ein Sicherheitsrisiko darstellt.
In vielen Fällen ist jedoch eine Abmahnung der erste Schritt. Bei der Entscheidung spielen folgende Faktoren eine Rolle:
Schwere des Verstoßes: Handelt es sich um einen einmaligen Vorfall oder um wiederholtes Fehlverhalten?
Auswirkungen auf die Arbeitsleistung: Wie stark beeinflusst der Cannabiskonsum die Arbeitsfähigkeit und -sicherheit des Mitarbeiters?
Rechtliche Rahmenbedingungen: Gibt es klare Regelungen im Arbeitsvertrag oder der Betriebsordnung, die den Konsum von Cannabis untersagen?
Es ist ratsam, bei der Planung und Durchführung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen Cannabiskonsum juristischen Rat einzuholen, um rechtssicher zu handeln.