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Sozialversicherung Hinweis zur Wahlerklärung in der Umlageversicherung U1
Arbeitgeber können sich die Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ganz oder teilweise von der Krankenkasse erstatten lassen. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an der Umlageversicherung U1.
Wichtig zu wissen:
Die Wahlerklärung zum Erstattungssatz der Umlage U1 muss spätestens bis zur Fälligkeit des Januar Beitrags bei der Krankenkasse eingegangen sein. Diese Frist gerät im Arbeitsalltag leicht aus dem Blick. Eine rechtzeitige Übermittlung ist daher besonders wichtig, da der bestehende Umlagesatz sonst automatisch fortgeschrieben wird.
Umlage U1 – das gilt grundsätzlich
Die Umlage U1 dient dem Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Arbeitgeber zahlen hierfür Umlagebeiträge an die Krankenkasse und erhalten im Krankheitsfall eine Erstattung.
Bei der mhplus gilt grundsätzlich ein Erstattungssatz von 70 Prozent. Alternativ können abhängig vom gewählten Tarif auch 50 Prozent oder 80 Prozent vereinbart werden.
Hier die aktuell gültigen Umlagesätze der mhplus:
U 1
Allgemein
Umlagesatz: 2,5 %
Erstattungssatz: 70 % (Standard)
Ermäßigt
Umlagesatz: 1,5 %
Erstattungssatz: 50 %
Erhöht
Umlagesatz: 3,0 %
Erstattungssatz: 80 %
Wahl des Erstattungssatzes
Bei neuen Arbeitgeberkonten Wenn Sie bereits zu Beginn einen anderen Erstattungssatz als 70 Prozent wählen möchten, teilen Sie uns dies bitte spätestens mit der Erstellung des ersten elektronischen Beitragsnachweises schriftlich mit.
Bei bestehenden Arbeitgeberkonten Ein Wechsel des Erstattungssatzes ist ebenfalls möglich, allerdings ausschließlich zum Jahreswechsel.
Wichtig: Eine Wahlerklärung kann für das jeweilige Kalenderjahr nur berücksichtigt werden, wenn sie fristgerecht bis zur Fälligkeit des Januar-Beitrags bei uns eingeht.
So übermitteln Sie Ihre Wahlerklärung
Die Wahlerklärung zur Umlage U1 kann auf zwei Wegen erfolgen:
Elektronisch über das DEÜV-Meldeverfahren mit dem Abgabegrund „02 – Änderungsmeldung“
In Schriftform über das entsprechende PDF-Formular
Tipp: Prüfen Sie zum Jahresbeginn regelmäßig Ihre Umlageeinstellungen. So stellen Sie sicher, dass der gewählte Erstattungssatz weiterhin zu Ihrem Unternehmen passt und Fristen eingehalten werden.